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Leasing Ü3.23

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Mitstreiter,

ich habe eine Frage bzüglich dieser Aufgabe. Im Grunde genommen versteh ich die Lösung der Aufgabe. Mir stellt sich nur die Frage wie(bzw. wo) ich den den Wert berücksichtigen muss wenn der Restbuchwert des Gegenstandes nicht mit dem Andienungspreis übereinstimmt? Also wenn der Andienungspreis nicht 800' sondern 900' wäre, der Restbuchwert bei Kreditfinanzierung jedoch bei 800' bleibt.

Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Schöne Grüße
 
Dr Franke Ghostwriter
Gute Frage! 🙂
Ich würde dann einfach beim Leasing die -900T und bei der Finanzierung die -800T ansetzen. So haben die das zumindest in der letzten Klausur beim Sales-and-Lease-Back gemacht.
 
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