Lieber gleich den master of law

Dr Franke Ghostwriter
bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen. Damit es wieder ein wenig im Job voran geht, trage ich mich mit dem Gedanken auf mein Erststudium zum Dip. Betriebswirt (FH) nun Wirtschaftsrecht per Fernstudium zu belegen. Das Erststudium hatte ich auch per Fernstudium bei der AKAD abgelegt (2000 abgeschlossen). Somit ist mir der Umfang vom Fernstudium klar.

Ich hatte mich letztes Jahr mal für den bachelor of in Hagen interessiert, bin allerdings dank eines stinkfaulen Abidurchschnittes in die Warteschleife gekommen.

Nun wird von der TU Kaiserslautern der master of law als Fernstudium mit 4 Semestern angeboten, wenn ein entsprechendes Erststudium vorgewiesen wird.

Nun Frage ich mich, warum soll ich in Hagen überhaupt den bachelor machen (komme vielleicht erst nächstes Jahr dran), wenn ich binnen 2 Jahren sofort den master erreichen kann.

Ich kann jedoch selbst nach umfangreicher Suche nicht so recht die Unterschiede erkennen. Hat sich von Euch schon jemand mit den Unterschieden beschäftigt?
 
und herzlich Willkommen beim Studienservice! 🙂

Ich befürchte, ich muss dich enttäuschen.

Das Studium des Master of laws (LL.M, "akademischer Meisterbrief der Rechtswissenschaften") kannst du erst dann beginnen, wenn du entweder eine klassische Juristenausbildung auf Staatsexamina oder das Studium des Bachelor of laws (LL.B, "akademischer Gesellenbrief der Rechtswissenschaften") abgeschlossen hast. 😉
Allgemein gesagt ist der Master eine Zusatzqualifikation. 🙂

Wenn du dich übrigens für dieses Wintersemester beworben hast, bist du schon so gut wie drin, die FU hat nämlich die Anzahl der Studienplätze erhöht und bis jetzt habe ich nur von Zusagen gehört.
 
Benedikt,

nö, stimmt nicht ganz. Schau doch bitte mal auf der homepage der TU Kaiserslautern nach

https://www.zfuw.de/

Dort steht:

Fernstudium Wirtschaftsrecht
für Nichtjuristen in der Unternehmenspraxis



Zulassungsvoraussetzungen

Zugelassen werden Hochschulabsolventen/-innen (Universität, Fachhochschule) gleich welcher Fachrichtung, die sich auf rechtswissenschaftlicher Ebene weiterbilden möchten. NICHT zugelassen werden können examinierte Volljuristen und jegliche Abschlüsse von Akademien (z.B. Berufs- oder Wirtschaftsakademien), es sei denn, es handelt sich um einen Bachelor-Abschluss.
Das Studium wendet sich insbesondere an Absolventinnen und Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlichen oder benachbarten Studiengangs, die in Unternehmen tätig sind.

Also kann ich mit meinem Dipl. Betriebswirt FH direkt den master anstreben, ohne vorher den bachelor gemacht zu haben.

hotknife
 
Stimmt.....

.....wie heißt es: man lernt nie aus......😀

Mich macht es nur ein wenig stutzig, dass dieser Masterstudiengang viele Module enthält, die eigentlich Bachelorwissen sind und trotzdem als Teilzeitstudiengang (!) nur 4 Semester (genau genommen nur 3) dauert. 😕 Normalerweise müsste im TZ-Studium die Regelstudienzeit mindestens doppelt so hoch sein, alleine schon, um den regulären Lehrinhalt ordentlich bearbeiten zu können. Es sei denn, der Lernstoff geht nicht allzu weit in die Tiefe, was dann natürlich ziemlicher Schmarn wäre.....🙄

Wenn ich richtig informiert bin, kommt Anfang nächsten Jahres der Lehrplan vom LL.M der Fernuni raus. Eine Gegenüberstellung wäre also nicht schlecht.....
 
interessante Diskussion!

Laut folgender Seite ist der Master-Studiengang an der TU Kaiserslautern jedoch noch nicht zugelassen:

Das Fernstudium wird in zwei Varianten, internetgestützt und internetunabhängig, angeboten. Das Fernstudium soll mit einem Master-Grad abschließen. Die Akkreditierung des Studienganges wird noch beantragt.

https://ecampus.zfuw.uni-kl.de/jura/index.html

Laut FAQ wird die Akkreditierung bis Sommer 2006 abgeschlossen sein:

https://ecampus.zfuw.uni-kl.de/jura/faq.pdf (Seite 3)

Hier ein Link zum Thema Akkreditierung:

https://www.akkreditierungsrat.de/

Mir ist neu, dass man einen Master auch mit einen fachfremden Abschluss (Diplom oder Bachelor) machen kann, aber man lern ja wirklich nie aus... 😉

Grüsse
Su-jan.
 
mal abwarten, ob's was mit der Akkreditierung wird!

su-jan schrieb:
Mir ist neu, dass man einen Master auch mit einen fachfremden Abschluss (Diplom oder Bachelor) machen kann, aber man lern ja wirklich nie aus... 😉 quote]

Hallo!

Denke, dass man zuerst mal die Akkreditierung abwarten muss, ob dieser Studiengang so durchgeht.

Viele Grüße
Rüdiger
 
Studieninhalte und Akkreditierung des Fernstudiums Wirtschaftsrechts an der TU KL

Hi,

herzlichen Dank an Hotknife und Su-jan für die interessanten Infos.

Die Inhalte des avisierten Master of Laws (LL.M.) der FernUni sind mir bisher noch nicht bekannt und m.W. auch noch nicht veröffentlicht, so dass man die Studieninhalte leider noch nicht vergleichen kann. Meines Wissens ist die Akkreditierung des LL.M.-Studiengangs der FernUni auch noch nicht durch. Hauptproblem soll wohl sein, dass die Akkreditierungsgesellschaft ein viersemestriges LL.M.-Studium erwartet und die FernUni ein dreisemestriges geplant hatte. Seitens der FernUni will man wohl versuchen, die Akkreditierungsgesellschaft von einer dreisemestrigen Regelzeit mit Studieninhalte für 4 Semestern zu überzeugen. Schau mer mal was rauskommt.

Im Vergleich zum BoL-Studium der FernUni Hagen ist mir jedoch Folgendes aufgefallen:
  • Für das Fernstudium Wirtschaftsrecht der TU Kaiserslautern ist noch keine Akkreditierung beantragt worden. Die Einschreibung erfolgt daher (vorerst) in einen Zertifikatsstudiengang (siehe Seite 6 der FAQs). Ob diese Akkreditierungen (1. als LL.M.-Studiengang, 2. als Berechtigung zum Zugang für den höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung) erfolgreich verlaufen ist m.E. noch völlig offen. Nach meiner Einschätzung kann es durchaus 2 Jahre dauern bis die endgültige Entscheidung Akkreditierung ja oder nein fällt. Aufgrund der Ausrichtung auf die Wirtschaftspraxis dürfte m.E. die Akkreditierung für den höheren Dienst nicht unproblematisch sein. Wenn man Pech hat, hat man dann nur ein Zertifikat erworben!
  • Während das Fernstudium Wirtschaftsrecht der TU Kaiserslautern keine wirtschaftswissenschaftliche Inhalte kennt, da es sich an Absolventen von wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen bzw. anderer Studiengänge mit Berufserfahrung aus der Wirtschaft wendet, enthält das BoL-Studium der FernUni Hagen eine relativ hohen Anteil an wirtschaftswissenschaftlichen Modulen. Man kann sich aber bei einem absolvierten wirtschaftswissenschaftlichen Studium grundsätzlich die Studienleistungen anerkennen lassen und muss dann die wirtschaftswissenschaftlichen Module nicht mehr bearbeiten und insoweit auch keine Leistungsnachweise mehr erbringen.
  • Die Studieninhalte des Fernstudiums Wirtschaftsrecht der TU Kaiserslautern decken sich nach meiner Einschätzung sehr stark mit den juristischen Studieninhalten/Modulen des BoL-Studiums der FernUni Hagen. Wirklich neu gegenüber dem BoL-Studium scheinen mir nur die Module 10 (Steuerrecht), 12 (Internetrecht) und 14 (Wer kann was wie schützen lassen) zu sein. Dafür habe ich aber insgesamt den Eindruck, dass die Studieninhalte des Fernstudiums Wirtschaftsrecht thematisch tendenziell mehr an den Bedürfnissen der Wirtschaftspraxis ausgerichtet sind.

Soweit mal meine Gedanken dazu.

Viele Grüße
Dieter
 
hinsichtlich der noch fehlenden Akkreditierung steht im Anschreiben, welches mir mit den Einschreibeunterlagen übersandt wurde:

Da der Fernstudiengang Wirtschaftsrecht von der TU Kaiserslautern in Kooperation mit der Universität des Saarlandes zu diesem Wintersemester erstmals angeboten wird, können wir Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nocht nicht definitev den "Master-Titel" zusichern. Dieser Abschluss kann erst dann vergeben werden, wenn der Studiengang erfolgreich eine Akkreditierung durchlaufen hat. Wir werden in Kürze die notwendigen Unterlagen erstellen u. das Verfahren einleiten. Wir bitten um Verständnis dafür, daß wir den gutachterlichen Entscheidung nicht vorgreifen werden. Obwohl wir von einer positiven Akkreditierung ausgehen (es wurden inzwischen drei Studiengänge unserer Einrichtung erfolgreich akkreditiert) kann ein negativer Entscheid nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden in einem solchen Fall würde das Studium mit einem benoteten Hochschulzertifikat abschließen.

Ich würde meiner Meinung nach die Unsicherheit mit lediglich 10% ansehen. Selbst wenn sich bei der Akkreditierung bestimmte Faktoren ergeben sollten, könnte die TU reagieren u. Abhilfe schaffen. Ich gehe mal davon aus, daß die Leute wissen was sie machen.

Jetzt bleibt mir nur noch die Entscheidung ob ich mich anmelde oder nicht.
Wenn ich allein daran denke, daß ein "richtiger" Jurist mit Staatsexamen u. mit der Note befriedigend glücklich war, daß er in meiner Abteilung mit Mitte 30 als Vertriebssachbearbeiter arbeiten darf, stimmt mich nicht sonderlich optimistisch.

