Kurswiederholung - Kosten?

Dr Franke Ghostwriter
ich studiere Wiwi und bin Quereinsteiger - meine Frage, wie oft darf ich eine Klausur wiederholen? Muss ich dann im neuen Semester, wieder neue Unterlagen beziehen und "Semestergebühren" bezahlen?

Wenn ich durchfalle bzw. an der Prüfung nicht teilnehme, melde ich mich einfach wieder ganz normal an oder muss ich etwas beachten?
 
Du darfst zweimal durch eine Klausur durchfallen, beim dritten Mal musst du bestehen. Allerdings darfst du 2 (?) Klausur auch nicht bestanden haben, solange du mindestens 25% erreicht hast und die Minderleistung(en) durch andere Leistungen ausgleichen kannst.

DU meldest dich einfach als "Wiederholer" zurück und bekommst keine neuen Kursunterlagen und dementsprechend entstehen dir auch keine Kosten hierfür.
 
Die 25% Regelung gilt allerdings nur für die Pflichtmodule. Bei den Wahlpflichtmodulen musst Du 6 Module bestehen, wobei du in maximal 8 Modulen Prüfungen ablegen darf.
Soweit Du kein Akademiestudent bist, kannst Du Module als Wiederholer bis zu sieben Semester lang kostenlos belegen. Aus diesem Grund belege ich grundsätzlich alle Module, die ich noch nicht abgeschlossen habe, als Wiederholer, auch wenn ich plane, die Klausur am Ende des Semesters zu schreiben.
 
Du darfst zweimal durch eine Klausur durchfallen, beim dritten Mal musst du bestehen. Allerdings darfst du 2 (?) Klausur auch nicht bestanden haben, solange du mindestens 25% erreicht hast und die Minderleistung(en) durch andere Leistungen ausgleichen kannst.

DU meldest dich einfach als "Wiederholer" zurück und bekommst keine neuen Kursunterlagen und dementsprechend entstehen dir auch keine Kosten hierfür.

Wie? reichen mir zwei Mal 25% aus um zu bestehen? In zwei Modulen? Bin Quereinsteiger und muss nur zwei Pflichtmodule ablegen.
 
Bei 2 von den 10 A-Modulen reicht es aus, jeweils 25% zu erreichen, wenn man die Minderleistungen ausgleichen kann. Als ausgeglcihen gilt es, wenn du insgesamt 50% der zu erreichenden Punkte erzielst.
Wenn du dir 8 der 10 Module anrechnen lässt, werden diese ohne Punkte angerechnet. Somit könntest du die Minderleistungen nicht ausgleichen.
 
Das Pflichtprogramm ist erfolgreich absolviert, wenn
  • mindestens acht Pflichtmodule mit „ausreichend“ (4,0) oder besser bewertet worden sind und
  • höchstens zwei Pflichtmodule schlechter als „ausreichend“ (4,0) aber mit mindestens jeweils 25 Prozentpunkten bewertet worden sind und
  • der Durchschnitt der an der FernUniversität absolvierten Pflichtmodule mindestens 50 Prozentpunkte beträgt.
Wenn also nur zwei Leistungen an der FernUni erbracht werden, müssen die Klausuren mindestens mit 50 % (4,0) bestanden werden.
 
Wenn ich eine Klausur nicht bestanden habe, aber mehr als 25 % habe und die Klausur nicht nochmal schreiben möchte, muss ich dass dann irgendwo bekannt geben, oder muss ich einfach bei Beantragung des Zwischenzeugnisses das zugehörige Schreiben mit Abschicken?
 
Bei der Beantragung des Zwischenzeugnisses reichst du die Bescheinigungen über die einzelnen Module, also auch die nicht bestandenen, ein. Solange du das Zwischenzeugnis nicht beantragt hast, kannst Du dir also immer noch überlegen, ob Du die Klausur vielleicht doch wiederholen willst. Erst nach der Beantragung des Zwischenzeugnisses entfällt die Möglichkeit, die Klausur zu wiederholen.
Meine Empfehlung ist nicht bestandene Module mit mehr als 25 % zunächst zurückzustellen, und erst im letzten Semester des Grundstudiums, zu entscheiden, ob Du die Module wiederholen willst. Im Hinblick auf das Abschlusszeugnis lohnt sich eine Wiederholung in vielen Fällen nicht, da die Punktezahlen von 10 A-Modulen zusammenaddiert werden und daraus aus eine Gesamtnote gebildet wird. Im ungünstigsten Fall muß Du Dich also in der Wiederholungsklausur um 50 Punkte verbessern, damit sich die Gesamtnote der A-Module und damit möglicherweise auch die Bachelornote verändert.
 
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