LLM und 1. Staatsexamen

Dr Franke Ghostwriter
Was bedeutet der Passus? 😕
§ 14 Zulassung zur Masterarbeit
(2) Die Zulassung setzt voraus, dass der Prüfling
.... die Prüfung in einem vergleichbaren Studiengang an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht endgültig nicht bestanden und den Prüfungsanspruch durch Fristablauf nicht endgültig verloren hat und

Kann man sich nicht für den LLM nicht anmelden, wenn man das erste Staatsexamen endgültig vergeigt hat???
 
Natürlich kannst Du noch den Master machen, wenn Du durch das 1.Stex gefallen bist, da der LL.M. etwas anderes ist als ein Staatsexamen;demnach auch nicht gem. § 14 II PO LL.M. .....ein vergleichbarer Studiengang... ist.

Frohes Schaffen!
zephyr
 
Vielleicht sollten wir hier ein extra Forum "Jura-Studiengänge an der Fernuni für Ex-Jurastudenten" aufmachen? Es gibt mehrere dieser Fragen, und wie ich finde, sind diese doch sehr wichtig für viele Studieninteressenten.
 
Oder wie wärs mit einem Forum "Zulassungsvoraussetzungen"? Das wäre ja auch das, wass Ex-Jurastudenten interessieren würde. Noch besser wäre ein Forenname wie "Zulassungsvoraussetzungen und Anrechnung von Prüfungsleistungen". Hat da jemand eine Idee, wie man das kürzer fassen könnte?
 
Interessanter Kurzbeitrag in der Juristenzeitung JZ Nr. 5, S.241 ff. zum Bologna-Prozess in der Juristenausbildung.

In einer der letzten JUS hat sich im Editiorial der Chef des bayerischen Justizprüfungsamtes (ein Ministerialdirigent) negativ zum Bachelor/Master-system geäußert und gar von Hartz IV Juristen gesprochen. Als ob es anwaltlichen Berufseinsteigern besser ginge.

Frohes Schaffen!
 
Bericht aus der Juristenzeitung

Hallo,

ich habe mir mal die Mühe gemacht, den Artikel aus der JZ zu scannen und dem Forum hier zur Verfügung zu stellen.

Frohes Schaffen!
 
schade, nun können wir nicht über den Aufsatz diskutieren

Was willst Du darüber diskutieren...Ist doch klar, dass manche das anders sehen. Und wir sind ja wohl auch eine gute Konkurrenz zu den "normalen" Juristen. Unsere Ausbildung ist viel umfangreicher und weit gefächerter als das der Examensjuristen. Und als ob es den schon besser ginge... Schau Dir doch mal einen Juristen an, der mit einer 4.0 aus dem Examen geht. Da kann man streiten, wer der Hartz-IV-Jurist dann ist...
 
Mir wäre es auch viel lieber, wenn wir den Aufsatz hier veröffentlichen könnten, aber das Jura-Völkchen hat ein gutes Auge auf das Copyright 😀 Hast Du vielleicht einen offiziellen Link zu dem Artikel? Oder ist er über Beck Online verfügbar? Jeder Fernuni Student hat Zugriff auf Beck Online, früher sogar auf fast alles dort vorhandene Material.
 
Ich habe die komplette Phase des Jurastudiums durchlaufen und für mich war es nichts! Mag dran liegen, dass ich durchs Examen gefallen bin, wird jetzt sicherlich jeder behaupten. Doch ich halte die Juristenausbildung für vollkommen veraltet und unbrauchbar. Du kannst nach dem Studium zu jedem Mist deinen Senf dazugeben, mehr nicht! Für einen Strafrechtlicher sind natürlich nachbarschaftsschützende Bauvorschriften von enormer Bedeutung. Und der geneigte Zivilrechtler hat nichts besseres zu tun, als sich ein wenig mit der Enklaventheorie zu beschäftigen.
Ich habe jetzt einen anderen Weg und werde in wenigen Jahren den direkten Vergleich zu meinen "Kollegen" haben.
 
