Kurseinheit 3 - Cash Flow - Rückstellungen

B

bernhardm

Dr Franke Ghostwriter
Kurseinheit 3 - Cash Flow - Rückstellungen

Hallo zusammen,

weiß jemand vielleicht, warum bei der Kurseinheit 3 bei der Übungsaufgabe 4.09 zur Berechnung des Cash Flows die sonstigen Rückstellungen nicht in die Berechnung mit einfließen. Ich komme irgendwie nicht darauf und im Skript ist es meines Wissens auch nicht erklärt.

Danke!!!

Gruß
Bernhard
 
habe eine Tabelle im Internet gefunden:

[SIZE=+0]Jahresüberschuß[/COLOR][SIZE=+0]+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens[/COLOR][SIZE=+0]- Zuschreibungen zu Gegenständen des Anlagevermögens[/COLOR][SIZE=+0]+/- Veränderungen der Rückstellungen für Pensionen bzw. anderer langfristiger Rückstellungen[/COLOR][SIZE=+0]+/- Veränderungen der Sonderposten mit Rücklageanteil[/COLOR][SIZE=+0]+/- andere nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge von wesentlicher Bedeutung[/COLOR][SIZE=+0]____________[/COLOR][SIZE=+0]= Jahres-Cash-Flow[/COLOR]

d.h. es werden nur Pension- und langfristige Rückstellungen berücksichtigt, also +11(Rückstellungszuwachs aus der Bilanz) und -1 gemäß Nummer 9 aus dem B ergibt gesuchte 10.
Bin aber nicht sicher, vielleicht hat jemand noch eine Idee?

Gruß, Sunletter.
 
Bernhard,

die sonstigen Rückstellungen müssen auf jeden Fall (!) in der Berechnung zum Cash-Flow mit berücksichtigt werden.

Wie Du bei der Berechnung des Cash-Flow sicher bemerkt hast, geht es um die Veränderung der Rückstellungen. Wenn Du aber mal die Bilanz im Anhang Dir anschaust, wirst Du erkennen, dass die Rückstellungen sowohl im Vorjahr als auch im Betrachtungsjahr den Betrag 5 aufweisen. D.h. die Veränderung ist hier 0. Daher werden sie nicht bei der Berechnung des Cash-Flow berücksichtigt.

Gruß,

Mivigo.
 
Sonsitge Rückstellungen

Hallo zusammen,

um vielleicht mal ein bißchen Licht ins Dunkle zu bringen: auf Seite 86 Abb. 4.12 (habe noch das alte Skript 41340), dass man alle Rückstellungen berücksichtigen muss. Das sehe ich daran, dass in Klammern steht, dass man diese in der Bilanz nach § 266 Abs. 3 HGB unter Passiv B findet.

Unter Passiv B im o.g. Paragraphen des HGB sind folgende Rückstellungsarten angegeben: Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen. Wieso sollte das für sonstige Rückstellungen auch anders sein?? Die Veränderung ist doch auch ein zahlungsunwirksamer Aufwand.

Schaut Euch dazu auch mal die SPF-FiBa Klausur 09/2006 Aufgabe 4 b.) an. Da wurden die sonstigen Rückstellungen auch berücksichtigt.

Dass die Rückstellungen in der Übungsaufgabe 4.09 nicht berücksichtigt wurden, liegt wie gesagt einfach daran, dass sie sich nicht verändert haben (Vojahr: 5, Berichtsjahr: 5).


Gruß,

Mivigo.
 
Druckfehler?

Irgendwie ist da nicht richtig, oder? meine sonstigen Rückstellungen sind im aktuellen Jahr 5 und im Vorjahr 3, also plus 2. Also sind die doch nicht drin in der CF-Berechnung!!! Aber in der Kurseinheit steht das nirgendwo so richtig drin. ;-(

Wie bereits gesagt, habe ich das ältere Sript, und da sind die sonstigen Rückstellungen in beiden Jahren 5. Ich meine, irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass sich in den neuen Sripten ein Druckfehler eingeschlichen hat. Würde mal beim Lehrstuhl anfragen.

Gruß,

Mivigo.
 
in der Fehlerdatenbank haben ich auch nahgesehen, da steht m.M. nach noch nichts zu den neuen Skripten drin.

Bei den Angaben in der Kurseinheit steht auch zuerst bei den Positionen, dass wohl alle berücsichtigt würden.

Allerdings sind bei ALLEN Übungsaufgaben in dem neuen Skript, die mit Cash Flow zu tun haben, die sonstigen Rückstellungen NICHT berücksichtigt.
Obwohl Sie sich laut Bilanz von 3 au 5 erhöht haben.
Mit den sonstigen Rückstellungen käme dann +12 raus und nicht +10!

Viele Grüße

Ina
 
Allerdings sind bei ALLEN Übungsaufgaben in dem neuen Skript, die mit Cash Flow zu tun haben, die sonstigen Rückstellungen NICHT berücksichtigt.
Obwohl Sie sich laut Bilanz von 3 au 5 erhöht haben.
Mit den sonstigen Rückstellungen käme dann +12 raus und nicht +10!

Also, ich bin mir fast schon sicher, dass es sich um einen Druckfehler handelt.

Mittlerweile gibt es 2 Aspekte die dafür sprechen:

- die Definition in der Kurseinheit
- und selbst die Musterlösung in den neuen Skripten gibt als Veränderung der Rückstellungen +10 an

Ich würde den Lehrstuhl kontaktieren.
 
Antwort des Lehrstuhls

Sehr geehrter Herr Mivigo,

vielen Dank für Ihren Hinweis! Sie haben vollkommen recht. Hier handelt es sich in der Tat um einen Druckfehler bei der Neuproduktion der Klapptafel, den wir zu entschuldigen bitten. Die sonstigen Rückstellungen sollen auch im Vorjahr 5 betragen.

Ebenso richtig ist, dass die sonstigen Rückstellungen generell auch berücksichtigt werden müssen. Denn bei einer Veränderung dieser Größe liegt, wie Sie ebenfalls richtig erkannt haben, ein zahlungsunwirksamer Aufwand oder Ertrag vor. Die "Nichtberücksichtigung" erklärt sich hier also allein daraus, dass nach der ursprünglich gewollten Aufgabenstellung gar keine Veränderung vorliegen soll.

Ein weiterer Abdruckfehler findet sich im Übrigen auf der rechten Seite der Klapptafel unter der Nr. 13; dort fehlt eine "null", es handelt sich um 400.000 Aktien.


Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und verbleibe

mit freundlichem Gruß
G. Stark

Guten Morgen zusammen,

hier die Antwort des Lehrstuhls!


Viele Grüße,

Mivigo!
 
Oben