Was mich richtig nach vorne bringen würde wäre ein MBA von einer renomierten Institution, doch bin ich nicht Willens mind. 25.000 EURO zu berappen.

hotknife
 
ich habe mir die Seiten der tu kaiserslautern mal angeschaut. Der Studiengang dort ist doch etwas völlig anderes. Dort geht es darum, Nicht(!)-Juristen innerhalb von einem Jahr Vollzeit bzw. 2 Jahren Teilzeit (denn mehr kann man bei laut Broschüre 10-12 h Wochenbearbeitungszeit ja wirklich nicht draus machen) etwas Jura beizubringen. Den Titel LLM halte ich für irreführend, da dort keine qualifizierten Jusisten ausgebildet werden, sondern halt eine Zusatzfortbildung geliefert wird. Aber naja.

Unter den faq steht:

"Der Fernstudiengang „Wirtschaftsrecht" ist für juristische Laien konzipiert und führt in die Grundzüge der Rechtswissenschaften ein. Ein Fortbildungsangebot speziell für Juristen betont dagegen eher die betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte, da sie ihm weniger bekannt sein dürften. Der Fernstudiengang beinhaltet daher keine wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte. In den Lehrinhalten geht es rein um die Vermittlung juristischer Kenntnisse."


Auch hieran kann man sehen, daß diese mit einem Master, der auf einen LLB aufbaut nicht viel zu tun hat:

"Grundsätzlich schafft der Master-Titel eindeutig die formale Voraussetzung für eine Promotion. Allerdings regeln im Bereich der Rechtswissenschaften die Promotionsordnungen der Fakultäten den Zugang zum Promotionsstudiengang und an vielen (wenn auch nicht allen) Universitäten wird dazu das Staatsexamen als Voraussetzung zur Erlangung des "Dr. jur." gefordert. Der Bologna-Prozess (die Einführung der gestuften Studiengänge aus Bachelor-/ und Master-Abschlüssen) könnte dies zwar ändern, doch diese Entwicklungen sind noch mehr als ungewiss.
Zudem ist hierbei zu bedenken, dass dieser Studiengang keinesfalls die Fähigkeiten zur Anfertigung einer rechtswissenschaftliche Doktorarbeit vermitteln, denn das Ziel dieses Studiengangs ist ein völlig anderes."


Die gleichlautenden Abschlüsse stiften also einige Verwirrung, aber anerkannt ist das Ganze ja auch noch gar nicht.

Grüße,
Olli
 
Gleichlautende Abschlüsse

Hallo Olli,

das der LL.M.-Studiengang völlig anders konzipiert ist, nämlich sich prinzipiell an juristische Laien richtet, ist mir auch schon aufgefallen. Vor diesem Hintergrund verwundert es mich auch nicht, dass die Studieninhalte dieses Studiengangs eine große Übereinstimmung mit den juristischen Modulen des BoL-Studiengangs der FernUni Hagen aufweist. Vor diesem Hintergrund hatte ich auch meine Bedenken bezüglich der noch zu beantragenden Akkreditierung dieses Studiengangs geäußert.

Auch wenn es bei dem angestrebten LL.M.-Studiengang der TU Kaiserslautern nicht um einen konsekutiven Studiengang handelt, denn es bedarf zuvor keines BoL-Studiums als Zugangsvoraussetzung, so dürfte es auch für den Titel Master of Laws gewisse Qualitätskriterien geben, die auch dieser Studiengang erfüllen müsste. Inwieweit das dann die Akkreditierungsagentur als gegeben ansehen wird, werden wir ja dann voraussichtlich in ca. 2 Jahren sehen. Dabei gehe ich von einer etwa einjährigen Akkreditierungsdauer und einer Nachbesserungszeit von rd. einem Jahr aus. Also schau mer mal. Bis dahin ist wahrscheinlich der 1. FCK schon wieder einmal ab- und aufgestiegen. :ironie:

Viele Grüße
Dieter
 
hotknife schrieb:
Hallo Benedikt,
nö, stimmt nicht ganz. Schau doch bitte mal auf der homepage der TU Kaiserslautern nach
https://www.zfuw.de/
Dort steht:
Fernstudium Wirtschaftsrecht
für Nichtjuristen in der Unternehmenspraxis
Zulassungsvoraussetzungen
Zugelassen werden Hochschulabsolventen/-innen (Universität, Fachhochschule) gleich welcher Fachrichtung, die sich auf rechtswissenschaftlicher Ebene weiterbilden möchten. NICHT zugelassen werden können examinierte Volljuristen und jegliche Abschlüsse von Akademien (z.B. Berufs- oder Wirtschaftsakademien), es sei denn, es handelt sich um einen Bachelor-Abschluss.
Das Studium wendet sich insbesondere an Absolventinnen und Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlichen oder benachbarten Studiengangs, die in Unternehmen tätig sind.
Also kann ich mit meinem Dipl. Betriebswirt FH direkt den master anstreben, ohne vorher den bachelor gemacht zu haben.
hotknife
Warum geht Ihr alle davon aus, dass es sich um einen Master LL handeln wird. Auf der Homepage von Kaiserslautern steht darüber nix. Da heißt es nur "Master". Es gibt nämlich auch einen Weiterbildungsmaster. Und der scheint mir hier gemeint zu sein. Der Master of Buissenes Administration. Der ist überhaupt nicht zu vergleichen mit dem MA.LL.
 
Yes, habe ich auch gerade nochmal geschaut:

Studienabschluss:

Master of Laws (Wirtschaft) / LL.M. (Oec.)
(Akkreditierung wird beantragt)



Finde ich eigentlich eindeutig. Allerdings war in einigen Pressinfos tatsächlich die Rede von einem M.A.

Gruß,
Olli
 
Ich bin jetzt aber auch sehr überrascht!!
Man kann doch nicht Leuten, die vier Semester berufsbegleitend Jura studieren, einen LL.M. geben! 😱 Also, das würde mich doch auch sehr wundern.

Ich schließe mich eher der Einschätzung von Jutta-Martha an, für mich sieht es nach den Anforderungen auch aus wie ein Master, aber wie ein Weiterbildungsmaster. Kann mir kaum vorstellen, daß der LL.M. hierfür vergeben werden soll.

Seeehr merkwürdig. :hmmm: Den Zugang zum h.D. kann ich mir schon damit vorstellen, denn auch akkreditierte Weiterbildungsmaster sind ausreichend, um zum h.D. zugelassen zu werden.

Eine Promotion allerdings, mit der man dadurch promovierter Jurist (!!) wäre, kann ich mir beim besten Willen nach diesem Studium nicht vorstellen.
 
Madeleine schrieb:
Eine Promotion allerdings, mit der man dadurch promovierter Jurist (!!) wäre, kann ich mir beim besten Willen nach diesem Studium nicht vorstellen.

Hallo Madeleine,

ist auch nicht im Sinne der Studiengangserfinder, wie ich irgendwo auf der ersten Seite gepostet habe:

"Zudem ist hierbei zu bedenken, dass dieser Studiengang keinesfalls die Fähigkeiten zur Anfertigung einer rechtswissenschaftliche Doktorarbeit vermitteln, denn das Ziel dieses Studiengangs ist ein völlig anderes."

Gruß,
Olli
 
Olli schrieb:
Hallo Madeleine,

ist auch nicht im Sinne der Studiengangserfinder, wie ich irgendwo auf der ersten Seite gepostet habe:

"Zudem ist hierbei zu bedenken, dass dieser Studiengang keinesfalls die Fähigkeiten zur Anfertigung einer rechtswissenschaftliche Doktorarbeit vermitteln, denn das Ziel dieses Studiengangs ist ein völlig anderes."

Gruß,
Olli
Genau, denn der Master LL berechtigt, eine Promotion draufzusetzen. Damit ist eigentlich schon alles klar. Und auf Seite 3, hotnife, wird erklärt, was ein Master LL ist. Aber ich kann nicht erkennen, dass genau dieser Studiengang ein MA LL ist. Und es steht auch drin, dass der Master of Law für den höheren Dienst anerkannt wird. Das bezieht sich aber hier nicht auf den angebotenen Master, wie auf Seite 5. Bei der Beschreibung dieses Abschlusses wird immer nur von "Master" gesprochen.
 
na wie dem auch so, wir werden sehen. Ich habe jedenfalls heute meine Anmeldung eingereicht. Für mich ist bei dem diesem angeb. Master auch der Kostenaspekt entscheidet u. daß es von einer staatl. Uni. angeboten wird. Bei meinen div. Anrufen in Kaiserslautern habe ich immer sofort sehr freundl. u. kompetentte Ansprechpartner gehabt. Schaun wir mal wie die Materialien aufgebaut sind. Ich werde Euch über den weiteren Werdegang informieren. Sicherlich werde ich auch als reiner "Wirtschafswissenschaftler" div. Fragen innerhalb des Forums hinsichtlich jurisistischen Fragestellungen haben.
 
Da bin ich ja mal gespannt

Hallo Hotknife,

Deinen Entschluss finde ich mutig, da ich die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Fernstudium Wirtschaftsrecht als LL.M. akkreditiert wird m.E. geringer ist als Du es veranschlagt hast (90%). Vielleicht wird man seitens der TU Kaiserslautern dann tatsächlich auf einen MBA oder anderen Master umschwenken. Jutta-Martha mag dann vielleicht letztendlich richtig liegen, aber erst einmal hat sie schlicht nicht richtig gelesen, denn die TU strebt die Anerkennung als LL.M. an (wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉 ). Wie dem auch sei, ich wünsche Dir viel Erfolg und Glück bei diesem Fernstudium und werde gerne von Dir hier im Forum insbesondere über Deine Erfahrungen mit diesem Fernstudium lesen.

Einige der Dozenten haben übrigens durchaus einen guten Namen und schon gewisse Erfahrungen mit Online-Studienangeboten (z.B. Prof. Rüssmann).

Herzliche Grüße
Dieter
 
Dieter schrieb:
Hallo Hotknife,

Deinen Entschluss finde ich mutig, da ich die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Fernstudium Wirtschaftsrecht als LL.M. akkreditiert wird m.E. geringer ist als Du es veranschlagt hast (90%). Vielleicht wird man seitens der TU Kaiserslautern dann tatsächlich auf einen MBA oder anderen Master umschwenken. Jutta-Martha mag dann vielleicht letztendlich richtig liegen, aber erst einmal hat sie schlicht nicht richtig gelesen, denn die TU strebt die Anerkennung als LL.M. an (wer lesen kann ist klar im Vorteil 😉 ). Wie dem auch sei, ich wünsche Dir viel Erfolg und Glück bei diesem Fernstudium und werde gerne von Dir hier im Forum insbesondere über Deine Erfahrungen mit diesem Fernstudium lesen.