Ich habe die komplette Phase des Jurastudiums durchlaufen und für mich war es nichts! Mag dran liegen, dass ich durchs Examen gefallen bin, wird jetzt sicherlich jeder behaupten. Doch ich halte die Juristenausbildung für vollkommen veraltet und unbrauchbar. Du kannst nach dem Studium zu jedem Mist deinen Senf dazugeben, mehr nicht! Für einen Strafrechtlicher sind natürlich nachbarschaftsschützende Bauvorschriften von enormer Bedeutung. Und der geneigte Zivilrechtler hat nichts besseres zu tun, als sich ein wenig mit der Enklaventheorie zu beschäftigen.
Ich habe jetzt einen anderen Weg und werde in wenigen Jahren den direkten Vergleich zu meinen "Kollegen" haben.

Ich weiß, was Du meinst. Ich finde - unabhängig von dem Bachelor- oder Examenssystem -, dass es zu wenig Praxisbezug gibt. Klar hatte man ein Praktikum zu absolvieren, aber wirklich etwas gemacht hat man da auch nicht. Ich fände es viel wichtiger, alle Studenten nicht nur die Theorie sondern auch die Praxis näher zu bringen. Wer im Studium der Überflieger war, muss später nicht unbedingt der beste Anwalt sein...

Und wir haben als Bachelorabsolventen - neben dem juristischen Wissen - auch noch BWL-Wissen. Das zwar nur in Grundzügen. Aber es reicht aus, um wenigstens etwas mehr Weitblick zu haben...
 
@BieneAnne: Ich habe auf den Aufsatz in der JZ abgestellt. Dort ging es um die Umsetzung der Bologna-Reform, nicht um Harzt IV-Juristen. Dieses Schlagwort entstammt dem Vorwort der JUS.
Außerdem soll hier nicht wieder die Diskussion über Vor- und Nachteile LLB/Stex diskutiert, sondern der Stand der derzeitigen Umsetzung der Reform beleuchtet und besprochen werden.

@ David
Einen Link dafür habe ich nicht.Die JZ ist wohl nicht im Beck-Online, oder? Die Fundstelle der JZ habe ich in einem vorigen Posting angegeben.

@ Mitschi

Ich habe sogar beide Phasen durchlaufen und nehme den LLM als Zusatzqualifikation mit.
In der Tat, gebe ich Dir teilweise Recht, was die Ansicht zu den Rechtsgebieten in separierter Sichtweise anbelangt. Dennoch kommt das Strafrecht nicht ganz ohne Zivilrecht aus, wenn man nur die Vermögensdelikte betrachtet. Das öffentliche Recht hat ebenso Anleihen im Zivilrecht.

Außerdem hilft einem Inselwissen nicht weiter. Jura ist eine Wissenschaft, die auf Vernetzung ausgerichtet ist.

Dennoch kommt man nicht umhin, sich zu spezialisieren. Mehr als 3-5 Rechtsgebiete (Teilgebiete) kann eh kaum einer richtig beherrschen. Eine solide, allgemeine Grundausbildung kann daher nicht schaden. Dies ist auch der Vorteil der Juristenausbildung, sich schnell in neue Rechtsgebiete einarbeiten zu können.

Ich dachte immer, ich werde was mit Strafrecht zu tun haben, jetzt mache ich was ganz anderes. Man kann also zu Beginn der - zugegebenermaßen langen Ausbildung - doch nicht ernsthaft abschätzen, wohin die Reise denn nun gehen wird.
 
Ich habe im Übrigen an beiden Formen Kritik geübt... Aber Du hast Recht, die Vor- und Nachteile sollten wir hier nicht diskutieren... Nur leider war der Anstoß dessen Dein Hinweis auf die JZ...
 
Warum ich den mache, steht im Posting. Ich mache den auch, weil ich Titelgeil bin und meinen Namen nach vorne, hinten und untern erweitern will.

