Lösungen

Dr Franke Ghostwriter
Hallo,

1. ÄNDERUNG 13.03.05

Da bin ich wieder hier kommen die nächsten Ergebnisse.

Vielleicht kann mir jemand meine Lösungen für diese Klausur bestätigen oder auch berichtigen.

Danke im Voraus.

110 113 140 8.250
120 159 140 4.125
130 221 140 3.375
140 175 140 750
150 430 113 6.640
160 430 171 1.760
170 430 172 1.600
180 440 172 1.600
190 098 470 1.200
200 850 140 140.000
210 175 140 14.000
220 080 010 9.000
230 232 159 1.900
240 670 020 15.675 901
250 231 xxx 33850 xxx
260 xxx xxx 44300 170
270 400 600 400 200
280 001 400 050 001
290 370 160 090 065
300 400 320 280 040
310 080 23 245 49
320 001 397 390 xxxx
330 243 243 388 420
340 515 515 001 037
350 110 110 500 500
360 001 060 020 001
370 112 112 128 128
380 001 001 xxxx xxxx

Eine Bitte, wenn ihr etwas berichtigt erklärt mir bitte euern Lösungsweg.

Am Besten ihr schreibt eure Lösungen hierrein und den Weg in die jeweilige Aufgabenkategorien.

Ich werde mich gleich noch hinsetzen und die anderen Klausuren durch arbeiten.

Bis denn

Jörg
 
BS 220

Hallo,

bei einem Buchungssatz bin ich stutzig:

Buchungssatz 220: 080 010 9.000

Ich hab da "080 an 230 9000" , da die Maschine bereits komplett indirekt abgeschrieben wurde. Somit müsste die Maschine bereits komplett auf dem Konto 230 (Abschreibungen und Wertberichtigungen auf SA) und auf dem Konto 010 ausgebucht sein.

Bei dem Rest hab ich keine Ahnung 😉 Hab aber bis auf den Verlust die Aufgabe 1 ansonsten genauso.

Grüße, Tim
 
habe einiges anders :


310 80 23 245 49
330 225 225 405 438
360 1 60 20 1
370 116 116 160 160

alles andere ist identisch.

Duddits


joerg.niemetz schrieb:
Hallo,

Da bin ich wieder hier kommen die nächsten Ergebnisse.

Vielleicht kann mir jemand meine Lösungen für diese Klausur bestätigen oder auch berichtigen.

Danke im Voraus.

110 113 140 8.250
120 159 140 4.125
130 221 140 3.375
140 175 140 750
150 430 113 6.640
160 430 171 1.760
170 430 172 1.600
180 440 172 1.600
190 098 470 1.200
200 850 140 140.000
210 175 140 14.000
220 080 010 9.000
230 232 159 1.900
240 670 020 15.675 901
250 231 xxx 33850 xxx
260 xxx xxx 44300 170
270 400 600 400 200
280 001 400 050 001
290 370 160 090 065
300 400 320 280 040
310 245 23 080 49
320 001 397 390 xxxx
330 243 243 388 420
340 515 515 001 037
350 110 110 500 500
360 001 001 020 001
370 112 112 128 128
380 001 001 xxxx xxxx

Eine Bitte, wenn ihr etwas berichtigt erklärt mir bitte euern Lösungsweg.

Am Besten ihr schreibt eure Lösungen hierrein und den Weg in die jeweilige Aufgabenkategorien.

Ich werde mich gleich noch hinsetzen und die anderen Klausuren durch arbeiten.

