Literatur

Dr Franke Ghostwriter
Literatur..

Hallo,

ich habe mir letztes Semester in einem Anfall von Strebsamkeit die Karteikarten von Alpann-Schmidt gekauft.
BGB, Schuldrecht usw.

Bis auf den Allgemeinen Teil des BGB sind sie alle noch original verschweißt und auch das einizge offene Päckchen hatte ich höchstens zwei Mal in der Hand.
Die Karten sind super gemacht und ich denke, wenn man die lernen "würde", wäre einem die Streber-Eins sicher. Ich war einfach zu faul und hab's drauf ankommen lassen...
Die Karten sind die neuesten Versionen, die man momentan bekommt.

Neu kosten sie alle etwa 11 oder 12 Euro
Würde als Päckchen für 3,90 verschicken 🙂

Hier mal die Liste:


  1. BGB AT, 8. Aufl. 2009 (Das ist das, was schon offen ist) (Neupreis: 10,90)
  2. Schuldrecht AT 1, 4. Aufl. 2009 (Neupreis: 10,90)
  3. Schuldrecht AT 2, 4. Aufl. 2008 (Neupreis: 10,90)
  4. Schuldrecht BT 1 (Kauf- und Werkrecht), 5. Aufl. 2009 (Neupreis: 10,90)
  5. Schuldrecht BT 2 (Darlehen, Verbracuherschutz, Bürgschaft usw..), 4. Aufl. 2007 (Neupreis: 10,90)
  6. Schuldrecht BT 3 (Auftrag, GoA, usw...), 3. Aufl. 2008 (Neupreis: 10,90)
  7. Schuldrecht BT 4 (Unerlaubte Handl, Allg Schadensrecht), 4. Aufl. 2008(Neupreis: 8,50)
  8. Handels- & Gesellschaftsrecht, 7. Aufl. 2008 (Neupreis: 10,90)

Dazu habe ich noch ein Buch:


  • Schäffer-Poeschel: Grundzüge des Wirtschafts- und Privatrechts-Studien- und Übungsbuch der Betriebswirtschaft und des Wirtschaftsrechts- 3. Auflage von Frank Hohmeister. Die ersten 15 Seiten sind markiert, ab da ist das Buch jungfräulich und in einem guten Zustand. Man sieht zwar, dasse sgebracuht ist, aber es ist nicht schmuddelig oder so..

Schreibt mir einfach eine Mail.

Viele Grüße
 
Also ich kann sagen, dass man nicht unbedingt Zusatzliteratur braucht. Die Kurseinheiten sind ganz gut beschrieben und vieles bekommt man auch durch reines Lesen im Gesetz raus.
Alles Andere steht gut beschrieben in den Kurseinheiten und auch in den Mentoriellen Veranstaltungen wird einem gut vermittelt, worauf es ankommt.
In diesem Fach kann man sich die Zusatzliteratur (außer BGB und HGB) wirklich sparen.
 
Ich habe eine tolles zitat aus KE 1: "Bitte beachten Sie auch, dass in Literatur und Rechtsprechng oft unterscheidliche Rechtsansichten existieren. Bei Lösung der Klausur ist in diesebezüglichen Zweifelsfällen die im Skript dargestellte Rechtssauffassung maßgebend."

kann mir jemand einen tipp geben, ob solche zweifelsfälle öfters in Klausuren vorkommen oder ob das eher eine Seltenheit ist, denn das Skript darf man ja schließlich und leider 😉 nicht in der Klausur verwenden.

Danke für Hinweise.
 
Ja, ich kann sagen, dass solche Zweifelsfälle ab und zu abgefragt werden.