Einige der Dozenten haben übrigens durchaus einen guten Namen und schon gewisse Erfahrungen mit Online-Studienangeboten (z.B. Prof. Rüssmann).

Herzliche Grüße
Dieter

Schau mal Dieter:
Master of Laws (Wirtschaft) / LL.M. (Oec.)
(Akkreditierung wird beantragt)


Das habe ich auf der Seite:
https://www.zfuw.de/
unter Wirtschaftsjurist und alles auf einen Blick gelesen.
Dieses (Wirtschaft) und LL.M.(oec) ist doch schon bezeichnend und unterscheidet sich doch schon zu dem reinen LL.M. . Vielleicht so, wie die Diplom-Ingenieure FH, die in ihrem Ingenieurstitel das Fach einsetzen mußten. Oder so?
 
Schau mal Dieter

Hallo Jutta-Martha,

der Vergleich mit Diplom-Ing. FH erscheint mir doch sehr spekulativ. Überhaupt schreiben wir hier über ungelegte Eier, weil ja bislang kein Antrag auf Akkreditierung gestellt wurde, geschweige denn das Fernstudium Wirtschaftsrecht der TU Kaiserslautern schon akkreditiert ist.

Informativ, aber auch sehr allgemein gehalten, sind die ländergemeinsamen Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen, die unter https://www.akkreditierungsrat.de/KMK_LaendergemStrukturvorgaben.pdf zu finden sind. Da steht z.B. für weiterbildende Masterstudiengänge unter A. 4.3 auf Seite 7 drin, dass diese in den Anforderungen den konsekutiven Studiengängen entsprechen und zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen führen müssen. Wie hier schon von Benedikt und mir bemerkt wurde, scheinen die Inhalte überwiegend den juristischen Modulen des BoL-Studiums der FernUni Hagen zu entsprechen und stellt sich angesichts der Vielzahl der Module in drei Semestern schon die berechtigte Frage nach der Stofftiefe.

Vor diesem Hintergrund habe ich größere Zweifel an einer erfolgreichen Akkreditierung dieses Studiengangs der TU Kaiserslautern als hotknife, wünsche es aber ihm selbstverständlich, dass er später nicht nur ein Hochschulzertifikat erwirbt, sondern einen Hochschulabschluss als LL.M. (Oec.).

Viele Grüße
Dieter
 
Mir sei mein Spekulieren gegönnt sowie mein "Nichtlesenkönnen".
Meine "unqualifizierten Äußerungen" können sich natürlich mit Deinem Wissen, das Du ja auch auf Deiner Homepage anbietest, nicht messen.:rolleyes
 
Man(n) muss auch gönnen können

Hallo Jutta-Martha,

es sei Dir gegönnt. Nobody is perfect and I´m ... 😉

Danke, auf die Homepage bin ich auch ein bißchen stolz. Änderungs- und Verbesserungsvorschläge werden aber jederzeit gerne entgegen genommen. Schließlich ist es mir angesichts der vielen Links nicht möglich, jede Info tagesaktuell zu halten.

Dank meines BWL-Studiums an der FernUni bin ich auch beruflich weitergekommen. 😀

Wenn Du Dein BWL- oder VWL-Studium in Hagen fertig hast, ist bestimmt schon lange entschieden, ob das Fernstudium Wirtschaftsrecht akkreditiert wurde oder nicht. Dann hast Du insoweit eine bessere Entscheidungsgrundlage als hotknife. 🙂

Erst wünsche ich Dir mal viel Glück und Erfolg bei Deinem weiteren Studium
Dieter
 
Dieter schrieb:
Hallo Jutta-Martha,

Dank meines BWL-Studiums an der FernUni bin ich auch beruflich weitergekommen. 😀

Wenn Du Dein BWL- oder VWL-Studium in Hagen fertig hast, ist bestimmt schon lange entschieden, ob das Fernstudium Wirtschaftsrecht akkreditiert wurde oder nicht. Dann hast Du insoweit eine bessere Entscheidungsgrundlage als hotknife. 🙂

Erst wünsche ich Dir mal viel Glück und Erfolg bei Deinem weiteren Studium
Dieter

Danke. Und was studierst Du jetzt an der FernUni Hagen? - Ah, ich seh' schon, BoL - oder?
 
Antworten auf diesen sehr interessanten Chat

Hallo, ich finde eure Beiträge sehr gut. Ich habe letzte Woche das Geld überwiesen und bin jetzt immatrikuliert.
Ich gebe euch mal einen weiteren Denkanstoß: Die Privatuniversität Dresden bietet für ca. 8500,- Euro ebenfalls einen M.LL oder MBA an. Zugangsvoraussetzung ist lediglich ein kleiner Test (rechtlich für BWLer und wirtschaftlich für Juristen). Dann ebenfalls 3 Semester und eins für die Master-Arbeit. Dort ist jeden Samstag anwesenheitspflicht.
In Kaiserslautern ist es nach meinen Recherchen so, dass renomierte Wissenschaftler speziell auch aus Saarbrücken (wo voraussichtlich die Präsenzphase abläuft) das Studium verantworten. Diese sind seit Jahren in der Lehre und auch wissenschaftlich anerkannt. (Ich habe mir von Freunden, die Juristen sind sagen lassen, dass die Universität des Saarlandes einen sehr guten Ruf im rechtswissenschaftlichen Bereich hat. Wenn also solche Leute das ganze tragen und eine andere Universität (sogar privat) ein ähnliches Programm anbietet, dann denke ich, dass es sich um ein durchdachtes Konstrukt handelt. Meine Nachforschungen haben ergeben, dass die Bund-Länderkomission das Vorhaben als positiv eingestuft hat und fördert. Zusätzlich dürft ihr nicht überlesen, dass bereits drei weitere Studiengänge (welche zum Beginn ebenso noch keine Akkreditierung hatten) mit sehr guten Bewertungen akkreditiert wurden. Darüber hinaus erhielt ich die -Info von der Uni, dass angestrebt wird, den Titel sogar von der Uni des Saarlandes (Fakultät für RW) zu verleihen - es wurde ferner mitgeteilt, dass bei Auflagen der Akkreditierungagentur sofortige _Korrekturen vorgenommen werden --> Ziel sei es auch bei eventueller zusätzlich geforderter Leistungen diese abzunehmen und dann letzendlich den M.LL zu erlangen. Schließlich hängt der Ruf des Weiterbildungszentrums (dessen Vorwort vom Rektor der TU aufweist) ebenso auf dem Spiel wie der der beiden Unis. Zusätzlich macht sich die Bund-Lände-Komission lächerlich und auch die beteiligten Professoren. Ein Scheitern wird somit mit allen Mitteln durch die Lenkungsrunde verhindert. Ich sehe es so: die probieren erst aus, wenn die 'Resonanz der Teilnehmer da ist - ergo kein Interesse kein Programm - ganz nah an den Anforderungen der Wirtschaft.
Übrigens habe ich mir ganz kurz die Promoordnung der Fernuni Hagen durgelesen: selbst mit einem juristischen Abschluss einer FH wirst du zugelassen...
Ich bin BWLer und brauch über meine Spezialisierung des Wirtschafts- und Steuerrechts hinaus rechtliche Kenntnisse. Das bedeutet doch nicht, wenn ich Personal und Insolvenzrecht haben möchte, dass ich gleich als Richter oder Dr. jur. haben möchte.
Wenn man immer so argwöhnisch ist, dann müßtet ihr die Weiterbildungsangebote z.B. der Steinbeis-Hochschule (dort steht lediglich eine Stiftung dahinter) auch anzweifeln - aber die Wirtschaft denkt da anders - diese zahlt sogar die Studienkosten sowie den Teilnehmern ein Gehalt. Der Abschluss ist akkreditiert und die Hochschule hat vor kurzem vom Land Berlin das Promorecht verlihen bekommen. Ebenso arbeit die Privatuni Dresden am Promorecht (ist beantragt und steht kurz vor dem Abschluss mit dem Land Sachsen) und bietet dann für ca. 15.000 Euro ein 2jähriges Promotionsstudium!!! Also ihr seht: die Landschaft der wissenschaftlichen Bildung wird aufgebrochen. Weiterer Hinweis: jeder Masterabschluss einer Uni oder WISSENSCHAFTLÌCHEN Hochschule bzw. gleichgestellten Einrichtungen, egal ob akkreditiert oder nicht berechtigt zum höheren Dienst. Auch Fachhochschulen bekommen wenn der Vertreter des Landes bei der Akkreditierungsagentur dem zustimmt eine Berechtigung zum Zugang zum höheren Dienst. Bei Nachfragen an die FIBAA ist mir mitgeteilt worden, dass keiner FH, die akkreditiert wurde und die Zulassung zum höherren Dienst beantragt hat, dies verweigert wurde!!!
 