In der JZ steht was von der Umsetzung der Reform, den Notwendigkeiten und warum man gewisse Dinge tun sollte oder nicht.
 
Also das Vorwort Dr. h.c. Schöbel und eine umfangreichen Diskussion findet sich auf JUS Online, direkt auf der Homepage.
Kann sich ja jeder selbst durchlesen.
 
Ich habe die komplette Phase des Jurastudiums durchlaufen und für mich war es nichts! Mag dran liegen, dass ich durchs Examen gefallen bin, wird jetzt sicherlich jeder behaupten. Doch ich halte die Juristenausbildung für vollkommen veraltet und unbrauchbar. Du kannst nach dem Studium zu jedem Mist deinen Senf dazugeben, mehr nicht! Für einen Strafrechtlicher sind natürlich nachbarschaftsschützende Bauvorschriften von enormer Bedeutung. Und der geneigte Zivilrechtler hat nichts besseres zu tun, als sich ein wenig mit der Enklaventheorie zu beschäftigen.
Ich habe jetzt einen anderen Weg und werde in wenigen Jahren den direkten Vergleich zu meinen "Kollegen" haben.

Ein schönes Beispiel, warum du mit Deiner Einschätzung nicht ganz richtig liegst, kann man in der aktuellen NJW, Heft 18, S.1248 ff. lesen.

Ein schöner Ritt durch das Arbeits-, Sachen- Bereicherungs- und Strafrecht. Unter Berücksichtigung des Arbeitsvertrages als Dienstvertrag haben wir dann noch die pVV des Dienstvertrages und damit Zivilrecht BT mit drin.

Deshalb ist die Juristenausbildung per se nicht veraltet. Sie kann durch ein paar Neuerungen aufgehübscht werden. So ein bisserl BWL schadet nicht.
 
Ich verstehe nicht so ganz, warum Mitschi über das klassische Jurastudium herzieht und aber offenbar den LL.B. machen will. Frust des Gescheiterten?

Denn die Skripten der FernUni sind genauso theorielastig wie der Stoff an einer Präsenzuni in Jura. Die Kritik erschließt sich mir also nicht ganz, wenn man mal von den BWL-Modulen absieht, die man sich aber an der Uni auch reinziehen kann, wenn man nur genug Eigeninitative zeigt. Und Theorie sind die BWL-Module auch.
 
Frust des Gescheiterten?

Ja, blablabla.
Es geht mir nicht um die Vermittlung des Stoffes. Es geht mir nur um das Staatsexamen.
Mir ist sehr wohl bekannt, dass die Rechtsgebiete sich schneiden. Jedoch habe ich in dem Staatsexamen keinerlei Sinn für mich erkennen können. Mir wäre es lieber gewesen, wenn man sich bereits vor dem Examen für eine Richtung entscheiden könnte und danach auch die Prüfung ausgelegt wird. Man geht also von der Examensvorbereitung schon in eine gezielte Richtung, man wird quasi schon auf den Fachanwalt vorbereitet.
Und jaaaaa, es gibt 1876353739320254 Juristen, die mal Strafrechtler werden wollten und jetzt Ö-Rechtler sind oder anders. Interessiert mich auch nicht. Ich vertrete lediglich meine Meinung.
Es geht mir demnach nicht um die Ausbildung im Allgemeinen. Klar ist, dass man während des Studiums den gesamten Bereich durchschauen und durchlaufen muss. Die Abschlussprüfungen sollten aber spezieller gestaltet werden. Nicht mehr und nicht weniger soll meine Kritik aussagen.
 
Ja, blablabla.

Mir ist sehr wohl bekannt, dass die Rechtsgebiete sich schneiden. Jedoch habe ich in dem Staatsexamen keinerlei Sinn für mich erkennen können. Mir wäre es lieber gewesen, wenn man sich bereits vor dem Examen für eine Richtung entscheiden könnte und danach auch die Prüfung ausgelegt wird. Man geht also von der Examensvorbereitung schon in eine gezielte Richtung, man wird quasi schon auf den Fachanwalt vorbereitet.

