KE 3.48 Nr.2
Zu Vorfall 2 wird 159/140 gebucht. Gelten Pauschalwertberichtigungen aber nicht nur für "die aus diesem Geschäftsjahr stammende und noch nicht bezahlte Forderungen" (zitat KE 3 S.46).
In Vorfall 2 sind es jedoch zwei Forderungen aus dem Vorjahr. Müsste der Buchungssatz nicht 221/140 heißen?
Zu Vorfall 2 wird 159/140 gebucht. Gelten Pauschalwertberichtigungen aber nicht nur für "die aus diesem Geschäftsjahr stammende und noch nicht bezahlte Forderungen" (zitat KE 3 S.46).
In Vorfall 2 sind es jedoch zwei Forderungen aus dem Vorjahr. Müsste der Buchungssatz nicht 221/140 heißen?