Antworten auf diesen sehr interessanten Chat

lars-student schrieb:
Hallo, ich finde eure Beiträge sehr gut. Ich habe letzte Woche das Geld überwiesen und bin jetzt immatrikuliert.
Ich gebe euch mal einen weiteren Denkanstoß: Die Privatuniversität Dresden bietet für ca. 8500,- Euro ebenfalls einen M.LL oder MBA an. Zugangsvoraussetzung ist lediglich ein kleiner Test (rechtlich für BWLer und wirtschaftlich für Juristen). Dann ebenfalls 3 Semester und eins für die Master-Arbeit. Dort ist jeden Samstag anwesenheitspflicht.
In Kaiserslautern ist es nach meinen Recherchen so, dass renomierte Wissenschaftler speziell auch aus Saarbrücken (wo voraussichtlich die Präsenzphase abläuft) das Studium verantworten. Diese sind seit Jahren in der Lehre und auch wissenschaftlich anerkannt. (Ich habe mir von Freunden, die Juristen sind sagen lassen, dass die Universität des Saarlandes einen sehr guten Ruf im rechtswissenschaftlichen Bereich hat. Wenn also solche Leute das ganze tragen und eine andere Universität (sogar privat) ein ähnliches Programm anbietet, dann denke ich, dass es sich um ein durchdachtes Konstrukt handelt. Meine Nachforschungen haben ergeben, dass die Bund-Länderkomission das Vorhaben als positiv eingestuft hat und fördert. Zusätzlich dürft ihr nicht überlesen, dass bereits drei weitere Studiengänge (welche zum Beginn ebenso noch keine Akkreditierung hatten) mit sehr guten Bewertungen akkreditiert wurden. Darüber hinaus erhielt ich die -Info von der Uni, dass angestrebt wird, den Titel sogar von der Uni des Saarlandes (Fakultät für RW) zu verleihen - es wurde ferner mitgeteilt, dass bei Auflagen der Akkreditierungagentur sofortige _Korrekturen vorgenommen werden --> Ziel sei es auch bei eventueller zusätzlich geforderter Leistungen diese abzunehmen und dann letzendlich den M.LL zu erlangen. Schließlich hängt der Ruf des Weiterbildungszentrums (dessen Vorwort vom Rektor der TU aufweist) ebenso auf dem Spiel wie der der beiden Unis. Zusätzlich macht sich die Bund-Lände-Komission lächerlich und auch die beteiligten Professoren. Ein Scheitern wird somit mit allen Mitteln durch die Lenkungsrunde verhindert. Ich sehe es so: die probieren erst aus, wenn die 'Resonanz der Teilnehmer da ist - ergo kein Interesse kein Programm - ganz nah an den Anforderungen der Wirtschaft.
Übrigens habe ich mir ganz kurz die Promoordnung der Fernuni Hagen durgelesen: selbst mit einem juristischen Abschluss einer FH wirst du zugelassen...
Ich bin BWLer und brauch über meine Spezialisierung des Wirtschafts- und Steuerrechts hinaus rechtliche Kenntnisse. Das bedeutet doch nicht, wenn ich Personal und Insolvenzrecht haben möchte, dass ich gleich als Richter oder Dr. jur. haben möchte.
Wenn man immer so argwöhnisch ist, dann müßtet ihr die Weiterbildungsangebote z.B. der Steinbeis-Hochschule (dort steht lediglich eine Stiftung dahinter) auch anzweifeln - aber die Wirtschaft denkt da anders - diese zahlt sogar die Studienkosten sowie den Teilnehmern ein Gehalt. Der Abschluss ist akkreditiert und die Hochschule hat vor kurzem vom Land Berlin das Promorecht verlihen bekommen. Ebenso arbeit die Privatuni Dresden am Promorecht (ist beantragt und steht kurz vor dem Abschluss mit dem Land Sachsen) und bietet dann für ca. 15.000 Euro ein 2jähriges Promotionsstudium!!! Also ihr seht: die Landschaft der wissenschaftlichen Bildung wird aufgebrochen. Weiterer Hinweis: jeder Masterabschluss einer Uni oder WISSENSCHAFTLÌCHEN Hochschule bzw. gleichgestellten Einrichtungen, egal ob akkreditiert oder nicht berechtigt zum höheren Dienst. Auch Fachhochschulen bekommen wenn der Vertreter des Landes bei der Akkreditierungsagentur dem zustimmt eine Berechtigung zum Zugang zum höheren Dienst. Bei Nachfragen an die FIBAA ist mir mitgeteilt worden, dass keiner FH, die akkreditiert wurde und die Zulassung zum höherren Dienst beantragt hat, dies verweigert wurde!!!
 
Lars,

vielen Dank für Deine umfangreichen Ausführungen. Du hast Dich ja echt kundig gemacht u. meine letzten Bedenken zerstreut. Ich habe allerdings erst den Sozialbeitrag angewiesen. Für die Gebühr des ersten Semesters habe ich ja noch bis Mitte Sept. Zeit. Soll heißen, Du hast Dich auch in Kaiserslautern eingeschrieben? Falls ja, kommst Du auch im Nov. nach Kaiserslautern zum Infotag?

hotknife
 
hotknife,

ja - habe mich bereits eingeschrieben. Habe auch schon alles bezahlt und die letzten fehlenden Dokumente weggeschickt. Mit dem Tag im November habe ich mich bis jetzt noch nicht festlegen können. Erstens weiß ich nicht, wie das mit der Arbeit zu vereinbaren ist zu diesem Zeitpunkt und zweitens soll die Aussage ja verbindlich erfolgen... Außerdem ist ja noch genug Zeit zur Anmeldung (24.10.)! Ich werde es natürlich versuchen!!! Wir werden uns dann so oder so kennen lernen!
Was das Studium angeht denke ich schon, dass es eine richtige Wahl ist - aus besagten Gründen. Was ich bis jetzt im Leben gesehen habe trifft auf alle zu: Sie kochen alle nur mit Wasser! Bei Einigen kommt die politische und strategische Ausrichtung dazu - und dann ist es nicht mehr zu revidieren. Selbst wenn der absolute Supergau/Worst Case eintritt - dann haben wir ein tolles Zertifikat und lassen uns die Scheine woanders anerkennen - glaub mir, ich suche dann solange in den Ordnungen, Richtlinien etc., dass wir die Zielgerade trotzdem überschreiten. Lass alle Anderen abwarten - denn sollte das Programm akkreditiert sein, werden auch die Preise steigen
 
ich gehöre ebenfalls zu den Wagemutigen, die sich nach langem Überlegen und vielen Telefonaten mit der TU Kaiserslautern dazu entschlossen haben, sich doch einzuschreiben.

Ich habe eure Beiträge durchgelesen und kann mich hotknife und lars-student nur anschliesen. Frei nach dem Motto, wer nicht wagt, der nicht gewinnt. In den Telefonaten wurde mir ebenfalls nochmal mitgeteilt, dass man davon ausgeht, dass die Akkreditierung erfolgt. Selbst für den Fall, dass es nicht rechtzeitig akkr. wird, besteht die Möglichkeit das Zertifikat danach auf den Master umzuschreiben, bzw. eine weitere Prüfung abzulegen und damit den Master zu bekommen.

Meine Anmeldung für den Einführungstag im November ist ebenfalls schon raus und ich gespannt, wer und wieviele sich eingeschrieben haben.

Ich freue mich drauf

lg antkat
 
Antkat2,

prima, daß sich noch jemand eingeschrieben hat. Na, dann werden wir uns ja auf dem Infotag sehen. Ich schlage mich zur Zeit mit dem Gedanken rum, welche Lernvariante ich auswählen sollte. Klar, die Onlinevariante ist bestimmt prima, doch habe ich bei meinem letzen Studium sehr gerne Abends schön liegend auf der Couch geübt. Wenn man Abends total kaputt nach Hause kommt, ist die Onlineversion am PC bestimmt nicht so der Kracher. Welche hast Du denn gewählt??

hotknife
 
hotknife,

dieses Kopfzerbrechen habe ich schon hinter mir. Ich habe mich für dieses Semester für die Online Variante entschieden. Allerdings nicht aus dem Grund, dass ich vor dem PC lernen will, sondern weil in der Variante die Gesetzeslinks mit integriert sind. Ich werde mir die Unterlagen auch auf jeden Fall ausdrucken und in der gemütlichen Position (gehöre auch zu den Sofa Lernern) durcharbeiten. Es steht ja ausdrücklich dabei, dass alle Dokumente zum download bereitstehen und ausgedruckt werden können.
Wenn sich diese Variante als schlecht ergibt, dann wechsle ich einfach im nächsten Semester.

Und, schon aufgeregt?

antkat2
 
Ich habe online gewählt, wegen der größeren datenmöglichkeiten und den hervorragenden verlinkungen zu gesetzestexten etc.
zusätzlich habe ich handschriftlich (wie vorher telefonisch abgestimmt) den hinweis vermerkt, dass ich gern auch die studienbücher beziehen möchte, wenn diese nicht mehr als 100 euro im semester kosten - angepeilter preis ist zurzeit um die 60 euro zusätzlich - wissen die erst, wenn die druckerei es mitteilt. so kann man für einen geringen aufpreis beide vorteile genießen! bin gerade dabei die anfragen der steuerlichen absetzbarkeit als weiterbildung zu klären. mein freund ist steuerberater und hat mir schon mitgeteilt, dass es absetzbar ist - nun hat ein anderer freund gesagt im jahr max. 600 euro - mal sehen - wie machst du das?
 
Von Büchern weiss ich ja noch gar nichts. Diese Info hat mir leider niemand mitgeteilt.Weisst du um was für Bücher es sich genau handelt? Ich nehm mal an, die kann man sicher auch nach dem Infotag noch bestellen.

Zur Absetzbarkeit hab ich mich mal im Internet informiert. Soviel ich weiss und auch nachlesen konnte, sind Kosten für Fortbildungen, die dem Beruf dienen, voll als Werbungskosten absetzbar. Anbei ein Auszug aus dem Internet.

Mitarbeiter können Kosten für die eigene Fortbildung steuerlich nutzen

Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs macht Fortbildung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter interessanter.
Denn jetzt gelten Aufwendungen für ein Studium nicht mehr als Kosten der Ausbildung, sondern als Kosten der Fortbildung, wenn Ihr Mitarbeiter dieses Studium berufsbegleitend absolviert.
In diesem Fall kann Ihr Mitarbeiter die daraus resultierenden Aufwendungen für das Studium ab sofort als (vorgezogene) Werbungskosten geltend machen (BFH, Urteil vom 17.12.2002, Az: VI R 137/01). Absetzbar sind dabei alle studienbedingten Werbungskosten. Das sind beispielsweise die Studiengebühren, Aufwendungen für Arbeitsmittel und Fahrtkosten (BFH, Urteil vom 29.4.2003, Az: VI R 86/99).
TIPP: Bei Kosten für die Fahrt zum Studienort kann Ihr Mitarbeiter die gesetzliche Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Anspruch nehmen, auch wenn das Gesetz von „Arbeitsstätte“ und nicht von „Ausbildungsstätte“ spricht.


und noch ein Link:

https://www.verbrauchernews.de/finanzen/artikel/2005/05/0077/
https://www.afw.uni-mannheim.de/de/index.php3?url=presse.php3&id=17&action=detail
 
Das habe ich auch so gehört - angeblich ist aber bei 600 euro im monat ne maximalgrenze eingezogen - Frage aber noch mal meinen kumpel der stb ist. wenn voll, dann würde sich das ja richtig lohnen!!!!!!!
 
lars-student schrieb:
Das habe ich auch so gehört - angeblich ist aber bei 600 euro im monat ne maximalgrenze eingezogen - Frage aber noch mal meinen kumpel der stb ist. wenn voll, dann würde sich das ja richtig lohnen!!!!!!!
Soviel ich weiß ist es eine Maximalgrenze wenn es nicht Werbungskosten sondern SOnderausgaben sind.Hängt davon ab ob berufsbezogen, Erstausbildung etc.
Es nützen die Werbungskosten z.B. nix, wenn man sowieso weit unter der Pauschale von 922 € im Jahr ist.
 