Bis denn

Jörg
 
Duddits,
Bei 310 hast du vollkommen recht, ich habe hier die Zahlen vertauscht(ich änder das gleich)
Zu 320 kann ich dir nur sagen, dass meine Mentoren gemeint hat
1. Ist die Aufgabe sehr unklar formuliert
2. das Sachverständigen gutachten bezieht sich auf das Grundstück
3.Grundsteuer keinesfalls Anschaffungskosten, sondern immmer wiederkehrende Kosten
dementsprechend
G&B: 200T€+3T€(Sachverständigen)+10T€(Notar)+6T€(Anteil Grunderwerbsteuer)+24T€(Kanalanschluss nur G&B gem. H33aETSR)
Gebäude: Ist nur monastgenau zurechnen.
Ich denke wir sollten noch einmal klären, ob wirklich die Vereinfachungsregel für die Klausur gilt.
Bei 360 hast du vollkommen recht.
Bei 370 lies dir KE 3 S.19 und das Beispiel f.S. in grauen Kasten durch dann verstehst du es, ich musste mich auch belehren lassen.
Bis denn
Jörg
 
joerg.niemetz schrieb:
2. das Sachverständigen gutachten bezieht sich auf das Grundstück
3.Grundsteuer keinesfalls Anschaffungskosten, sondern immmer wiederkehrende Kosten
dementsprechend
G&B: 200T€+3T€(Sachverständigen)+10T€(Notar)+6T€(Anteil Grunderwerbsteuer)+24T€(Kanalanschluss nur G&B gem. H33aETSR)

Ja.
Gebäude: Ist nur monastgenau zurechnen.

Nein, lies den Einleitungstext der Aufgabe nochml genau: bei Gebäuden soll auch eine degressiv-gestaffelte AfA von 10% in den ersten 4 Jahren gelten - ergo ist bei hohem GA diese anzusetzen.

Ich denke wir sollten noch einmal klären, ob wirklich die Vereinfachungsregel für die Klausur gilt.

Sie gilt - aber nicht für Gebäude.

Volker
 
270 400 600 400 200
280 001 400 070 001
290 320 160 090 065
300 390 300 280 040

Die ausserplanmäßige Abschreibung wird in vollem Umfang wieder zugeschrieben. Die planmäßige Abschreibung beträgt jedes Jahr für den Anlagegegenstand A - auch nach der ausserplanmäßigen Abschreibung - 50 T€. Maßgeblich für die planmäßige Abschreibung ist der Anschaffungspreis, nicht der Anschaffungspreis abzgl. evtl. ausserplanmäßigen Abschreibungen.

Vgl. Jahresabschluß KE 2, Seite 43/44
 
Tian schrieb:
270 400 600 400 200
280 001 400 070 001
290 320 160 090 065
300 390 300 280 040

Die ausserplanmäßige Abschreibung wird in vollem Umfang wieder zugeschrieben. Die planmäßige Abschreibung beträgt jedes Jahr für den Anlagegegenstand A - auch nach der ausserplanmäßigen Abschreibung - 50 T€. Maßgeblich für die planmäßige Abschreibung ist der Anschaffungspreis, nicht der Anschaffungspreis abzgl. evtl. ausserplanmäßigen Abschreibungen.

Vgl. Jahresabschluß KE 2, Seite 43/44
Hab' ich mal anh. KE 2 ebenso berechnet. Eine Änderung: 290 erstes Feld
ist bei mir nicht 320 sondern 390, weil die kumulierte Afa um die
Vorjahreswerte bereinigt wird. Die Korrektur tritt also erst in Jahr 5 ein.

Aber: wirf' mal einen Blick auf KE 3 s.42/43, da werden andere Regeln für
die Abschreibung eingeführt. Das war schon bei einer der EAs so, das
bei Bearbeitung allein nach KE 2 andere Ergebnisse herauskommen.
Wenn Du KE 3 berücksichtigst, stimmen die Ergebnisse von oben:

270 400 600 400 200

280 001 400 050 001
290 370 160 090 065
300 400 320 280 040


Gruß
Ralf
 
DocRalf schrieb:
Hab' ich mal anh. KE 2 ebenso berechnet. Eine Änderung: 290 erstes Feld
ist bei mir nicht 320 sondern 390, weil die kumulierte Afa um die
Vorjahreswerte bereinigt wird. Die Korrektur tritt also erst in Jahr 5 ein.