Dabei übersiehst Du, dass Jura im Gesamtzusammenhang geprüft werden muss/wird. Und was nützt Dir eine Fachanwaltsausbildung, wenn Du nicht mal die Eingangsvoraussetzung erfüllst, Anwalt werden zu können? Da muss man noch ein Referendariat machen, um die Befähigung zum Richteramt zu haben. Von der Definition her ein Widerspruch wie ich finde, aber in der Realität - ich habe es ja selber erlebt - würde ich auch niemande ohne eine solche Ausbildung auf die Menschheit loslassen.

An der Uni stehen die Sachverhalte fest. Im realen Leben steht nichts fest. Und wie man damit umgeht, lernt man eben im Ref.

Egal wie die zukünftige Juristenausbildung aussehen wird, für die klassischen Justizberufe, wozu der Anwalt als Organ der Rechtspflege nun mal auch gehört, ist das Referendariat und eine vorgeschaltete Zugangsprüfung (über die man in der Tat streiten kann) notwendig und richtig.

Man will den Richtern und Staatsanwälten ja auch auf Augenhöhe begegnen und nicht als Halberfertiger mit Inselwissen auftreten.



Es geht mir demnach nicht um die Ausbildung im Allgemeinen. Klar ist, dass man während des Studiums den gesamten Bereich durchschauen und durchlaufen muss. Die Abschlussprüfungen sollten aber spezieller gestaltet werden. Nicht mehr und nicht weniger soll meine Kritik aussagen.

Jura ist so vielschichtig, dass wohl kaum eine(r) in der Lage ist, abzusehen, in welchem Bereich er/sie sich sein/ihr Leben lang aufhalten will.
 
... Im realen Leben steht nichts fest. Und wie man damit umgeht, lernt man eben im Ref .......

Ich gebe Dir recht, im realen Leben gibt es keine Bearbeiterhinweise und ähnliche Hilfen, aber das man dies nur im Ref. lernen kann halte ich für zu kurz gedacht. Auch durch Taining on the Job ist dieses Wissen zu erlangen. Ausserdem sollte es auch die Möglichkeit geben für Leute aus der Praxis diese anstatt Ref. einzubringen.

Im übrigen läuft dieses Training on the Job in den studierten Berufen auch und im europäischen Ausland gibt es dies auch für Juristen. Hier wäre m. E. ein Ansatzüunkt für eine Reform. Dies mit einer einheitlichen Prüfung (egal welchen Namen das Kind hat) abzuschliessen ist durchaus sinnvoll.
 
Ich gebe Dir recht, im realen Leben gibt es keine Bearbeiterhinweise und ähnliche Hilfen, aber das man dies nur im Ref. lernen kann halte ich für zu kurz gedacht. Auch durch Taining on the Job ist dieses Wissen zu erlangen. Ausserdem sollte es auch die Möglichkeit geben für Leute aus der Praxis diese anstatt Ref. einzubringen.

Ref ist ja Training on the job, nur schlecht bezahlt. Das schöne ist ja, man kann Sachen anstellen und hat immer jemanden, der das drüber guckt. Die Relationstechnik, die jeder Ziviljurist nutzt könnte man i.Ü bereits an der Uni lehren bspw. in einem Masterkurs. Zudem sollte die universitäre Lehre und das Studium stärker verzahnt werden.

Von einer Anrechnung von Berufspraxis halte ich eine Menge.
 
Ref ist ja Training on the job ....

Hmja, ich dachte da eher an: Ich suche mir den Tätigkeitsbereich aus und lerne dortens für eine gewisse Zeit.

Also Zeitstrahlmässig so: Studium, Staatsprüfung (oder so), ein oder zwei Jahre Training-on-the-Job und zwar the-Job den man tatsächlich machen möchte und dann ran an den Speck.