Hier ein Beispiel:
K bestellt bei dem Juwelier J eine Uhr zum Geburtstag seiner Freundin am 20.04.2010 für 1000 €. Als K die Uhr abholen möchte, teilt der J ihm mit, dass die Uhr nicht rechtzeitig angekommen ist. Daraufhin kauft K die Uhr bei einem anderen Juwelier für 1100 €. Hat K Anspruch auf Erstattung der 100 €, die er woanders mehr zahlen musste?
Die Rechtssprechung sagt "Nein, weil man mit der Uhr auch nach dem Geburtstag der Freundin noch etwas anfangen kann, z. B. ihr nachträglich schenken."
Das Skript sagt "Ja, denn es handelt sich bei einem Geburtstagsgeschenk um ein absolutes Fixgeschäft."
Das Gleiche gilt bei einem bestellten Hochzeitskleid. Da sind sich aber die Fernuni und die Rechtssprechung einig, dass es sich um ein absolutes Fixgeschäft handelt, denn mit dem Hochzeitskleid kann man definitiv nach der Hochzeit nichts mehr anfangen.
Wenn man also die Stichwörter "Geburtstagsgeschenk", "nicht rechtzeitig angekommen" und "woanders teurer gekauft" liest, dann muss einem in der Klausur sofort absolutes Fixgeschäft in den Kopf kommen; auch wenn das in der Realität anders ist.
Ein absolutes Fixgeschäft zieht somit in der Klausur Unmöglichkeit nach sich (§ 275). Somit entfällt die Abnahmepflicht und auch auf die Gegenleistung.

Ein weiteres Beispiel fällt mir momentan nicht ein, aber ich denke, das ist eins der Wichtigsten, das man sich auf jeden Fall merken muss.
 
Ok, das war sehr anschaulich dargestellt. vielen dank für die information. dann werde ich mir das mal schleunigst notieren. find ich ja super, dass der lehrstuhl eine andere Ansicht haben "darf" als es in der realität vorkommt. aber gut zu wissen.

danke
 
Reni80,

also ich empfand die Zusatzliteratur sehr wohl als hilfreich, weil die Skripte einfach teilweise viel zu ausschweifend und verkompliziert sind. Andere Texte lesen sich viel flüssiger und Lernkarten sind super um die Übersicht zu behalten und Lücken im Wissen zu finden.
Das empfindet denke ich jeder anderes. Aber schön, dass Du Deine Meinung dazu beigetragen hat.
Ich verschiebe meine Angebote jetzt auf den "Markt", da darf man sie nämlich nicht schlecht machen
 
Melandy,
es war kein schlecht machen, sondern eine realistische Darstellung. Und was hilft es, wenn sich jemand Dinge kauft, die er nicht braucht. Mein Beispiel, dass der Lehrstuhl manches anders abfragt, als es in der Realität von Gerichten entschieden wird, macht die Sache mit Zusatzliteratur nicht einfacher. Denn es gibt einfach Dinge, die in anderen Büchern wieder anders stehen und wenn dann gerade so ein Fall in der Klausur dran kommt, ist man verwirrt.
Ich jedenfalls bin nach wie vor der Meinung, dass es ohne Zusatzliteratur geht - da sind die Mentoriellen Veranstaltungen viel wichtiger.
 
Wenn Du gesehen hättest, was ich anbiete, dann hättest Du auch erkennen können, dass die meisten Materialien nicht ihr Hauptaugenmerk auf Fälle legen, sondern auf ein gutes Verständnis des Lernstoffes. Und das bringt allemal mehr, als sich durch das trockene Skript zu kämpfen. Ich habe im Skript nur die Übungen gelernt und die EA und ansonsten den Stoff aus der Literatur und bin damit besser gefahren.
 
Meines Wissens nach gibt es kein Buch vom Lehrstuhl, aber wie schon oben beschrieben ist Zusatzliteratur nicht erforderlich, meiner Meinung nach. Versuch´s erstmal mit den Skripten - wenn Du dann etwas nicht verstehst, kannst Du immernoch hier im Forum fragen oder im Internet nachlesen. So habe ich es jedenfalls gemacht.
 
Oben