Kosten Absetzen bei Wechsel/Abbruch Studium

Dr Franke Ghostwriter
ich bin gelernter Industriekaufmann und studiere berufsbegleitend im ersten Semester an der FU Hagen WiWi. Da mir das Konzept der FU Hagen bisher nicht wirklich zusagt, spiele ich mit dem Gedanken evtl. an eine andere Uni und in einen anderen Studiengang zu wechseln.

Soweit ich informiert bin kann ich die Kosten aktuell ja als Werbungskosten absetzen, habe ich diese Möglichkeit nur bei meinem "ersten Studium"? Sprich ich setze jetzt die Kosten für das erste Semester an, und kann dann bei einem späteren Studium dann keine weiteren Kosten ansetzen?

Oder habe ich immer das "Recht" meine Fortbildungskosten steuerlich geltend zu machen?
 
vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen.

Habe jetzt meinen Bescheid für 2012 bekommen (habe Arbeitszimmer, Fahrtkosten und die Gebühren der Fernuni angesetzt) und es wurde soweit alles anerkannt.

Allerdings wurden durch das FA alle Kosten unter dem Punkt "Fortbildungskosten" zusammengefasst. Entstehen durch diese Zusammenfassung für mich Nachteile?

Handelt es sich bei den "Fortbildungskosten" um Sonderausgaben oder Werbungskosten?
 
Oben