LLB equivalent zum Staatsexamen?

Stimmt auch nicht, ich habe diese Seite vor zwei Jahren auch schon gelesen. Aber vielleicht denken die Ersteller der Seite nur zukunftorientiert, wunschorientiert. Es ist falsch, denn z.Zt. kann man in Deutschland mit einem LL.B./LL.M nicht in den Vorbereitungsdienst gehen, um dann die 2. Staatsprüfung abzulegen.
 
Habe mich gerade auch mit diesem Thema befasst.

Aktuell ist es so (und so steht es ja auch auf den Seiten der FernUni Hagen) das man mit dem LL.B/LL.M in Deutschland nicht Anwalt werden kann.
Keiner dieser Abschlüsse berechtigt zur Teilnahme am 1. Staatsexamen und ohne dieses ist wiederum kein Referendariat und 2. Staatsexamen möglich.
Um also Volljurist zu werden müßte man sich die anrechenbaren Teile des LL.B/LL.M für ein klassisches Examensstudium anrechnen lassen; die dann noch offenen Teile müßte man dann noch im klassischen Studiengang studieren um somit die Zulassung zum 1 Staatsexamen zu erreichen.
Alternativ bestehen jedoch wohl Planungen genau die offenen Differenzpunkte zu einem Aufbaustudiengang anzupassen, sodaß man dann diesen Studiengang als Aufbau zum LL.M belegen kann und damit die Zulkassung zum 1.StEx erreicht.....der Rest wäre dann in jedem Fall (zumindest nach derzeitigem Stand) Referendariat und 2.StEx.
Langfristig (so wurde es mir als angehendem Teilzeitstudent ab Wintersemester 2010 zumindest gesagt) ist ohnehin nicht absehbar wie sich (insbesondere im Rahmen der weiteren europaweiten Standartisierung) die Situation entwickeln wird. Viele gehen jedoch davon aus, daß man Varianten schaffen wird die es insbesondere dem LL.M erlauben sich entsprechend weiterzuqualifizieren um anwaltlich tätig zu werden.

Ganz Alternativ besteht darüberhinaus ja immer noch die Möglichkeit (zumindest für Bewohner der Grenzregionen) durch entsprechende Studien- / Werdegangsgestaltung sich eine Zulassung in einem Nachbarland zu erarbeiten und mit dieser dann die Zulassung für Deutschland zu beantragen.....auch nicht ganz einfach; aber möglich.

Trotz allem würde ich jüngeren Studierenden die den Weg zum Anwalt gehen wollen wohl eher zum klassischen Weg Abitur und anschließend StEx Studium raten. Die Wege über den BoL/MoL hingegen bieten sich eher an wenn man bereits ein paar Jahre auf dem Buckel hat (ggf. einen Beruf erlernt hat statt Abitur zu machen) und seine Ausbildung möglichst berufsbegleitend absolvieren will, was halt im klassischen StEx Studium nicht geht. Außerdem muß man natürlich bereit sein ein paar Hürden in kauf zu nehmen und mit dem Risiko zu leben das der geplante Weg durch Änderungen versperrt wird und ggf. eine (möglicherweise mit Zeitnachteilen verbundene) Neuplanung erforderlich wird. Trotzdem denke ich das wer wirklich den Willen aufbringt auf diesem Weg zum Beruf des Anwalts zu gelangen auch immer eine legale und gangbare Möglichkeit finden wird.
 
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