Leistungsverweigerungsrecht KE 4 S. 11
Hallo,ich habe im Skript davon gelesen.
Dies kann in Betracht kommen,wenn A Schuldner gegenüber B ist, und zugleich A Gläubiger gegenüber B ist.
Dann kann man die Leistung verweigern,sofern diese nicht im Vertrag festgelegt ist, zB erst liefern und dann zahlen oder erst zahlen und dann liefern
Aber ist dies nicht generell bei Vertrag der Fall?
Schaut euch das Beispiel mit dem Autoverkauf an.
Dann könnte man das ja immer so drehen..oder nicht?
denn beide parteien sind doch sowohl gläubiger als auch schuldner..oder habe ich das was falsch verstanden
Hallo,ich habe im Skript davon gelesen.
Dies kann in Betracht kommen,wenn A Schuldner gegenüber B ist, und zugleich A Gläubiger gegenüber B ist.
Dann kann man die Leistung verweigern,sofern diese nicht im Vertrag festgelegt ist, zB erst liefern und dann zahlen oder erst zahlen und dann liefern
Aber ist dies nicht generell bei Vertrag der Fall?
Schaut euch das Beispiel mit dem Autoverkauf an.
Dann könnte man das ja immer so drehen..oder nicht?
denn beide parteien sind doch sowohl gläubiger als auch schuldner..oder habe ich das was falsch verstanden