Kosten der Liquiditätssicherung

S

Sunshine

Dr Franke Ghostwriter
ich beschäftige mich gerade mit der glorreichen KE 1 und dem Thema Liquiditätssicherung. Frau Klee hatte das Thema ja im Kolloquium angesprochen und meinte auch, dass man sich die letzte EA zu dem Thema ansehen sollte, insbesondere auch die Differenzierung in Nutzkosten, Leerkosten und Verletzungskosten.

Kann mir jemand zufällig die allgemeinen Formeln dazu posten? Im Skript sind leider nur die Beispiele anhand von konkreten Zahlenbeispielen angegeben. ich werde es auch mal noch in Moodle posten, vielleicht antwortet der Lehrstuhl auch drauf.

Danke schon mal

Liebe Grüße

Sarah
 
Ich hätte in den Kolloquiums-Unterlagen zwar was gefunden, aber das passt nicht so ganz in die Formeln der KE, da dort keine Wahrscheinlichkeiten angegeben sind... vielleicht stehe ich auf dem Schlauch...hab jetzt mal was an den Lehrstuhl geschickt, vielleicht bringen die mir ein wenig Licht ins Dunkel
 
Hello, sunshine! 🙂

Die Formeln, die du in den Kolloquiums-Unterlagen, bzw. in den Skripten gefunden hast (Skript 09/10 KE1 S.94,95) sind schon die Richtigen!
Bezogen auf die Aufgabe in der EA wendest Du Formel 3.13 an (begrenzte Liquiditätshaltung). Zu Beachten ist lediglich, dass der Anlagezins z laut Aufgabenstellung 0 ist. Da es in dem behandelten Szenario 5 unterschiedliche Situationen mit bekannten Eintrittswahrscheinlichkeiten gibt, es allerdings nur in einer der 5 Situationen zur Nutzung der Liquiditätsreserve kommt, snid natürlich die Leer- bzw. Nutzkosten in Hinblick auf die tatsächliche Nutzung zu berechnen. -deshalb die Wahrscheinlichkeiten.
 
Hello, sunshine! 🙂

Die Formeln, die du in den Kolloquiums-Unterlagen, bzw. in den Skripten gefunden hast (Skript 09/10 KE1 S.94,95) sind schon die Richtigen!
Bezogen auf die Aufgabe in der EA wendest Du Formel 3.13 an (begrenzte Liquiditätshaltung). Zu Beachten ist lediglich, dass der Anlagezins z laut Aufgabenstellung 0 ist. Da es in dem behandelten Szenario 5 unterschiedliche Situationen mit bekannten Eintrittswahrscheinlichkeiten gibt, es allerdings nur in einer der 5 Situationen zur Nutzung der Liquiditätsreserve kommt, snid natürlich die Leer- bzw. Nutzkosten in Hinblick auf die tatsächliche Nutzung zu berechnen. -deshalb die Wahrscheinlichkeiten.
Hallo dicounted learn-flow =)
danke schon mal für die Anmerkungen. Die Formeln kann ich soweit nachvollziehen. Im Skript haben die aber noch Unterscheidungen gemacht (Seite 97 bzw. 99)... dort wird einmal bei den Leerkosten auf die tatsächliche Höhe abgestellt und auf die Differenz zwischen der LR und dem Kredit (diese 88) und diese dann wieder mit der Wahrscheinlichkeit des Kredites multipliziert. Jetzt frag ich mich, wann weiß ich denn, was der Lehrstuhl haben will. Vielleicht denke ich einfach zu kompliziert...

Kann auch sein, dass ich wieder total auf dem Schlauch stehe, aber...

Viele Grüße
Sarah
 
Ich glaube du denkst ein wenig zu kompliziert. 😉
Schau dir nochmal die Aufgabenstellung der EA an! Im allgemeinen Teil der Aufgabe (für a))siehst du eine Tabelle mit den beiden Investionsmöglichkeiten (Variante I und II) und den Entnahmen e^1_0 und e^2_0. Die Entnahmen sind sicher (es gibt keine Unsicherheit bzgl. dessen!).
Stell dir nun vor, dass Variante II statt der Entnahme von 25 in e^1_0 eine Auszahlung (bspw. -25) abzusehen ist. Würde man eine Liquiditätsreserve von 25 für e^1_0 bilden, dann entsprechen die Kosten der LR der Formel 3.13 S.95, d.h.:
[tex]K(L) = p \cdot L \cdot \frac{r-z}{(1+r)(1+z)}[/tex] ; p=Wahrscheinlichkeit
=
[tex]1 \cdot 25 \cdot \frac{0,12-0}{(1+0,12)(1+0)}[/tex]
p ist gleich 1 wegen der Sicherheit (trifft auf jeden Fall ein!)

Wenn du jetzt mal ein Blick auf die 2. Tabelle unter b) wirfst, so siehst du, dass die Entnahmen nun nicht mehr sicher sind. Es gibt 5 verschiedene Situationen, die eintreten können.
Im Falle einer begrenzten LR in Höhe von 250GE:
mit 5% Wahrscheinlichkeit Zahlungsunfähigkeit (->Verletzungskosten)
mit 20% Wahrscheinlichkeit Inanspruchnahme LR (->Nutzungskosten)
mit 75% LR wird nicht gebraucht (->Leerkosten)
 
Oben