Ich habe schon mehrfach von Stex-Studis erzählt bekommen, dass sie weder Richter noch Staatsanwalt werden wollen, sondern als RA arbeiten möchten. Dies haben sie schon vor dem 1. Stex gesagt. Also ist hier die Zeit im Ref beim AG, Staatsanwaltschaft oder Verwaltung vollkommen überflüssig.


... nur schlecht bezahlt.

Das ist des Beamten leid 😛
 
Jaja und bei A 13 beginnt die geregelte Armut!

Das Model hat seinen Charme. Wie ich aber bereits gepostet habe, ist der Anwalt Organ der Rechtspflege.Daher muss er auch wissen, wie die anderen arbeiten denken und handeln. Mir haben die Einblicke viel gebracht und mich davon überzeugt, gar nicht mehr als Anwalt arbeiten zu wollen, obwohl ich das im Studium immer wollte.

Man könnte das Ref aber ggf. in zeitlicher Hinsicht straffen, obwohl man schon mehr als 4 Wochen benötigt, um sich bei einer Station richtig einzuarbeiten.

Die Gerichtsstation umfasst ja schon 5 Monate und man lernt dort eine Menge Dinge, die man auch aus der Anwaltssicht benötigt, z.B. wie man sich prozessual verhält, wenn ein Erledigung nach § 91a im Raum steht. Da muss man als Anwalt Anträge stellen, man muss wissen, was der Richter tun wird.

In der Anwaltsstage war ich der HiWi von den Anwälten und durfte mich mit Dingen rumschlagen, von denen man in der ganzen Ausbildung noch nix gehört hat. Und da, so auch die Erfahrung vieler Kollegen, die Anwälte meist keine Lust haben, die Referendare auszubilden, sehe ich im Training on the job die Gefahr, dass die Anwälte sich dann um die Trainnes wenig kümmern, sondern lediglich deren Arbeitskraft nutzbar machen.

Damit kann auch Keinem gedient sein.

Die Zeit bei der Staatsanwaltschaft ist zudem keine Verschwendung. Hier sehen viele Juristen das erste mal die wenig begüterten unserer Gesellschaft und werden mit Dingen konfrontiert, die sie weder aus ihrem sozialen Umfeld noch vom Studium oder sonst wo her kennen. Beispielsweise beschaffungskriminelle Drogenabhängige, Hartz IV-Betrüger, jugendliche Intensivtäter.

Somit hat das Ref auch einen soziokulturellen Aspekt.

Die Beispiele ließen sich endlos fortsetzen. Man erlebt in den 24 Monaten Höhen und Tiefen aber insgesamt war es eine erfüllende Zeit, die ich nicht missen möchte.
 
06.05.2010 SZ
g_.gif

Skeptische Juristen

Freiburg - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat sich skeptisch zur Reform der Juristenausbildung nach den europäischen Vorgaben geäußert. Eine Vereinbarkeit der juristischen Ausbildung in Deutschland mit dem Bologna-System - also der Zweiteilung in Bachelor und Master - sei "sehr zweifelhaft", sagte Voßkuhle zum Auftakt des 16. Deutschen Verwaltungsgerichtstags. Das juristische Staatsexamen sei der beste Garant gerade für die Flexibilität, welche die unablässigen Veränderungen des Rechtssystems durch Europäisierung und Globalisierung den jungen Juristen abverlange. Auch Marie Luise Graf-Schlicker, Ministerialdirektorin im Bundesjustizministerium, unterstützte Überlegungen, die Juristenausbil-dung unabhängig vom Bologna-Prozess zu reformieren. jan
 
Jaja, so war es schon immer. Die alten Eliten halten an den ihnen bekannten Machtinstrumenten fest. Aber Geschichte wiederholt sich ja bekanntlich nicht.
 
Merci,

in der JA hat so ein Schlauvogel Ähnliches von sich gegeben.

