Kurseinheit 3.48 Nr.2

Dr Franke Ghostwriter
KE 3.48 Nr.2

Zu Vorfall 2 wird 159/140 gebucht. Gelten Pauschalwertberichtigungen aber nicht nur für "die aus diesem Geschäftsjahr stammende und noch nicht bezahlte Forderungen" (zitat KE 3 S.46).
In Vorfall 2 sind es jedoch zwei Forderungen aus dem Vorjahr. Müsste der Buchungssatz nicht 221/140 heißen?
 
Am Ende des 1. Jahres bilden wir eine PWB für den Fall, dass ein Teil der Forderung aus dem ersten Jahr ausfällt. Wenn es sich im 2. Jahr herausstellt, dass ein Teil der Forderung aus dem Vorjahr ausgefallen ist, müssen wir zuerst vom Konto PWB ausbuchen und dann wenn es nicht reicht vom Konto 221.

In der Aufgaben haben wir auf dem Konto 159 ein Bestand von 4500 und es sind 4400 ausgefallen. Also 159 an 140 4400
 
Ich hab das so verstanden, wenn nichts von einer chronologischen Reihenfolge angegeben ist, dann muss auch die Buchungsregel I beibehalten werden und die Höhe der Beträge ist zu beachten . Dies macht zwar manchmal keinen Sinn macht, wie hier, dass man erst die Neueinstellung PWB und dann die Auflösung PWB aus dem Vorjahr angibt.... Also nur bei Angabe der chronologischen Reihenfolge die Werte ignorieren...
 
Ich würde immer nach den Beträgen gehen....auch wenn da steht "Buchung zum Jahresende"...da ist die Auflösung und Neueinstellung mit gemeint. Wenn aber nichts mit chronoligischer Reihenfolge da steht, halte ich mich an die Buchungsregel I. Wenn ich mich nicht voll irre, hat das bei den Klausurübungen auch immer gepasst...... Z.b. wenn da stand, buchen Sie in der chronologischen Reihenfolge....bei Rechnungsabgrenzung am Jahresende z.B.
Seht ihr das anders? Jetzt bin ich verwirrt 😉) Ich will ja keinen Unfug verbreiten 😉
Hast Du eine bestimmte Aufgabe? Dann könnte man nochmal nachschauen, wie die Lösung aufgebaut ist?!
 
Hier mal ein Beispiel, Klausur 09/09, da steht nur der Satz:

Nehmen Sie die das Konto Pauschalwertberichtigung betreffenden notwendigen Buchungen vor... ohje..

Naja, dann würde ich auch nach den Werten aufschreiben, sonst müsste da ja stehen: Buchen Sie die restlichen Beträge auf dem Konto Pauschalwertberichtigungen aus und stellen dann die Pauschalwertberichtigungen ein...
 
Ich würde auch so vorgehen.... bei der Lösung wurde auch der höhere Wert zuerst angesetzt....in dem Fall betraf der höhere Wert aber auch die Auflösung der alten PWB aus Vorjahr.....ohweia...
Aber wenn da nichts steht, dann nach den Beträgen gehen....damit sollten wir auf der sicheren Seite sein.
 
da hing ich auch lange dran:
Ford. auf Kto 140 = 36.724 Euro <=> minus die Nachragsbuchung aus Teilaufgabe a) 3.424 Euro = 33.300
= 2/3 * Nettobetrag * 1,07 + 1/3 * Nettobetrag * 1,19 = 33.300
= 0,71 * Nettobetrag + 0,40 * Nettobetrag = 33.300
= 1,11 * Nettobetrag = 33.300
= 33.300 / 1,11 = 30.000 Nettobetrag, davon 3% macht 900 Euro

...frag mich nur trotzdem, warum man hier die Nachtragsbuchung aus der Teilaufgabe a) berücksichtigen muss....
denn ich dachte sowas folgt wenn erst in der Aufgabe, wo man den Gewinn ermitteln muss und die Nachtragsbuchungen berücksichtigen muss?!?!?
 
Dankeschön.
Tja, wenn ich die Buchung bei 120 auf 140 gebucht hätte und nicht auf 830, wäre ich vielleicht darauf gekommen, so habe ich mir einen Heißen gerechnet und kam nicht drauf.. naja, ich gehe davon aus, dass ich mir die Punkte abschminken kann, irgendwo habe ich immer einen Fehler....
 
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