Noch mal kurz zu den "büchern"

was heißt da bücher - ich meine quasi die offline variante - eben studienhefte. angeblich lassen die das drucken. wenn man sich das selber alles ausdruckt - kommt man sicher teurer. klar drucken einige auf arbeit uns. aber richtig ordentlich ist es meines erachtens nur, wenn du es professionell gedruckt bekommst. du nutzt quasi die vorteile beider varianten - online und offline! ist ja nur meine persönliche denke...

zu den steuerlichen fragen werde ich euch informieren, wenn ich mit meinem freund (stb) das durchgegangen bin!!!
lg
lars
 
Kinder,

ich habe heute die Anmeldung für die Classic-Version (Offline), also mit Printmedien angemeldet. Zwei Argumente sprachen dafür. Zum einen bin ich ein Sofatiger. Zweitens denke ich, dass man sich sicherlich an die anfänglich nicht einfache Arbeitsweise gewöhnen muß. Da blättere u. suche mir die §§ doch lieber selbst, statt eines direkten links. Somit muß ich mich selbst in die Materie einarbeiten u. streife auch die §§, die mit der Aufgabenstellung im weiteren in Frage kommen. Außerdem muß ich mich für die Prüfung nicht umstellen. Wenn es dann immer noch nix für mich ist, kann ich ja im nächsten Semester noch umstellen.

hotknife
 
hotknife,

ich habe heute ebenfalls nochmal mit der TU telefoniert. Also für die Onlineversion haben sich viele angemeldet und aber auch gleichzeitig ihr Interesse an der Printversion gezeigt.
Es wird dann so sein, dass man für die Onlineversion angemeldet ist, aber gegen einen geringen Aufpreis (ca. 60 Euro) alle Module pro Semester auch in der Printversion erhält.
Find ich persönlich ne gute Variante, denn dann hab ich alles komplett und sauber beieinander und kann trotzdem die Vorteile der Onlineversion nutzen. Ich denke, auf die paar Euro kommt es dann auch nicht mehr an.
lt. Auskunft der TU sind die Studienhefte so konzipiert, dass man keine zusätzlichen Bücher kaufen muss und man komplett mit dem zur Verfügung stehenden Material auskommt.

Vielleicht noch ne kleine Bemerkung: Inzwischen sind 218 Studenten angemeldet. Ist doch ne feine Sache.

lg antkat2
 
218 Studenten finde ich ne starke leistung- das bestärkt mich noch mehr in meinen gedankengängen der zielorientiertheit bezüglich des abschlusses!
dann können wir uns ja schon mal auf die neue herausforderung freuen!!!!!!
 
ich gehöre auch zu den 218 "Mitstreitern". Ich hoffe, dass ich nach erfolgreichem Studium den Zugang zum höheren Dienst erreiche. Habe mich auch für die klassische Printversion entschieden. Bin halt ein Nostalgiker 😉
Viel Erfolg im Voraus. Vielleicht sieht man sich am Info-Tag.
hagi
 
Bekommen wir denn auf der zfuw-homepage ein eigenes Forum zur Verfügung gestellt? Wenn ja, ist es wohl nur den Leuten mit Onlineversion zugänglich? Dann würde ich nämlich auch noch über die 60 EURO nachdenken.

hotknife
 
hagi,

toll, nochmal einer mehr. Da hast du ja die gleichen Ambitionen wie ich auch. Bist du ebenfalls im gehobenen Dienst, oder machst du im Moment noch was anderes?

antkat2
 
hotknife,

also wenn ich das richtig interpretiere, dann gibt es nachher für uns bei der TU ebenfalls so ein Forum, oder zumindest sowas in der Art.

Geh nochmal auf die Homepage von der zfuw, dort auf Wirtschaftsrecht und dann gibt es auf der rechten Seite den Punkt DEMO. Unter dem Bereich bekommst du ein Beispiel, wie so eine Lektion aussehen kann. Auf der Seite findest du dann auch im oberen Bereich den Punkt "Community". Ich denke mal, das ist dann auch der Bereich in dem man sich nachher fleissig per Mail austauschen kann.
Keine Ahnung, ob ich richtig liege, ab so könnt ich mir das vorstellen.
Vielleicht solltest du doch nochmal überlegen, ob du nicht doch die Onlinevariante wählst und zusätzlich noch ein paar Euros einsetzt.

Wenn dir meine Spekulationen nicht weiterhelfen, kannst du natürlich auch nochmal gern bei der TU anrufen und nachhaken. Weitere Infos sind auch bei mir immer gern willkommen 🙂

antkat2
 
antkat2,
ja, ich bin auch im geh. Dienst und hoffe, dass ich mit dem Master ein Treppchen höher komme. Ich glaube, da sind wir nicht alleine. Leider hat man ja im ÖD keine Chance durch Leistung weiterzukommen. Bin aber auch darüber hinaus sehr interessiert und habe mal wieder das Bedürfnis nach einer Herausforderung.
hagi
 
schaut jemand der Diskussionsbeteiligten noch ab und an hier rein?
Mich würden die Erfahrungen interessieren, die Ihr inzwischen gemacht habt - da ich im Moment auch mit dem Gedanken spiele, in KL den LLM zu machen...

Grüße

Sam_Hall
 
Irgendwie finde ich die Diskussion komisch ...

Jura im Schnelldurchlauf ... Ein Jahr Vollzeit ! 😉 Denke nicht, dass hier wirklich viel hängen bleibt ...

Da ich im BoL bin und mit wirklich viel Zusatzliteratur arbeite, natürlich nach dem Abschluss des BoL den Hagener MoL anpeile .. und mittlerweile weiß, dass man an der Uni Greifswald scheinfrei ins 7. Semester kommen würde, um einen eventuellen Freischuss auf das erste Staatsexamen zu wagen, ziehe ich in jedem Fall die Ausbildung an der Fernuniversität vor, auch wenn diese sehr anspruchsvoll ist ...

Die Studiengebühren sind moderat.

Was nützt mir der Titel "Master of Laws", wenn ich juristisch nix drauf habe. Rechtsanwälte aus meinem Bekanntenkreis haben mir mehrfach nach Durchsicht meiner Studienunterlagen bescheinigt, dass der Hagener Bachelor einem "normalen" Jurastudium in Punkto Stofftiefe und Inhalte in nichts nachsteht ... Gut, Strafrecht und Ö-Recht gehen ein wenig unter, dafür kann man sich dann in diesen Bereichen im MoL austoben 😉

Selbst wenn ich mich tatsächlich nach dem Erwerb des MoL an einer normalen juristischen Fakultät einschreiben würde, fühle ich mich bisher durch das Hagener Studienangebot mehr als ausreichend für das erste
Staatsexamen vorbereitet. Das bißchen Erb- und Familienrecht schaffen wir auch noch drauf ...

Mir geht es nicht darum möglichst schnell irgendeinen Abschluss zu haben, sondern darum ein qualitativ hochwertiges Jurastudium zu haben. Grund-
lagen eben, um meinen späteren Brötchenerwerb zu sichern.

Ich bin jedenfalls mit der Fernuniversität mehr als zufrieden und werde wohl auch nach Abschluss des MoL Dauerstudent, da mich auch Wirtschaftswissenschafter sowie die Angebote bei den Kuwis reizen 😉

Gruß


Sandra
 
"Jura im Schnelldurchlauf ... Ein Jahr Vollzeit ! 😉 Denke nicht, dass hier wirklich viel hängen bleibt ..."

Ich denke mal, es geht mir und denen, die sich hier positiv geäußert haben nicht um eine vollwertige Juristische Ausbildung...schließlich ist nach Ansicht der bereits praktizierende Rechtsanwälte jeder weitere Volljurist einer zuviel!
 
hat sich denn zwischenzeitlich etwas hinsichtlich der Akkreditierung bei der TU getan?
Sind die obigen Schreiber in ein eigenes TU-Forum ausgewichen?
 
Der Akkreditierung des LL.M in Kaiserslautern dürfte aber wackelig sein, sie wäre im deutschen Hochschulsystem ein Novum, zumindest ein Bruch nach "unten" hin.
Was nach unserem Bildungssystem nicht zusammenpasst, ist die Summe der genannten Zulassungsvoraussetzungen zu diesem Studiengang:
- Fachhochschulabsolventen
- nichtjuristische Fachrichtungen
- Verleihung des LL.M
Das passt nicht. Also entweder werden an mindestens einem dieser Voraussetzungen noch Änderungen vorgenommen oder es handelt sich nicht um einem dem konsekutiven LL.M-Studiengang vergleichbaren LL.M !!
Letzteres dürfte warscheinlich sein. Das lassen Umfang und Inhalt vermuten, beides ist nicht annähernd vergleichbar mit dem LL.B der FU in Hagen, geschweige denn, mit dem Hagener LL.M. Das lassen auch die Ausführungen unter FAQ (TU Kaiserslautern) unter der Frage zur Möglichkeit einer anschließenden Promotion vermuten. Diese wird dort eher verneint. Es dürfte sich somit um einen LL.M handeln, der nur Weiterbildungscharakter hat, aber keine weitere Berechtigung (hier: Berechtigung zur Promotion in Rechtswissenschaften) verleiht. Der konsekutive LL.M verleiht das Recht zur Promotion regelmäßig !! Die Hochschulen bestimmen in ihren Prüfungsordnungen i.d.R. nur die erforderliche Hochschulabschlußnote als Voraussetzung zur Promotion.
Weiterbildungs-(und Spezialisierungs-) LL.M`s gibt es zu Hauf, werden aber i.d.R. auch nur an Hochschulabsolventen mit juristischem Abschluß verliehen (Staatsexamen oder konsekutivem LL.M).

Lassen wir uns vom Ergebnis überraschen ...
 
müßige Titeldiskussion...

Zunächst kurz zum Stand des Akkreditierungsverfahrens des LL.M (Oec.) an der TU Kaiserslautern:

Die Akkreditierung soll inzwischen beantragt worden sein und sich im Stadium einer Vorprüfung befinden (Stand Juli 2006).

Zum Niveau des Studiengangs möchte ich anmerken, dass in einigen Modulen offenbar lediglich Jura-bzw. BWL-Erstsemesterstoff vermittelt wird.

Da halte ich den Antrag auf Akkreditierung mit dem Ziel einen Master of Law (Oec.) zu installieren schon für sehr gewagt.

Andererseits sind die Organisatoren des Studienganges anerkannte Kapazitäten auf Ihrem Gebiet. Die Gebühren sind sehr moderat und
das Studium ist ein echtes Fernstudium, das auch fast vollständig
online absolviert werden kann.

