Kurze Frage zur Kursbelegung

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Wollte gerade meine Kursbelegung für das kommende Semester machen, und da kam eine Frage auf. Ich hatte für dieses Semester drei Kurse belegt, von denen ich aber nur zwei geschafft habe zu bearbeiten (Stoffmenge gnadenlos überschätzt). Muss ich den dritten, noch nicht bearbeiteten Kurs jetzt nochmal als Wiederholung belegen um nächstes Semester die Klausur schreiben zu können?

Viele Grüße,
BennyNoise
 
Das hängt davon ab, ob Du die erforderliche Anzahl der Einsendearbeiten bei diesem Kurs schon bestanden hast. Wenn du die schon bestanden hast, musst Du Dich nicht als Wiederholer anmelden. Die Klausurzulassung bleibt bestehen unabhängig von einer erneuten Kursbelegung. Wenn Du die erforderliche Anzahl von EAs noch nicht bestanden hast, musst Du Dich als Wiederholer anmelden, dann erhältst Du die EAs des neuen Semesters zugeschickt und kannst sie bearbeiten und einsenden.
Oft lohnt es sich dennoch einen Kurs auch dann als Wiederholer zu belegen, wenn man die Klausurzulassung (EA-Anzahl) schon hat, denn dann kann man die neuen EAs zum Üben nutzen.

Viele Grüße

Marianne
 
Hey Marianne!

Coole Idee, gefällt mir 🙂
Also habe ich das richtig verstanden, dass mir für die als Wiederholung markierten Kurse nur die neuen Einsendearbeiten zugeschickt werden, und ich nichts weiter zahlen muss?
 
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