Kurseinheit 5 - 5.3.1.4

Dr Franke Ghostwriter
KE 5 - 5.3.1.4

Hallo,

in KE 5, Kap. 5.3.1.4 (und an anderen Stellen auch) wird von Aktivierung (muss aktiviert werden..., führt zur Aktivierung..) gesprochen. Kann mir jemand mal erklären was genau das eigentlich heißt?

Danke

Andreas
 
Aktivierung

... allgemein: etwas in den Bestand der Aktiva (Bilanz) übernehmen ... etwas zum aktiven Posten machen ...

Aktivierungsfähig:
Abstandzahlungen eines Vermieters oder eines Grundstückserwerbers, Kosten für Abwasseranlagen, Anlaufkosten, Anzahlungen, Arbeitnehmerdarlehen, Betriebsstoffe, Bürgschaften, Damnum, Erbbaurechte, Fabrikgebäude, entgeltlich erworbener Firmenwert, unfertige Erzeugnisse, Schadensersatzansprüche, Umsatzsteuer aus erhaltenen Anzahlungen, Verpackungskosten

... aktivierbar: Ich habe eine Maschine gebaut, die innerhalb meiner Firma gebaut worden ist. Ich aktiviere diese, um damit Geld zu verdienen.


... vielleicht kann doch noch jemand etwas nachlegen ... das ist dann doch nicht trivial zu erklären ... zumindest für mich ...
 
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