Jaja, das Voßkuhle, kaum auf dem Präsidentenstuhl, werden große Reden geschwungen. Beim Empfang beim Bundespräsidenten hatte der es nicht mal nötig, sich den Dreitagebart zu rasieren. Wie ungepflegt!

Die haben alle Angst vor neuen Dingen. Ich finde das gut, bin aber dennoch der Überzeugung, dass für die klassischen Juristenberufe das Ref oder ein wie auch immer gearteter praktischer Teil Not tut.
 
Merci,

in der JA hat so ein Schlauvogel Ähnliches von sich gegeben.

Jaja, das Voßkuhle, kaum auf dem Präsidentenstuhl, werden große Reden geschwungen. Beim Empfang beim Bundespräsidenten hatte der es nicht mal nötig, sich den Dreitagebart zu rasieren. Wie ungepflegt!

Die haben alle Angst vor neuen Dingen. Ich finde das gut, bin aber dennoch der Überzeugung, dass für die klassischen Juristenberufe das Ref oder ein wie auch immer gearteter praktischer Teil Not tut.

Ja, das sehe ich auch so. Aber das Referendariat könnte man nach dem Master ja trotzdem absolvieren. Sagt ja niemand, dass das wegfallen soll... Ich fände es sogar auch ganz gut, dass in den Bachelor zu integrieren... Praxis ist immer hilfreich...
 
Ja, das sehe ich auch so. Aber das Referendariat könnte man nach dem Master ja trotzdem absolvieren. Sagt ja niemand, dass das wegfallen soll... Ich fände es sogar auch ganz gut, dass in den Bachelor zu integrieren... Praxis ist immer hilfreich...

Während des SteX-Studiums gab es verpflichtende Praktika sowie Unterricht von Praktikern. Das kann aber die Praxiserfahrung im Ref, die m.E. auch teilweise recht eingeschränkt ist, nicht ersetzen.

Aber frühzeitige Heranführung an die Praxis hat noch keinem geschadet.
 
Ja, ich weiß. Hab auch die Praktika absolviert.

Hab ja auch nicht gesagt, dass es das ersetzen soll. Ich finde Praxis immer gut
 
Also, ich finde es ja grundsätzlich vernünftig am Ende der Ausbildung eine wie immer benannte Abschlussprüfung zu machen. Wie das Kind dann heißt, ob Staatsexamen oder Bachelor / Masterprüfung, ist mir schnuppe.
Allerdings kann man doch nicht allen Ernstes heute noch behaupten, dass die jetzige Juraausbildung das Dollste überhaupt ist und keiner Reform bedarf.
Struktur im Studium für beide Seiten - also Lernende und Lehrende - hat noch Keinem geschadet. Ich habe mehr den Eindruck, dass sich deshalb gegen die Reform der Juristenausbildung gestemmt wird, weil dann ja auch das Lehr- und Prüfungspersonal mittels fortwährender Akkreditierung dauernd auf ihre Leistungen überprüft wird. Da will man sich wohl nicht reinreden lassen. Die Lehre ist ja frei, was bei einigen Univeranstaltungen eher zur Leere der Veranstaltung geführt hat, da der Prof seit 20 Jahren nur sein Lieblingsthema mit seiner verzweifelten Mindermeinung gelten ließ.
Wenn ich mir nun die jetzige II. Staatsprüfung in Berlin anschaue, an der ein Sohn von einem befreundeten Anwalt teilgenommen hat (er hat beatnden), dann hat das nicht mehr mit qualitativer hochwertiger Ausbildung zu tun, sondern nur noch mit Marktabschottung.
Sind in den 90ziger Jahren noch unter 10% durch das II.Staatsexamen gefallen, waren es nun über 60 %.
Auch die Art und Weise wie geprüft wird, ist völig realitätsfern und grenzt mehr an Körperverletzung als an eine vernünftige Prüfung.
Wer so in der Praxis als Anwalt arbeiten würde wie er diese Prüfungen schreiben muss, den würde keine Rückgriffsversicherung mehr nehmen. Das wäre mehr als grob fahrlässig.
Eine vernünftige Ausbildung und Prüfung wäre, den Leuten zu zeigen, auf was man alles achten muss und dies in einem oder mehreren Terminen, vergleichbar mit Gerichtsterminen, vortragen zu lassen. Ob der Prüfling dann die Nächte durcharbeitet (wie manchmal auch als Anwalt in der Praxis), ist dann sein Problem. Es geht nämlich hier um das vielseitig betonte hohe Gut der Rechtspflege, da kommt es auf Qualität an, nicht auf Quantität - sprich, wieviel Stoff kann ich in einer 5-Stunden-Klausur abfragen.
Nebenbei halte ich die II.Staatsprüfung als Klausrenexamen eh´ für völlig praxisuntauglich und demnach fehl am Platz.