Außerdem ist die andauernde Titeldiskussion schon sehr müssig. Jeder ist für das Niveau seines Studienganges selbst verantwortlich. Auch die Umstellung auf Bachelor/Master-Studiengänge wird die Wertigkeit von Hochschulabschlüssen nicht harmonisieren.
Und zum Thema Akkreditierungsagenturen passt doch sehr gut das Sprichwort:"Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing...".

Falls jemand etwas zu den Inhalten des Studiengangs Wirtschaftsrecht an der TU Kaiserslautern sagen kann, würde ich mich über Infos dazu freuen.
 
Zum Niveau des Studiengangs möchte ich anmerken, dass in einigen Modulen offenbar lediglich Jura-bzw. BWL-Erstsemesterstoff vermittelt wird.

Da halte ich den Antrag auf Akkreditierung mit dem Ziel einen Master of Law (Oec.) zu installieren schon für sehr gewagt.


Was soll man eigentlich mit einem Master-Studiengang anfangen, der "nur" Jura- bzw. BWL-Erstsemesterstoff vermittelt?

Zumindest meine Erwartungen von einem Studenten mit dem Abschluss "Master of Laws" ist, dass er über tiefgreifendes Wissen in Ö-Recht, Straf- recht und Zivilrecht verfügt, das zumindest identisch mit demjenigen des
ersten Staatsexamens ist. Zudem sollte der "Wirtschaftsjurist" auch
Verfahrensrecht draufhaben, um seinen späteren Arbeitgeber zumindest in der ersten Instanz vor dem Amtsgericht juristisch vertreten kann ...

Diese Anforderungen scheint der "Master of Law" der TU Kaiserslautern wohl nicht ansatzweise zu erfüllen.

Ich schätze, dass wir bald bzgl. Studienabschluss "amerikansiche Ver-
hältnisse" haben. In den USA zählt der eigentliche Titel nämlich nicht so viel, sondern nur "wo" man studiert hat, da bekanntlich alle Universitäten einen anderen Standard haben.

Während sich wohl Bachelor oder Masterabsolventen von "renommierten" Unis keine allzu großen Sorgen machen müssen (z.B. LMU, TU München), dürfte dies für Institute wie Kaiserslautern sehr schwer werden.

Die Fernuniversität Hagen hat zumindest bei Personalchefs, sofern das Studium nebenberuflich als Teilzeitstudium erbracht wurde, einen sehr guten Ruf ...

Daher denke ich, dass wir uns hier keine Sorgen machen brauchen.

Was bringt der Titel "Master of Laws", wenn quasi nix dahinter steckt.


Gruß


Sandra
 
Zitat von xray90:
Außerdem ist die andauernde Titeldiskussion schon sehr müssig. Jeder ist für das Niveau seines Studienganges selbst verantwortlich.

Blödsinn .... für die Qualität eines Produktes ist der Hersteller verantwortlich, für die Qualität eines Studiengangs sind das die Hochschulen !

Im übrigen geht es hier nicht um Titeldiskussionen, sondern um Studieninhalte und die Vergleichbarkeit und Aussagekraft von Studienabschlüssen.
Bei einem Dipl.Ing. Nachrichtentechnik weiss man exakt, welche Qualifikation der Mann/die Frau besitzt, wie bei allen Dipl.-Abschlüssen. Bei einem Dr. med. ist das genau so klar umschrieben und abgegrenzt.
Der LL.M verliert aber durch Studiengänge wie in Kaiserslautern immer mehr an Aussagekraft. Bisher durfte man unter LL.M immer jemanden verstehen, der z.B. entweder ein 5-jähriges konsekutives rechtswissenschaftliches Studium oder ein Stattsexamenstudium mit anschließender mind. 1-jähriger Weiterqualifikation / Spezialisierungsstudium zum LL.M absolviert hat, also "hochkarätige" Juristen. Oftmals wird der LL.M sogar als Promotionsalternative gesehen oder ist sogar gefragter als diese.

Der LL.M in Kaiserslautern hat das Niveau eines rechtswissenschaftlichen Erstsemesters. Bald wird die nächste Uni kommen und den LL.M verleihen, wenn man dreimal die Sendung "Richterin Babara Salesch" gesehen hat.

Ein LL.M der qualitativ und quantitativ nur einen kleinen Bruchteil eines LL.B beinhaltet, stellt doch das gesamte System dieser neuen Abschlüsse auf den Kopf ! (Der LL.M aus Kaiserslautern wäre bestenfalls eine Eingangsvoraussetzung für den LL.B in Hagen 😀 ). Damit würde man ja den LL.M als solches völlig aufweichen. Das kann sicher nicht im Sinne der Erfinder sein. Oder doch ?...... vielleicht ist das ja das Ziel der Uni Kaiserslautern ..... es gibt ja viele konservative Staatsexamensverfechter, die genau dieses Ziel haben ....

Wer also ernsthaft glaubt, dass er mit dem Kaiserlautern-LL.M - wenn er denn wirklich kommen sollte - in irgendeiner Form juristisch tätig werden könnte oder gar rechtswissenschaftlich promovieren, der dürfte enttäuscht werden.:mad
 
Es sind gemäß Bologna ja explizit Master zur Spezialisierung wie auch zur Umschulung/fachfemden Weiterbildung vorgesehen. Normalerweise erkennbar am "Master of Sc./A. in xxx" für ersteres, "Master of xxx" für letzteres. Aber auch da gibt es natürlich Ausnahmen, Stichwort postgrad-Bachelor von Oxford usw.

Dummerweise gibt es in Jura aber keinen B.A. oder M.A., warum auch immer, denn angeblich handelt es sich ja schon um RechtsWISSENSCHAFTEN und nicht nur um eine Beraufsvorbereitung. Aber egal, jedenfalls ist bei Jura schon der wissenschaftliche Standard-Abschluss mit dem Praktikertitel versehen, was natürlich verwirren mag. Auch beim MEng ist das so, allerdings ist da wohl bisher niemand auf die Idee gekommen, einen Weiterbildungsmaster aufzusetzen.

Ist das jetzt ein Problem? Ich denke nicht. Wie du schreibst werden sich die Abreitgeber eine Liste machen; Master der Gruppe A, Master der Gruppe B. Kein Grund zur Panik. Warum glaubst du, jeder mit einem Crashkurs-Master hielte sich danach gleich für einen ausgebildeteten Juristen oder werde vom Arbeitgeber dafür gehalten? Sinn ist doch gerade, zum Beispiel Ingenieuren oder Wiwis eine Zusatzqualifikation zu vermitteln, ohne dass diese gleich einen kompletten bachelor oder gar ein Diplom machen müssen. Also kriegen die bekannten Zusatzstudiengänge jetzt eine Masterurkunde.
Und schließlich ist ja alles aus dem Lebenslauf ersichtlich: Ein studierter Jurist mit LL.M wird keinen Basis-Master wählen (wozu auch?), jemand ohne grundständiges Jurastudium wird gar nicht erst in einen Spezialisierungs-Master aufgenommen. Da wird schon nichts verwechselt.


Schließlich ermöglicht die stärkere Eigenverantwortung der Universitäten für ihre Abschlüsse auch flexiblere Curricula. Wie haben ja bei den Diplomen gesehen, was sich da über die Jahrzehnte an kanonischem Ballast angesammelt hat.
 
Also ich sehe das genau wie masir - außerdem wird nach den studien- und prüfungsordnungen zu gehen, die tu kaiserslautern den titel nicht verleihen, da sie keine juristische fakultät besitzt. die unterschriebene kooperationsvereinbarung mit der uni des saarlandes hilft hier weiter. die uni des saarlandes wird die masterurkunde verleihen - akkreditiert von der fibaa (meines erachtens die beste für wiwi und rewi im deutschsprachigen). zusätzlich hat diese fakultät der uni des saarlandes im letzten ranking in der fachpresse unter den spitzenplätzen der rewi abgeschnitten!
lg
lars
 
ich möchte hier mal darauf hinweisen, dass es zum einem den LL.M. als Weiterbildungsmaster gibt und zum anderen als konsekutiven Master, der inhaltlich auf den Bachelor of Laws aufbaut. Die LL.M.-Studiengänge an der TU Kaiserslautern, der FH Mainz, der HfB Frankfurt, der DIU Dresden und der WWU Münster sind Weiterbildungsmaster als berufsbegleitende Postgraduierten-Studiengänge. Sie haben damit eine andere Zielrichtung als der von der FernUni avisierte LL.M., der nach dem LL.B. einen zweiten, darauf aufbauenden Hochschulabschluss darstellt.

Daraus resultieren auch unterschiedliche Zulassungskriterien. Während der LL.M. in Hagen voraussichtlich den LL.B. oder das erste Staatsexamen voraussetzt, werden für die Weiterbildungsmaster LL.M. idR auch Wirtschaftswissenschaftler zugelassen.

Welche Abschlüsse auf dem Arbeitsmarkt angenommen/akzeptiert werden, wird sich erst noch zeigen müssen.

Beste Grüße
Dieter
 
ein Kollege und ich gehören auch zu denen, die sich das Fernstudium der TU Kaiserslautern ansehen wollen. Damit wären wir noch zwei Leute mehr. Ich habe eben noch die Unterlagen in den Briefkasten gesteckt.

Ein Wort noch zur Debatte um den M.LL. und dass die Fernuni HAgen sowas ja niemals machen würde.

Erstens geht es offenbar um den M.LL (oec.) und zweitens hat die Fernuni Hagen etwas sehr ähnliches im Programm, nämlich den Masterabschluss in Mathematik; ebenfalls für Fachfremde und ebenfalls mit einer Einschränkung, die in Klammern dahinter steht: Master in Mathematik (Methoden und Modelle) https://www.fernuni-hagen.de/VERWALTUNG/dez21/studienangebote/MA_Mathe_Methoden.html

Gruß

Tresal
 
Tresal,

kann es trotzdem nicht verstehen, dass man sich in einen Studiengang ein- schreiben kann, womit man einen "Mastertitel" erwerben soll, in welchem eigentlich nur die allernötigsten Grundlagen der Rechtswissenschaft gelehrt werden und der damit niveaumäßig weit unter dem Anforderungsprofil des BoL der Fernuniversität liegt ...

