Kurseinheit 1 -EBWL 1 / Aufgabe 1

Dr Franke Ghostwriter
KE 1 -EBWL 1 / Aufgabe 1

Hallo Zusammen,

was ist eigentlich wenn man eine andere Meinung hat als es in den Lösungen steht?

Zum Beispiel Aufgabe 1: "Was halten Sie von der Zielvorgabe, mit minimalem Einsatz einen maximalen Erfolg zu erziehlen?"
In der Lösung steht u.a. "Nichts. Die Vorgabe ist widersprüchlich ...."
Ich bin da anderer Meinung. Beispiel:Eine Tochtergesellschaft bekommt ein Budget und muss damit den maximalen Erfolg erreichen. Was soll daran widersprüchlich sein?
Würde ich bei der Klausur für meine andere Meinung Punktabzug erhalten?

Gruß Breiti
 
Hallo Zusammen,

was ist eigentlich wenn man eine andere Meinung hat als es in den Lösungen steht?

Zum Beispiel Aufgabe 1: "Was halten Sie von der Zielvorgabe, mit minimalem Einsatz einen maximalen Erfolg zu erziehlen?"
In der Lösung steht u.a. "Nichts. Die Vorgabe ist widersprüchlich ...."
Ich bin da anderer Meinung. Beispiel:Eine Tochtergesellschaft bekommt ein Budget und muss damit den maximalen Erfolg erreichen. Was soll daran widersprüchlich sein?

Dein Beispiel ist aus der Praxis und auch vollkommen richtig. Denn man hat einen festen Einsatz (das Budget) und möchte damit einen maximalen Erfolg erzielen, auch Maximalprinzip genannt. Das Gegenteil wäre das Minimalprinzip, bei dem man versucht eine feste Zielvorgabe/Produktion/Absatz mit möglichst kleinem Einsatz zu erlangen.
Was aber leider überhaupt nicht geht ist in beide Richtungen gleichzeitig zu gehen, also minimalen Einsatz und maximalen Erfolg anzustreben. Das sticht sich.

Dein Beispiel ist aber sehr gut, Du solltest halt nur Minimalprinzip und Maximalprinzip nicht mischen.
Glaube aber auch nicht, dass so eine Frage in der Klausur drankommt. Ebensowenig die Frage von der Medizinstudentin die der Kursautor nach Pjöngjang verfrachten würde. 😀

Schöne Grüße

Christian
 
Hallo Zusammen,

Ich bin da anderer Meinung. Beispiel:Eine Tochtergesellschaft bekommt ein Budget und muss damit den maximalen Erfolg erreichen. Was soll daran widersprüchlich sein?

Gruß Breiti

Hallo Breiti,

die Erklärung steht auf den ersten Seiten des Skripts, dort ist es finde ich anhand der Beispiele relativ gut erklärt..
Dein Beispiel passt übrigens nicht zur Fragestellung der Aufgabe 1. In Deinem Beispiel mit der Tochtergesellschaft sagst Du "gegebenes Budget und damit maximales Ergebnis erzielen". Die Aufgabenstellung sagt aber nicht gegebenes Budget, sondern "minimalstes Budget, maximalstes Ergebnis". Minimalstes Budget wäre Budget Null Euro, damit ist aber logischerweise kein maximales Ergebnis zu erzielen. Natürlich will man aber in der Wirtschaft aus einem gegebenen Budget das maximalst mögliche herausholen (Maximalprinzip) bzw. ein gegebenes Ziel mit minimalst möglichem Budget erreichen (Minimalprinzip). Beides gemischt "minimalster Mitteleinsatz (Budget) maximalstes Ergebnis" geht natürlich nicht

Viele Grüße

Marianne alias Rennschnecke
 
danke für eure Beiträge :danke: . Klar werde natürlich das Minimal- und Maximalprinzip auseinander halten. Was mich interessiert ist, wenn man anderer Meinung ist als es in den Musterlösung steht und man dies begründen kann. Bekommt man dann weniger Punkte 😕
Zum Beispiel bei meiner Berufsausbildung. Da bekam ich weniger Punkte, weil ich von der gewünschten Musterlösung abgewichen bin. Obwohl alle Lehrkräfte mir bestätigten das meine Lösung absolut richtig sei.

Gruß Breiti
 
Breiti!

Das kommt auf die Prüfung und den Prüfer an. Da die Prüfung zu EBWL und EVWL größtenteils Multiple Choice ist, gehe ich mal davon aus, dass Du die vorgegebene Antwortkategorie oder die entsprechende Zahl in ein Zahlenfeld eintragen musst. Sprich Du hast keine Möglichkeit Deine Antwort zu begründen. Das wäre bei offenen Fragen anders, und dort hätte der Korrektor auch die Möglichkeit andere Lösungen zumindest ansatzweise zu akzeptieren.

Ergo: Lieber mal so machen wie es im Skript der Meinung der Autoren entspricht :brav:

Schöne Grüße

Christian
 
Was mich interessiert ist, wenn man anderer Meinung ist als es in den Musterlösung steht und man dies begründen kann. Bekommt man dann weniger Punkte 😕
Gruß Breiti

Hallo Breiti,

das kommt drauf an. Wenn Du Deine abweichende Meinung allerdings so wie in Deiner ersten Frage oben begründest bekommst Du natürlich Null Punkte, da der Korrigierende korrekterweise sagt "Aufgabenstellung nicht richtig gelesen".
Nicht bei allen Klausuren wird eine ausformulierte Antwort verlangt, d.h. nicht überall kannst Du begründen. Die Einführung in die WiWi-Klausur ist z.B. größtenteils eine Multiple-Choice-Klausur, d.h. da kannst Du nur ankreuzen ob Du der Aussage zustimmst oder nicht oder ankreuzen welche der Aussagen richtig ist/sind. Im Bachelor of Law-Studium werden abweichende Meinungen in den nicht-Multiple-Choice-Klausuren akzeptiert sofern die Begründung ausreichend ist und stimmt, das steht dann auch in der Musterlösung "abweichende Antworten bei ausreichend guter Begründung erlaubt" (die Formulierung ist etwas eleganter, die weiß ich aber nicht auswendig). Und an die Begründung werden dann aber meist höhere Anforderungen gestellt als an eine mit der Musterlösung übereinstimmende Begründung, so wie das immer im Leben ist.

Wie das bei den WiWis in den nicht-Multiple-Choice-Klausuren ist weiß ich nicht, ich vermute aber ähnlich und abhängig vom Lehrstuhl und Prüfer. Es empfiehlt sich in der Klausur die Meinung aus dem Skript zu vertreten und abweichende Meinungen dann privat/im Berufsleben.

Viele Grüße

Marianne
 
Oben