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ich sitze hier gerade vor der Aufgabe und komme irgendwie nicht weiter.
Den ersten Punkt mit der sofortigen Versteuerung versteh ich noch soweit. Aber wieso ist dann bei der nachträglichen Versteuerung ein sofort zu versteuernder Betrag von 50.000 Euro ausgewiesen?
Das kannst Du noch einmal auf Seite 56 unter Punkt 4.2.3.3.2 nachlesen.
Man stellt also das Eigenkapital im Veräußerungszeitpunkt und kumulierte Rentenzahlungen gegenüber.
Alle darüber (EK) hinausgehenden Rentenzahlungen führen in voller Höhe zu einer Versteuerung.
Daher 150.000 € (Barzahlung) - 100.000 € (Eigenkapital) => übertsteigt also um 50.000 € => muss versteuert werden
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."