Wenn der Master nicht vor Deinem Studienabschluss akkreditiert wird, hast Du ein bloßes Hochschulzeugnis in der Hand, mit dem Du weder national noch international irgendetwas anfangen kannst. Natürlich werde auch ich warten, bis dass der Hagener MoL akkreditiert ist, bevor ich in diesem Studiengang irgendeinen Finger krümme. Das Programm in Kaiserlautern läuft schon mehrere Semester. Die ersten Absolventen müssten bereits längst fertig sein. Akkredition bisher ? Fehlanzeige !!! Gut, Du kannst im Anschluss Deines Studiums dann nachweisen, dass Du Grundkenntnisse in Rechtswissenschaften hast, die etwas über das "normale Maß" eines Wiwis hinausgehen ... Nicht mehr !

Aber als zukünftiger Mitarbeiter einer Rechtsabteilung oder einer Personal-
abteilung sollte man mehr draufhaben, als nur irgendwelche Grundkennt-
nisse. Ein Personalchef eines mittelständigen Unternehmens sollte schon in der Lage sein, zumindest in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht die Position seines Arbeitgebers zu vertreten, entsprechende Schriftsätze an- zufertigen etc. etc. . Dazu sind meines Erachtens vertiefte Kenntnisse im Zivilrecht, im Arbeitsrecht und im Prozessrecht von Nöten ...

Ich würde mich persönlich daher nie in Kaiserslauter immatrikulieren, da ich letztendlich auch einen Abschluss haben möchte, der auch intellektuell etwas wert ist, mich herausfordert, bei dem ich die notwendigen Inhalte gelernt habe, damit ich später im Berufsleben klar komme.

Anstatt den scheinbar bequemen Weg zu gehen, falle ich lieber in Hagen durch die ein oder andere Klausur und hänge mich beim BoL und MoL richtig rein. Auch wenn ich danach keinen Job finden sollte, habe ich zumindest das Gefühl etwas geleistet zu haben (gut, ab SS 2007 werde ich mich auch in Wirtschaftswissenschaften einschreiben).

Meine Bewertung des Ganzen ist:

Neben dem Titel sind auch die Inhalte entscheidend. Lieber ein hartes Studium (und vielleicht auch ein paarmal durchfallen *g*), als ein kurzer
"Wischiwaschi"-Abschluss 😉

Gruß

Sandra

PS (Ich gebe zu, dass es hier unterschiedliche Perspektiven geben kann. Ein Wiwi, der nur ein paar zusätzliche rechtswissenschaftliche Kenntnisse nachweisen will, oder jemand, der es später grundsätzlich vor hat, in einer Rechtsabteilung eines Unternehmens oder ähnlichem zu arbeiten).
 
Sandra,

1. ein Hochschulzeugnis bzw. Zertifikat ist immer noch besser als keins. 🙂
2. Ich kenne Leute die haben den Betriebswirt IHK in zwei Jahren gemacht. Andere kenne ich, die ihn in vier Wochen absolviert haben. Im Mittel dürften diejenigen, die zwei Jahre brauchten mehr Plan haben. Ich kenne Fälle bei denen es umgekehrt ist.
3. Ich schule seit Jahren Leute. Viele von denen über dreieinhalb Jahre. Viele von ihnen über zwei Jahre. (Umschüler) Die Umschüler bekommen weniger Stoff vermittelt und bekommen zu fast 90% einen guten Job.
4. Ich bereite seit Jahren Leute auf IHK Weiterbildungsprüfungen vor. Viele im Crashkurs und viele berufsbegleitend mit viel mehr Stunden. Sind diejenigen, die mehr Stoff lernen, besser? Nein. Noch nicht einmal im Mittel.
5. Als ich noch studierte kannte ich Studenten, die besuchten viele Vorlesungen und lasen extrem viel. Ich kannte andere, die besuchten wenige Vorlesungen und lasen weniger. Während die zweiten den Stoff tiefgehend verarbeiten konnten und sich als die besseren Studenten zeigten, hatten die anderen kaum trsferierbares Wissen. Erklärung: Das Gehirn kann nicht in dem Maße Strukturen ausbilden bzw. konsolidieren.
MAn darf auf keinen Fall viel Lernstoff pauken mit späterer Handlungsfähigkeit in Problemsituationen verwechseln. Wer das denkt sollte sich mit Lernpsychologie beschäftigen.
Ich kenne kaum Menschen, die dazu in der LAge sind ihr gelerntes Wissen anzuwenden. Natürlich können sie es reproduzieren, aber die Übertragung misslingt.
Das ist eine Grundlagenkritik am Bildungssystem, welches immer noch ignoriert wie Menschen eigentlich lernen.
Anders ausgedrückt: Wenn man wenig Stoff lernt, dieser aber tiefgehend verarbeitet wird, dann hat man meiner Meinung nach dafür einen Titel verdient. Die Meinung der meisten Leute scheint aber die zu sein, dass sich der Titel nach der Menge des Input richten sollte.
Vielleicht sieht das die TU KAiserslautern anders. Ich jedenfalls sehe es anders. Ich habe jetzt mal von einer ganz anderen Seite argumentiert, um mal zu betonen, dass ein akademischer Grad etwas über eine Qualifikation beruflicher Art aussagen sollte. Ich kann jede Menge Untersuchungen anführen, die belegen, dass weniger Input in derselben Zeit aktionsfähiger macht als mehr Input. Lernen bedeutet Strukturen bilden oder konsolidieren. Warum wohl schenkt man seinem Kind nicht direkt 200 Spielsachen, sondern nur wenige?
Ist es nicht logisch, dass weniger Stoff pro Zeit, vorausgesetzt das didaktische Konzept stimmt (Übungen zum Transfer), notwendig zu besserer Einspeicherung führen muss?
So, und wenn eine TU schlau genug war das erkannt zu haben, u.U. deshalb, weil einer der Profs - wenn auch aus einem anderen Fachbereich- ein hervorragender Didakt und Wegbereiter neuer Kozepte konstruktivistischer Erwachsenenbildung ist, dann hat es diese TU verdient dafür den Master zu verleihen. Schon alleine deswegen, dass sie mutig und dreist genug war mit einem "Schmalspurkonzept" als Waffe ein paar heilige Kühe zu schlachten.

Das vorletzte Argument: Wenn man von einer Weiterbildung behauptet, dass man nichts lernt, dann sagt man damit: Ich bin nicht dazu bereit oder in der Lage mir darüberhinaus wichtigen Stoff anzueignen. Nochmal Einspruch: Liegt das nicht an jedem selbst? Wir müssten doch viel eher dahin kommen, dass jeder nachweist, was er kann und nicht was er gemacht hat.
Ein modernes Konzept würde das berücksichtigen. Nürnberger Trichter ist out. Basisqualifikationen sind angesagt. Genau solche werden hier vermittelt. Wer danach was kann und wer nichts kann, das wird sich doch zeigen.

Das erinnert mich sehr stark an die Debatte um die Sinnhaftigkeit politischer Reformen. Man nehme sich ein Beispiel an wissenschaftlicher Theoriebildung: Etwas mag solange gelten bis es falsifiziert wurde. Nur muss man es vorher lange genug testen, oder? Das war ein sehr konstruktives Konzept, welches uns elektrisches Licht, Toaster und Computer verschafft hat. 🙂 Will heißen: Genauso wie Theorien sollten Konzepte die Möglichkeit haben an der Realität scheitern zu können. An der Realität scheitern sie aber nur durch ausprobieren. Manchmal stellt man dann erstaunt fest, dass Dinge, über die alle die Nase rümpften, sich plötzlich als ausgesprochen richtungsweisend entpuppten.
So, und wenn etwas in der Realität nicht funktioniert, dann kann man es modifizieren und zwar so lange bis es funktioniert. Aber eins kann unser konservativer Menschenverstand nicht: Durch noch so viel Nachsinnen Ergebnisse vorweg nehmen. Menschen können die einfachsten Denkaufgaben nicht lösen. Die Wirkungen von Konzepten prognostizieren können sie noch viel weniger.
Man könnte ja neuen Dingen zunächst einmal neutraler begegnen und schauen was geht und was nicht geht. Damit hat man viel erreicht, denn nun weiß man ob und wenn ja, was man ändern muss, damit es in Zukunft geht. 😉

Gruß

Tresal
 
Ich verstehe die problematik hier nicht - so viele falsche daten - der studiengang (erstdurchlauf) läuft gerade im 2. semester und "müßte eben noch nicht längst fertig sein"... weiter sind die akkreditierungsunterlagen bereits an die akkreditierungsagentur verschickt worden und die vorpfüfung war positiv - ebenso auch die empfehlung der bund-länder-komission. ende oktober sind die vertreter der akkreditierungsagentur vor ort um sich von dem programm ein bild zu machen. weiter muss man wissen, dass nach den planungen nicht die wiwi fakultät den master verleiht sondern die fakultät rewi der uni des saarlandes - welche in den letzten rankings (jura) deutschlandweit in der spitzengruppe lag und so die plätze 6 - 8 erlangte. ebenso mal für die miesmacher - bei der einschreibung ins erste semester waren wir 235 personen - die abschlussprüfungen des 2. semesters haben laut antrag nur 155 absolviert und dass bei leuten die alle ein erststudium erfolgreich absolviert haben und von denen sogar 5% bereits promoviert sind. wenn sich hier leute aufregen, dass die qualität nicht stimmt und diese eventuell noch nicht mal einen studienabschluss vorweisen können, dann spricht das für sich. schaut euch einfach mal die professoren an, die hinter diesem projekt stecken und die lehre durchführen und ihr werdet feststellen, dass der eine oder andere ein sehr großes ansehen in seinem gebiet besitzt - ihr nörgler sprecht diesen leuten ja faktisch ihre kompetenz ab und degradiert sie zu irgendwelchen gierigen personen, welche die titel verschenken wollen. also vergesst nicht, dass alle sich durch einen erststudiumsabschluss erfolgreich bewiesen haben und fast alle in lohn und brot stehen. wir haben auch welche, die von ihrem universitären erststudium ne menge scheine im rewi-bereich besitzen. jedoch wird hier noten- und prüfungstechnisch keiner dieser scheine angerechnet - lediglich für vorbereitende Einsendearbeiten kann man einen antrag stellen - die wenigsten kommen durch. also bitte unterlasst euren hochmut ohne genaue sachkenntnis
gruß
lars
 
Lars und alle anderen,

ich denke nicht, dass hier irgendjemand irgendjemanden anderes schlecht machen will. Vielmehr werden hier Zweifel an einer Akkreditierbarkeit des Studienganges geäußert. Und angesichts der verfügbaren Informationen (Internet/Broschüre), kann ich mich diesen auch nicht ganz entziehen. Das einige (zentrale) Themenbereiche bei diesem Studiengang nicht oder nur sehr knapp angesprochen werden (Verfassungsrecht/Strafrecht), dürfte als Tribut an die sehr spezielle Ausrichtung sein. Dies wird aber auch im Titel gekennzeichnet LL.M. (Oec.). Da es sich zudem an ein Zusatzstudium für einen bestimmten Adressatenbereich handelt sehe ich hier kaum Probleme, ich denke nicht, dass hier irgendein Personaler einer Täuschung erliegt und wenn doch ist er selber Schuld und muss sich halt von der Person trennen. Neben der sehr speziellen Ausrichtung auf wirtschaftsrelevante Themen, ist mir aber auch aufgefallen, das der Umfang der Module in SWS (meist 2,5) vielleicht doch etwas mager ist. Hieraus entsteht auch bei mir der Verdacht, dass hier vielleicht nicht an Qualität gespart wird, aber sehr wohl auf ein breites Basiswissen bzw. auf einige Details verzichtet wird, wobei ich der Meinung bin, dass man hier nicht darauf verweisen darf, dass man sich Einiges selbst erarbeiten muss. Auch finde ich die geringe Anzahl der Prüfungen fragwürdig, eine Klausur pro Semester, die sich auf ein vorher bekanntes Modul bezieht, da bleiben vier Module außenvor! Da hilft auch nicht die Abschlußklausur im vierten Semester mit offenem Thema. Und in der Masterarbeit wird es sowieso wieder speziell.
Und genau diese Punkte sehe ich auch kritisch, und könnte eine Akkreditierung ohne Auflagen nicht ganz nachvollziehen, insbesondere nicht, wenn man auf andere Studiengänge und die Probleme bei deren Akkreditierung schaut.

