KE1, GmbH&Co.KG, boese Gesellschafterdarlehen
Zwei Fragen zu KE1:
Seite 74:
muss bei einer GmbH & Co. KG nicht sowohl fuer die GmbH als auch fuer die KG der entsprechende Jahresabschluss gemacht werden?
Auch wenn die GmbH die Komplementaerin der KG ist, so sind es doch trotzdem zwei Gesellschaften von denen jede Ihren Rechnungslegungsvorschriften nachkommen muss, nicht?
Seite 81:
ich verstehe den Begriff 'boese/kapitalersetzende Darlehen" noch nicht ganz. Es heisst auf Seite 81 "Wenn ein ordentlicher Kaufmann als Gesellschafter im Zeitpunkt der Darlehensvergabe seiner Gesellschaft kein Darlehen gewaehrt, sondern stattdessen seine Einlage erhoeht haette, dann gilt dieses sogenannte kapitalersetzen Darlehen als boese."
Hierzu die Frage:
Was ist der "Zeitpunkt der Darlehensvergabe" ? Weiter im Satz heisst es doch, der Gesellschafter gewaeht der Gesellschaft kein Darlehen, also kann es doch auch keinen 'Zeitpunkt der Darlehensvergabe' geben?! 😕
Ausserdem:
Es handelt sich doch dann um eine 'Einlage', ist das nicht eine ganz normale Erhoehung des Eigenkapitals/Stammkapitals? Wieso wird das als 'kapitalersetzendes Darlehen' bezeichnet?
- Also wieso kapitalersetzend? Es ist doch Eigenkapital? 😕
- Wieso Darlehen, es ist doch eine Einlage (=Erhoehung des Stammkapitals)? :confused
Zwei Fragen zu KE1:
Seite 74:
muss bei einer GmbH & Co. KG nicht sowohl fuer die GmbH als auch fuer die KG der entsprechende Jahresabschluss gemacht werden?
Auch wenn die GmbH die Komplementaerin der KG ist, so sind es doch trotzdem zwei Gesellschaften von denen jede Ihren Rechnungslegungsvorschriften nachkommen muss, nicht?
Seite 81:
ich verstehe den Begriff 'boese/kapitalersetzende Darlehen" noch nicht ganz. Es heisst auf Seite 81 "Wenn ein ordentlicher Kaufmann als Gesellschafter im Zeitpunkt der Darlehensvergabe seiner Gesellschaft kein Darlehen gewaehrt, sondern stattdessen seine Einlage erhoeht haette, dann gilt dieses sogenannte kapitalersetzen Darlehen als boese."
Hierzu die Frage:
Was ist der "Zeitpunkt der Darlehensvergabe" ? Weiter im Satz heisst es doch, der Gesellschafter gewaeht der Gesellschaft kein Darlehen, also kann es doch auch keinen 'Zeitpunkt der Darlehensvergabe' geben?! 😕
Ausserdem:
Es handelt sich doch dann um eine 'Einlage', ist das nicht eine ganz normale Erhoehung des Eigenkapitals/Stammkapitals? Wieso wird das als 'kapitalersetzendes Darlehen' bezeichnet?
- Also wieso kapitalersetzend? Es ist doch Eigenkapital? 😕
- Wieso Darlehen, es ist doch eine Einlage (=Erhoehung des Stammkapitals)? :confused