Eine sinnvolle inaltliche Raform wäre für mich:

1.) Bachelor-/ Masterstudium oder wie immer man das nennen will (4-5 Jahre Ausbildung) wie in Hagen.
2.) Abschlussprüfungen im Bachelor und Master wie in Hagen mit Examenarbeit und Vortrag.
3.) Refendariat.
4.) Prüfung als praktische Simulation, sprich wir spielen Gericht.(Keine Klauren, sondern praktische Arbeit)

LG
zephyr
 
60% wow...

Das kenne ich leider viel zu gut... 9 Klausuren in 2 Wochen mit einem Zeitrahmen von 5 Stunden... Man(n) oder Frau ist einfach tot am Ende...
 
Also, ich finde es ja grundsätzlich vernünftig am Ende der Ausbildung eine wie immer benannte Abschlussprüfung zu machen. Wie das Kind dann heißt, ob Staatsexamen oder Bachelor / Masterprüfung, ist mir schnuppe.

Finde ich auch!

Wenn ich mir nun die jetzige II. Staatsprüfung in Berlin anschaue, an der ein Sohn von einem befreundeten Anwalt teilgenommen hat (er hat beatnden), dann hat das nicht mehr mit qualitativer hochwertiger Ausbildung zu tun, sondern nur noch mit Marktabschottung.
Sind in den 90ziger Jahren noch unter 10% durch das II.Staatsexamen gefallen, waren es nun über 60 %.

Im Schnitt sind es im 2. Examen um die 25 % und das ist für Prüfungen in der Regel aber nicht ungewöhnlich. 60 % sind in der Tat etwas zu viel und sprechen nicht für eine gute Ausbildung, obwohl man von Ausbildung nur eingeschränkt sprechen darf. Wie ich am eigenen Leibe erfahren durfte, ist es abhängig davon, wen man als Ausbilder bekommt. Dennoch muss man sich den Stoff zu 80 % selber aneignen.

Auch die Art und Weise wie geprüft wird, ist völig realitätsfern und grenzt mehr an Körperverletzung als an eine vernünftige Prüfung.

Yep, meine Kollegen und ich haben uns mit Schmerzmitteln zugedröhnt. Ich war am Ende der Vorbereitung und 2 Wochen danach Dauerstammtgast in einer Apotheke. schon bezeichnend, wenn die nette Dame hinter der Theke einen schon fragt, ob es wieder die große Pakung Ibuprofen sein darf.

Nebenbei halte ich die II.Staatsprüfung als Klausrenexamen eh´ für völlig praxisuntauglich und demnach fehl am Platz.

Eine gute Mischung wäre in Ordnung. Klausuren, ein paar Vorträge, kleinere Aufsätze. Bei der StA bspw. klagt man Leute an und keiner schwert sich drum, was du da vor Gericht für einen Budenzauber veranstaltest. In der Stage darfst Du dann Anklageschriften und Einstellungsverfügen schreiben, die zum einen nicht für die Endnote zählen und zum anderen vom Gusto des Ausbilders abhängig sind. Eine allgemeine Vergleichbarkeit und einen allgemeingültigen Prüfungsmaßstab gibt es nicht.
 
Oben