Zusammengefasst soll hiermit also keinem seine Leistung abgesprochen werden, sondern nur auf einige mögliche Stolpersteine bei der Akkreditierung hingewiesen werden, die diejenigen Leute, die einen Masterabschluß erwerben wollen (möchte man sich nur gezielt weiterbilden und ist auf einen Titel nicht angewiesen, dann sollte ja auch ein Hochschulzeugnis als Nachweis ausreichen) in ihre Überlegungen zur Studiengangswahl mit einbeziehen sollten, solange das Akkreditierungsverfahren läuft. Nicht, dass es dann am Ende doch eine unschöne Überraschung gibt.

Viele Grüße
Orbis
 
HI Michael,

wie oft spricht Du mir aus der Seele (finds immer noch äußerst schade, dass Du Deine Version der Rhetorikarbeit nicht abgegeben hast *g*) ...

Einige Ex-Kommilitionen der Fernuniversität Hagen sind nach Kaiserslautern abgewandert, weil es denen absolut NICHT darauf ankam, irgendwelche vertieften juristischen Kenntnisse zu erwerben, sondern es ging lediglich darum, möglichst schnell noch einen Titel zu erwerben. Inhalte waren den Personen vollkommen egal !!! Das BoL-Studium in Hagen war diesem Personenkreis zu aufwendig, zu stressig.

Dass man in 2,5 SWS sich vernünftige Kenntnisse im Handels- und Gesell-
schaftsrecht beispielsweise aneignen kann, bezweifle ich. Da machen ja schon unsere Wiwis hier an der Fernuni mit ihren 7 SWS (Recht II: Arbeits-
recht, Handels- und Gesellschaftrecht, Wettbewerbsrecht etc.) mehr ...

Nur eine Klausur pro Semester. Man das wäre schön ! Die restlichen Module einfach so geschenkt zu bekommen, das wäre wirklich toll 😉 Wo bleibt da die Qualität, wenn das Wissen nur zum Teil abgeprüft wird? In Ordnung fände ich es noch, wenn die Studenten alle fünf Fächer zur Prüfung lernen müssten und dann eben nur eine Klausur drankäme, aber dem is nich so ...

Ich denke, dass sich letztendlich die Hagener Qualität und Vielfalt durch-
setzen wird. Denn ich persönlich möchte ein "vernünftiges juristisches" Studium haben, bei dem ich dann auch die Möglichkeit habe, nach Abschluss des MoL an einer normalen Präsenzuniversität ein, zwei Semester später das erste Staatsexamen zu erwerben, falls ich dann immer noch Bock auf Jura habe und mir die "Wirtschaft" als Brötchengeber sozusagen nicht ausreicht.

Dass von 235 lediglich 155 Studenten die Prüfung im zweiten Semester absolviert haben, spricht für mich nicht unbedingt für die Qulität eines Studienganges.

Hier in Hagen ist es vollkommen normal, dass pro Klausur durchschnittlich 50 bis 60 % durchfallen. Folglich schließen bei uns im BoL weitaus weniger Studenten das Grundstudium in der "Regelstudienzeit" von zwei Semester ab.

Auch hier sind zahlreiche Studenten, die bereits ein Studium absolviert haben und mit dem BoL nur noch rechtswissenschaftliche Kenntnisse draufsetzen. Sogar promovierte Leute schaffen es bei uns im dritten Semester durch rechtswissenschaftliche Klausuren zu fallen 😉

Letztendlich wird sich die Hagener Qualität der Ausbildung durchsetzen. Da bin ich mir sicher!

Gruß


Sandra
 
Eigentlich wollte ich dieser Diskussion fernbleiben - weil ich es sehr anstrengend finde, wie hier einige Leute "Ihren" Studiengang verteidigen. Jetzt muss ich aber doch mal ein paar Worte loswerden:

Ich denke, es ist gar nicht richtig, den LL.M der FernUni mit dem LL.M (oec.) in Kaiserslautern vergleichen zu wollen. Schließlich haben, so wie ich es hier bisher entnommen habe, beide Studiengänge ganz unterschiedliche Ausrichtungen:

Der LL.M in Hagen ist ein konsekutiver Studiengang, der aufbauend auf dem LL.B einen berufsqualifizierenden Abschluss (so wie auch früher Diplom- oder Magisterstudiengänge) bildet und somit eine erste berufliche Qualifikation darstellt. Daher richtet er sich grundsätzlich an Abituirienten. Da er hier in der Realität hauptsächlich von Leuten in Anspruch genommen wird, die längst im Berufsleben stehen und möglicherweise sogar schon einen Hochschulabschluss haben, mag das der Ein oder Andere leicht übersehen. Letztlich ist der LL.M der FernUni nichts anderes als jeder andere Studiengang von anderen Unis, nämlich ein Abschluss, mit dem jemand befähigt weden soll, einen Erstberuf zu ergreifen!

Der LL.M (oec.) hingegen ist - wenn ich es mal so nennen darf - ein "Weiterbildungsmaster", ebenso wie die zahlreichen Studiengänge im Wirtschaftswissenschaftlichen Bereich, die den Abschluss MBA verleihen. Diese richten sich nicht an Abiturienten, sondern an Personen, die bereits irgendeinen Hochschulabschluss in der Tasche haben und sich in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften weiterbilden wollen. So kann zum Beispiel ein Architekt oder ein Naturwissenschaftler sich ebenso in einen MBA-Studiengang einschreiben, wie ein Diplom-Kaufmann.

Ich könnte mir daher vorstellen, dass für die Abschlüsse auch unterschiedliche Akkreditierungsvoraussetzungen gelten.

Wie tief das vermittelte Wissen beim LL.M (oec.) geht - und ob diese Ausbildung nun qualitativ besser oder schlechter ist - das kann sicher jeder für sich selbst beurteilen. Und klar ist auch jedem, dass man später in der beruflichen Praxis ohnehin auf Probleme stößt, die man auch nach dem Studium noch in Eigenregie vertiefen muss. Es wird doch wohl keiner ernstlich glauben, dass in der Praxis eine Fallösung im Gutachtenstil nach Lehrbuch gefragt ist, so wie wir es uns ja im Prinzip im Studium aneignen. Da geht es doch meist um ganz andere Fragen, z.B. auch um die Beweisführung oder die Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen, da hilft das Lehrbuchwissen freilich nicht viel, sondern es müssen Entscheidungen ganz anderer Art getroffen werden!

Sollen doch Leute, die nur auf die Erlangung eines Titels scharf sind, sich an anderen Hochschulen einschreiben! Je nachdem, was man für ein persönliches Ziel hat, kann es doch jedem selbst überlassen bleiben, ob er sich lediglich weiterbilden möchte, oder eben einen "Erstabschluss" machen möchte. Sicher besteht die Gefahr, dass ein Personaler, der 100 Bewerbungen auf dem Tisch hat, die feinen Unterschiede zwischen LL.M und LL.M (oec.) leicht übersieht, daher liegt es also an jedem selbst, bei Bewerbungen auf seine erworbenen Fähigkeiten hinzuweisen!

So, diese hier seit Monaten mühsam geführte Diskussion kann vielleicht mit ein wenig Weitblick nun auch endlich beendet werden!
 
...
So kann zum Beispiel ein Architekt oder ein Naturwissenschaftler sich
ebenso in einen MBA-Studiengang einschreiben, wie ein Diplom-Kaufmann.

...

So, diese hier seit Monaten mühsam geführte Diskussion kann vielleicht mit ein wenig Weitblick nun auch endlich beendet werden!


Danke für diesen Beitrag!

Ich denke, es tut gut, einfach mal die Grundstruktur des Systems der angloamerkanischen Abschlüsse anzusehen.

Dann kommt man zu genau jenem Schluss, dass ein Master sowohl die
Spezialisierung eines Bachelor-Studiums der gleichen Fachrichtung,
als auch die Diversifizierung nach Abschluss einer anderen Fachrichtung
darstellen kann.

Demnach gilt auch bei Studiengängen: Das erste Diplom ist immer das
schwerste (analog für Master 🙂)

Beste Grüße
Ralf
 
ich spiele auch mit dem Gedanken, mich zum Wintersemester für den Studiengang Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis in KL einzuschreiben.

Ich bin 22 und habe bereits ein duales Studium im gehobenen Verwaltungsdienst hinter mir und somit ein paar rechtliche Vorkenntnisse.

Gibt es hier jemanden, der den Studiengang abgeschlossen hat? Bin nämlich auf der Suche nach ein paar Erfahrungswerten. Wie hoch ist der Lernaufwand? (Ich weiß, dass man das pauschal nicht so sagen kann, aber in etwa). In der Studienordnung steht ja was von 18h/Woche, das umgerechnet auf den Tag (2,5h) ist ja doch recht happig neben einer 40h Arbeitswoche.

Wie hoch ist die Durchfallquote?

Also alles in allem: Ist das machbar ohne dass ich 2 Jahre auf mein Leben verzichten muss? 🙂

Gruß,
sunshine!
 
Oben