Nettokalkulationszinsfuß in Kurs 612 Kurseinheit 3?

Dr Franke Ghostwriter
Nettokalkulationszinsfuß in Kurs 612 KE 3?

Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, ich bin im Moment total verwirrt. In Kurs 611 wurden ja bereits die Nettokalkulationszinfüße hergeleitet. Eigentlich war ich der Ansicht das Thema auch verstanden zu haben. Jetzt ist in Kurs 612 ab Seite 17 wieder die Rede von einem einzusetzenden Kalkulationszinsfuß für die Ermittlung des Barwerts der Steuerveranlagung. Nur, warum heißt auf einmal der in Kurs 611 noch mit in/pers bezeichnete Kalkulationszinsfuß plötzlich in/nat😕? Es ist doch der gleiche Zinssatz gemeint, oder nicht? Dann habe ich versucht den in/nat = in/pers nachzuvollziehen. Aber scheinbar sind hier auch alpha und beta vertauscht😡. Außerdem ist in Kurs 612 plötzlich auch keine Rede mehr von einem Solidaritätszuschlag. Warum wird der hier nicht berücksichtigt😕? Mit welcher Formel soll ich denn in der Klausur rechnen🙁?

Vorab schon mal vielen Dank

LG Elke
 
elke,

in/pers gilt für alle personenunternehmen ... OHG, KG, Einzelunternehmen, ... in/nat gilt nur für natürliche Personen. Ein Einzelunternehmer ist zwar eine natürliche Person, aber es kommt hier darauf an ob er Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat oder nicht.
hat er einkünfte aus gewerbebetrieb dann nimmst du in/pers, wenn nicht dann in/nat.
Der Solidaritätszuschlag wird bei der Berechnung von der kombinierten Einkommensteuer (se) berücksichtigt. Bei der Formel in/nat ist auch in Kurs 611 kein solz zu berücksichtigen.

Stimmt alpha und beta sind bei den kursen vertauscht ... warum weiß glaube ich keiner. Sie erfüllen, aber dennoch den selben zweck. Würde dir zu den Formeln und Bezeichnungen im Kurs 611 raten, da dieser Kurs für alle Module relevant ist.

lg isabella
 
Isabella,

vielen Dank für deine Antwort. Der Unterschied zwischen Einzelunternehmer und natürlicher Person ist schon klar (na immerhin🙄), und auch mit den vertauschten Faktoren alpha und beta kommt man klar, wenn man's denn mal weiß. Allerdings der fehlende Solidaritätszuschlag ist nicht so ganz logisch. Das Äquvalent zu der Formel in/nat in Kurs 612 ist ja eigentlich in/pers aus Kurs 611 ist und nicht in/nat aus Kurs 611! Und in in/pers ist sehr wohl der Solidaritätszuschlag berücksichtigt. Ein kleiner Trost ist, dass in den meisten Klausuraufgaben, die auf diese Formel abstellen sowieso der Solidaritätszuschlag vernachlässigt wird. Hoffen wir dass das so bleibt 😉.
Jedenfalls, wenn das eine Verwirrtaktik des Lehrstuhls für panische Studenten ist; bei mir funktionierts 😱.

LG Elke
 
in/pers gilt für alle personenunternehmen ... OHG, KG, Einzelunternehmen, ... in/nat gilt nur für natürliche Personen. Ein Einzelunternehmer ist zwar eine natürliche Person, aber es kommt hier darauf an ob er Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat oder nicht.
hat er einkünfte aus gewerbebetrieb dann nimmst du in/pers, wenn nicht dann in/nat.

Hallo zusammen,

das kann nicht ganz passen. Siehe dazu das Beispiel auf Seite 28 KE3, 612. Hier ist Aos Einzelunternehmer und erzielt ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Um das gleichwertige Einkommen zu ermitteln, wird aber das Nettozins in/nat berechnet - es ist keine Rede von in/pers!


Viele Grüße,

Mivigo.
 
Mivigo,

der Kurs 612 ist eine Katastrophe. Hier wird in/nat und in/pers gleichgesetzt. Die Unterscheidung gibt es nur im Kurs 611. in/pers beinhaltet letztlich aber auch in/nat, nämlich dann, wenn man sge und me gleich Null setzt. Der Kurs 612 befasst sich übrigens ausschließlich mit gewerblichen Einkünften. Die unterschiedliche Syntax ist aber schon sehr unbefriedigend. Der Kurs wird allerdings überabeitet, nur nützt uns das vermutlich nichts mehr.
Gruß
Karl
 
Nun bin ich auch total verwirrt. Im Forum "Grundlagen der Besteuerung" wurde letztes Semester geschrieben der in/nat beim Abbau von Dauerschulden lautet ab 2008:

(1- se - sge + ß x sge +(1-ß)x me x a x (1+ solz)) x ib.
Das ist ja nun eine ganz andere Formel als wie auf S.21 dargestellt:

(1-se- a x sge + ß x m)x ib, selbst wenn man mal davon absieht, daß a und ß vertauscht sind und der solz nicht berücksichtigt ist. Welche ist denn nun richtig?

Grüße
Melanie
 
Wie ich der bisherigen Diskussion entnommen habe, erfreut sich der Kurs 612 großer Beliebtheit. Da bietet es sich an, 2 weitere Punkte in die Diskussion zu werfen:


1. Kurs 612, Kurseinheit 3, Seite 21 und Seite 42-43

Um die Verzinsung der Steuerersparnisse zu berechnen, wird ein jeweils periodenspezifischer Netto-Zinssatz benötigt. Dieser berechnet sich nach der Formel 33 (bzw. 33a).
Mir ist in diesem Zusammenhang jedoch nicht ganz klar, welches Se (welcher Differenzsteuersatz bzw. welcher Grenzsteuersatz) jeweils in Gleichung 33 eingesetzt werden muss. Es ist mir deshalb nicht gelungen, die auf Seite 43 berechnete Zinssätze (5,6575 % und 5,5833%) selbst zu errechnen.

Kann mir Jemand weiterhelfen?



2. Kurs 612, Kurseinheit 3, Seite 21

Was haltet Ihr von folgender Überlegung?:

Für alpha=0 entspricht Gleichung 33 der Gleichung 32. Dies legt die Vermutung nahe, dass für die Gleichungen 33a und 32a das Gleiche gilt. Eine solche Umformung ist aber für die Gleichungen 33a und 32a nicht möglich. Die Umformung wäre aber möglich, wenn anstelle "alpha" der Term "(1-alpha)" in die Gleichung 33a eingesetzt würde.
Hat sich hier evtl. ein Fehler im Skript eingeschlichen?
Analog lässt sich mit alpha=0 die Gleichung 35 in Gleichung 34 überführen, nicht aber die Gleichung 35a in 34a. Auch hier wäre dies mit (1-alpha) möglich.




Grüße
Roland
 
Die Nettozinssätze errechnen sich wie folgt:

Für t= 2: s2 = (0,4111 + 0,2 -1,8 * 0,05)/1,2 = 0,43425
Hieraus folgt: in2 = (1-s2) * 10 % = 5,6575 %
für t = 3: s3 (0,42 + 0,2 - 1,8 *0,05)/1,2 = 0,44167
Hieraus folgt: in3 = (1 - s3) * 10 % = 5,5833 %

Diesmal leider kein Fehler.
Gruß
Karl
 
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