J
jbas3105
KSt - Behandlung eines Annuitätendarlehens
Hallo,
bei der Ermittlung des zvE trenne ich automatisch bei einem Annuitätendarlehen auf in Tilgung und Zins - sofern schon gebucht addiere ich zum Gewinn die Tilgung wieder dazu. Sofern noch nicht gebucht, ziehe ich nur die Zinsen ab.
Das ist ja nach der ML auch richtig ... aber was für ein § ist das 😕
Sehe ich das richtig, dass ich da nur schreibe: Tilgung gehört in die Bilanz und verändert das GuV-Ergebnis = Grundlage für zvE nicht oder muss ich da noch was spezielles zitieren?
Spontan würde mir die Bilanzgliederung aus dem HGB einfallen - aber kein § aus der Steuergesetzgebung.
Ich wähle deshalb den Studienservice-Joker
Hallo,
bei der Ermittlung des zvE trenne ich automatisch bei einem Annuitätendarlehen auf in Tilgung und Zins - sofern schon gebucht addiere ich zum Gewinn die Tilgung wieder dazu. Sofern noch nicht gebucht, ziehe ich nur die Zinsen ab.
Das ist ja nach der ML auch richtig ... aber was für ein § ist das 😕
Sehe ich das richtig, dass ich da nur schreibe: Tilgung gehört in die Bilanz und verändert das GuV-Ergebnis = Grundlage für zvE nicht oder muss ich da noch was spezielles zitieren?
Spontan würde mir die Bilanzgliederung aus dem HGB einfallen - aber kein § aus der Steuergesetzgebung.
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