Markierungen im HGB

DanDan schrieb:
ich habe beim §275 HGB "+" und "-" Zeichen eingetragen, ist das zulässig??

Hab nen Kugelschreiber benutzt 🙁
Normal würd ich + und - ja nur als symbolische Markierungen verstehen wollen, nur ausgerechnet beim 275 könnte ein sachkundiger da doch eine tiefere Bedeutung reininterpretieren wollen, sprich da eine (nicht zulässige) handschriftliche Erläuterung draus stricken. Notfalls den Lehrstuhl rechtzeitig kontaktieren und notfalls neues HGB kaufen und nochmal alles markieren.
 
DanDan schrieb:
Hallo,
ich habe beim §275 HGB "+" und "-" Zeichen eingetragen, ist das zulässig??

Hab nen Kugelschreiber benutzt 🙁
mal ne ganz dumme Frage:
Was haben die Zeichen denn für einen Hintergrund?
Habe noch nicht großartig mit Gesetzen gearbeitet, so dass es viell. ein hilfreicher Tipp für mich sein könnte.

Danke im voraus
und viele Grüße

Lydia
 
Sind denn verschiedenfarbige Markierungen definitiv erlaubt???

Hatte da mal in recht ein unangenehmes Erlebnis mit Post-it....

Gibt es eine klare Definition vom Lehrstuhl welche Markierungen erlaubt sind...ich meine jetzt so schwarz auf weiß und relativ aktuell?

Hat mal wer beim Lehrstuhl nachgefragt?
 
Dennis,

grade beim § 275 HGB würde ich das nicht tun - zu auffällig. Eigentlich ist es doch nicht schwer sich das zu merken:

Ertrag = +
Aufwand = -
Bestandveränderungen = +/-
aktivierte Eigenleistungen = +

Steht doch schon alles im Gesetz da! 😀

Für Aktiengesellschaften § 158 AktG nicht vergessen!
 
Also, ich habe gerade eine email an den Lehrstuhl geschickt mit der Bitte um eine genaue Definition, welche Markierungen in Ordnung sind und welche nicht.
Ich gehe davon aus, dass somit in Kürze alle Spekulationen und Ungewissheiten beseitigt werden können und wir uns in Ruhe auf die Klausur vorbereiten können..
Verschiedene Lehrstühle können durchaus mal unterschiedliche Meinungen haben und es ist das beste, wenn wir die Meinung genau kennen,
alles andere sind Spekulationen.
 
Hier kommt sie.

Der Lehrstuhl hat mir geantwortet, dass "die Markierungen gerne mehrfarbig sein dürfen und post-its erlaubt sind.
Keinesfalls darf der Gesetzestext schriftliche Verweise in Form von Zahlen Buchstaben oder Zeichen enthalten.
Das gilt für die BWL I Klausur."
Die mail war übrigens erfreulich schnell da und auch sehr nett geschrieben. Das fand ich wirklich super!


Ich persönlich möchte noch hinzufügen, dass ihr dass bitte keinesfalls für alle Fächer voraussetzen solltet....
Jeder Lehrstuhl definiert das für sich...ich habe auch schon andere erlebt....
Siehe Recht II Klausur im letzten Semester in Bochum....

Aber für BWL I ist das jetzt eine Aussage, auf die wir bauen dürfen, denke ich!
(Das heißt, der Kauf des neuen HGBs -Ursprungsfrage des Threads- ist wohl angebracht...)
 
@Emma:
Wenn es nicht zuviel verlangt ist (vor allem wegen Datenschutz).
Könntest du die Originalmail eventuell hier im Thread anhängen? Dann kann man die mit ausdrucken und mit zur Klausur mitnehmen. Denn anscheinend wissen die Mitarbeiter dort nicht immer Bescheid (die Liste mit den zugelassenen Taschenrechnern werde ich auch vorsichtshalber zur Klausur mitnehmen - bevor es in der Klausur womöglich Ärger gibt).

Mit freundlichen Grüßen, Maria!
 
msel schrieb:
@Emma:
Wenn es nicht zuviel verlangt ist (vor allem wegen Datenschutz).
Könntest du die Originalmail eventuell hier im Thread anhängen? Dann kann man die mit ausdrucken und mit zur Klausur mitnehmen. Denn anscheinend wissen die Mitarbeiter dort nicht immer Bescheid (die Liste mit den zugelassenen Taschenrechnern werde ich auch vorsichtshalber zur Klausur mitnehmen - bevor es in der Klausur womöglich Ärger gibt).

Mit freundlichen Grüßen, Maria!

Gute Idee!

:dafuer::dafuer::dafuer::dafuer::dafuer
 
*Emma* schrieb:
Hey, Du kannst laufen lassen...:respekt:Ich muss erst fertig studieren...und wenn ich dann viel Glück habe, bin ich irgendwann mal in der glücklichen Lage, dass ich mal jemanden "laufen lassen" kann....*seufz*
Wenns mal so einfach wäre... nun, streng genommen bin ich ja immer noch krank geschrieben. Da sollte man(n) halt doch lieber daheim bleiben und sich schonen - was bei mir wohl auch dringend nötig ist, wie ich gerade merken durfte, wo ich doch selbst gehen musste:eek
 
Ups ja, stimmt ja...😱...hatte ich nicht mehr dran gedacht...
Weiter auch gute Besserung.


Also wegen der mail. Ich denke es ist dem Lehrstuhl nicht so recht....,
allerdings hat man mir gesagt, dass diese Anmerkungen wohl im Laufe der nächsten Woche in die virtuelle Lernumgebung gesetzt werden sollen, so dass man sie sich daher ausdrucken kann, wenn man möchte.

So und nun sollten wir uns wieder auf die Inhalte stürzen😉)
Sonst hilft der schönste Gesetzestext nix....
Also Ran an den Speck!
 
Nein, darf man nicht. Aber auch das kann man ja mit der Mehrfarbigkeit umgehen. Und wenn man sich nicht mehr merken kann, welche Farbe ja und nein ist, unterstreichst du in der Frabe eben im Vorwort ein Wort mit J und eins mit N in der jeweiligen Farbe. Ich hatte mir ganze Prüfungrreihenfolgen in Recht I und Recht II in der Form markiert, farbige Post-its und diese kleinen farbigen Punkte. Ich habe die Gesetze vorher den Aufpassern im Hörsaal gezeigt und gefragt ob das ok sei (hatte noch nicht markierte dabei) und das war ok so, darf halt nichts geschriebenes sein....
 
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