Aber: wirf' mal einen Blick auf KE 3 s.42/43, da werden andere Regeln für
die Abschreibung eingeführt. Das war schon bei einer der EAs so, das
bei Bearbeitung allein nach KE 2 andere Ergebnisse herauskommen.
Wenn Du KE 3 berücksichtigst, stimmen die Ergebnisse von oben:

270 400 600 400 200

280 001 400 050 001
290 370 160 090 065
300 400 320 280 040


Gruß
Ralf

Tja, da hast du auch wieder Recht. Und was nu? Nach welcher Kurseinheit geht man denn jetzt. Ich tendiere zu KE 3. Werde mir aber wohl noch $7 EstG anschauen. Vielen Dank für deine Anregung.
 
joerg.niemetz schrieb:
Hi Duddits,
2. das Sachverständigen gutachten bezieht sich auf das Grundstück
3.Grundsteuer keinesfalls Anschaffungskosten, sondern immmer wiederkehrende Kosten
dementsprechend
G&B: 200T€+3T€(Sachverständigen)+10T€(Notar)+6T€(Anteil Grunderwerbsteuer)+24T€(Kanalanschluss nur G&B gem. H33aETSR)
Jörg
Ich glaube, dass die Berechnung des G&B eigentlich so aussehen müsste:

200T€ + 3T€ (Sachverständigen) + 24T€ (Kanalanschluss) + 1/3 (Anteil G&B vom Gesamtkaufpreis) * [10T€ (Notar) + 4T€ (Grundbuch) + 21T€ (Grunderwerbsteuer) + 13T€ (Makler)] = 243T€

Das Ergebnis unterscheidet sich da nicht von deinem, aber der Weg ist ein anderer.

Für Anregungen und Verbesserungen bin ich jederzeit dankbar.
 
Tian schrieb:
Ich glaube, dass die Berechnung des G&B eigentlich so aussehen müsste:

200T€ + 3T€ (Sachverständigen) + 24T€ (Kanalanschluss) + 1/3 (Anteil G&B vom Gesamtkaufpreis) * [10T€ (Notar) + 4T€ (Grundbuch) + 21T€ (Grunderwerbsteuer) + 13T€ (Makler)] = 243T€

Das Ergebnis unterscheidet sich da nicht von deinem, aber der Weg ist ein anderer.

Für Anregungen und Verbesserungen bin ich jederzeit dankbar.
Uuups! Rechnet doch einfach die anrechenbaren Nebenkosten zusammen und teilt diese durch Grundstücks-/Gebäudeanteile - i.d.F 200/600= 1/3 für G&B

D.h. 1/2SachV+Notar+GrundBEintr+GrErwSt+Makler+Kanal=3+10+4+21+13+24=75 und das mal 1/3=25 für G&B
=> Bilanzansatz G&B = Verkehrswert 200+25=225
 
Georgia schrieb:
Uuups! Rechnet doch einfach die anrechenbaren Nebenkosten zusammen und teilt diese durch Grundstücks-/Gebäudeanteile - i.d.F 200/600= 1/3 für G&B

D.h. 1/2SachV+Notar+GrundBEintr+GrErwSt+Makler+Kanal=3+10+4+21+13+24=75 und das mal 1/3=25 für G&B
=> Bilanzansatz G&B = Verkehrswert 200+25=225

Die Lösung ist mir auch sehr sympatisch! 🙂 Es gibr hier leider bloß Stimmen, die behaupten, dass die Gutachterkosten nur dem G&B zuzurechnen sind. Selbiges gilt für die Kanalanschlußgebühren.

Ich wüßte zu gerne, wie Hagen es gerne hätte.
 
Ja.

In der Steuerberaterkanzlei wo ich arbeite wird das auch so gemacht.....
hat in der Praxis einen entscheidenen Hintergrund:

Durch die Verhältnisaufteilung erzielt man meist ein höheres AfA-Potenzial für das Gebäude! Bei Ein paar Lagerhallen etc kann das scho ma ein paar Zehntausend unterschied geben...

Gruß...............
 
Klausur 09/2004 Aufgabe 3

Hallo zusammen,
entweder steh ich völlig auf dem Schlauch aber ich check das mit der Abschreibung überhaupt nicht... Könnte mir das bitte jemand etwas näher bringen? Vorallem wie kommt ihr auf die Ergebnisse??
vielen tausend Dank für die Hilfe... 😕
Ines
 
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