Kurseinheit 41320 [3] Seite 27

Dr Franke Ghostwriter
KE 41320 [3] S. 27

Hallo zusammen,

kann mir vielleicht einer von euch die probleme einer beurteilung anhand von zinskennzahlen mit eigenen worten kurz erklären. ich komme mit der erläuterung im Skript nicht klar.

vielen dank und
viele grüße.

albi
 
Das allgem. Problem von Zinssätzen als Beurteilungskriterium ist, dass das Ergebnis nur so lange Gültigkeit besitzt, wie die Bezugsgröße die Gleiche ist. Bsp.: Du hast 1000 GE zu investieren und Dir stehen zwei sich gegenseitig ausschließende Projekte A und B zur Verfügung. A bringt 10% Rendite p.a., B bringt 5% Rendite p.a. Projekt A hat nur noch einen Finanzierungsbedarf von 100 GE, den Rest Deines Geldes müsstest Du zu 0% in den Sparstrumpf packen. Nach einem Jahr beträgt dein Vermögen dann 100*1,1+900 = 1010 GE. Bei Proj. B hingegen kannst Du Dein gesamtes Kapital investieren. Nach einem Jahr beträgt Dein Vermögen dann 1000*1,05 = 1050 GE.

Die Beurteilung der Projekte allein anhand des Zinssatzes hätte also zu dem niedrigeren Endvermögen geführt.

Oder meinst Du die speziellen Probleme der auf Seite 26 genannten Formeln?
 
So, jetzt bin ich bei meiner Klausurenrechnerei auch bei der Aufgabe angekommen und meine Lösung sieht folgendermaßen aus:

In Formel (1) ist die Bezugsgröße für den effektiven Jahreszins die nicht um den Skontobetrag reduzierte Bruttorechnungsgröße und es wird eine lineare einmalige Verzinsung am Ende des Jahres angenommen.

In Formel (2) wird ebenfalls eine endjährige lineare Verzinsung angenommen. Bezugsgröße für die Berechnung ist nun aber der um den Skontobetrag reduzierte Nettorechnungsbetrag.

In Formel (3) schließlich ist die Bezugsgröße ebenfalls der um den Skontobetrag reduzierte Rechnungsbetrag und es wird eine unterjährige, tägliche Berechnung des Zinses angenommen.

Da Formel (1) nicht den tatsächlichen Mittelbedarf sondern den nicht relevanten Bruttorechnungsbedarf als Bezugsgröße verwendet, scheint diese Formel nicht geeignet zu sein. Welche der Formeln (2) und (3) zu einem Fehler in der Beurteilung führt hängt von den genauen Verzinsungsmodalitäten ab.

Generell lässt sich jedoch sagen, dass alle drei Formeln eine mit dem direkten Endvermögensvergleich identische Beurteilung liefern, wenn der kalkulationszinssatz des Entscheiders nicht sehr nah bei den berechneten effektiven Jahreszinssätzen liegt.
 
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