Markierungen im Kontenplan

Dr Franke Ghostwriter
ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist im Kontenplan mit verschiedenen Farben (Marker) vor die Konten Punkte zu machen. Beispiel: Für Konten die Abschreibungen betreffen davor überall grüne Punkte, für Rückstellungen davor rote Punkte ... etc Und dann jeweils ein Wort. z.B. Abschreibung gant in grün markieren.

Meint Ihr das ist erlaubt? Oder darf ich gar nix im Kontenplan markieren?

Viele Grüße
Lydia
 
dielydi schrieb:
Hallo,

ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist im Kontenplan mit verschiedenen Farben (Marker) vor die Konten Punkte zu machen. Beispiel: Für Konten die Abschreibungen betreffen davor überall grüne Punkte, für Rückstellungen davor rote Punkte ... etc Und dann jeweils ein Wort. z.B. Abschreibung gant in grün markieren.

Meint Ihr das ist erlaubt? Oder darf ich gar nix im Kontenplan markieren?

Viele Grüße
Lydia

Markierungen an sich sind erlaubt (z. B. Textmarker,Post-It, Buntstift).

Markierungen, die eine Systematik (so wie Du es willst) erkennen lassen sind dagegen nicht erlaubt.
 
bjhg schrieb:
@Duddits
wenn die Markierungen keine Systematik zeigen dürfen, wieso sind verschiedenfarbige Textmarker erlaubt? Ich hoffe, dass Du Dich irrst, ich habe mein HGB und mein Kontenplan für mich verschiedenfarbig "kodiert".

Verschiedene Farben sind ok, aber sie dürfen keine Systematik erkennen lassen.

FeU schrieb:
Bei systematischen Markierungen, z.B. mit verschiedenfarbigen Stiften oder Unterstreichung nur einzelner Wörter oder Buchstaben, wird im Einzelfall entschieden, ob die Einfügungen über eine bloße Lesehilfe hinausgehen und damit als Täuschungsversuch zu werten sind.
 
Oje... ich erkenne eine Systematik, ob es andere auch tun..??

Weiss Du, ob es im schlimmsten Fall, dass bei meinem Buch entschieden würde, dass die Markierungen als "Täuschungsversuch" gelten, in der Nähe ein Buchladen existiert, bei dem man vor der Prüfung ein neues HBG kaufen kann?
 
bjhg schrieb:
oje... ich erkenne eine Systematik, ob es andere auch tun..??

Weiss Du, ob es im schlimmsten Fall, dass bei meinem Buch entschieden würde, dass die Markierungen als "Täuschungsversuch" gelten, in der Nähe ein Buchladen existiert, bei dem man vor der Prüfung ein neues HBG kaufen kann?

Die Bücher werden - wenn - während der Prüfung gescheckt - also nicht vor der Prüfung.
Dann hast Du schon verloren - während der Prüfung raus - geht nicht (ausser für den Gang zur Keramikabteilung *G*).

Besser ist, Du machst Dir jetzt schon Gedanken 🙄

Das Problem an sich ist und bleibt - was sagen die "Aufseher" - und das ist bestimmt Tagesabhängig.
 
Du kannst höchstens versuchen, vor der Klausur zu einer Aufsichtsperson zu gehen um zu fragen. Falls diese nicht zu beschäftigt sind (z.B.200 Studenten lassen ihre HGB's kontrollieren🙄).

Die Zeit mir dann noch ein neues Buch zu kaufen, hätte ich zumindestens hier in Berlin nicht.
 
Tja, unter diesen Umständen... werde ich lieber noch ein Buch kaufen. Kann und will es nicht riskieren.
Auf jeden Fall "Danke" - jetzt habe ich ja noch Zeit mir ein Buch zu bestellen und heimsenden zu lassen (in der CH kriegt man kein Deutsches-Recht Buch). Wünsch mir Glück, dass die Post schnell reagiert und das Buch noch in dieser Woche ankommt.
 
Hmmmmmmmmmm, das stimmt mich jetzt doch sehr Nachdenklich!
Man darf verschiedene Farben, aber nur, wenn man keine Systematik erkennen kann? Ist doch irgendwie ein bisschen Widersprüchlich.

Da ja manchmal Konten bei verschiedenen Buchungen benutzt werden (Beispiel Kto 159 ), stell ich mir gerade noch die Frage, ob ich das Konto mit zwei Farben markieren darf?
 
dielydi schrieb:
hmmmmmmmmmm, das stimmt mich jetzt doch sehr Nachdenklich!
Man darf verschiedene Farben, aber nur, wenn man keine Systematik erkennen kann? Ist doch irgendwie ein bisschen Widersprüchlich.

Nicht wirklich, Du kannst ja innerhalb des selben Textes eines §§ unterschiedliche Worte mit unterschiedlichen Farben markieren - sogenannte "Signalwörter".

dielydi schrieb:
Da ja manchmal Konten bei verschiedenen Buchungen benutzt werden (Beispiel Kto 159 ), stell ich mir gerade noch die Frage, ob ich das Konto mit zwei Farben markieren darf?

Denke dann aber an die Farblehre
 
dielydi schrieb:
Ich würde gerne wissen, ob es erlaubt ist im Kontenplan mit verschiedenen Farben (Marker) vor die Konten Punkte zu machen. Beispiel: Für Konten die Abschreibungen betreffen davor überall grüne Punkte, für Rückstellungen davor rote Punkte ... etc Und dann jeweils ein Wort. z.B. Abschreibung gant in grün markieren.

FeU schrieb:
Bei systematischen Markierungen, z.B. mit verschiedenfarbigen Stiften oder Unterstreichung nur einzelner Wörter oder Buchstaben, wird im Einzelfall entschieden, ob die Einfügungen über eine bloße Lesehilfe hinausgehen und damit als Täuschungsversuch zu werten sind.

Ich verstehe das so, dass eine Systematik, die ohnehin aus dem Kontenplan oder Gesetz hervorgeht, erlaubt ist. Es darf aber keine zusätzliche Information enthalten sein. Beispiel: Aktivkonten grün, Passivkonten blau wäre erlaubt - steht ja ohnhin im Kontenplan, ist also eine Lesehilfe. Einheitlich das Wort "Abschreibung" in einer Farbe, "Rückstellung" in einer anderen zu notieren, wäre auch erlaubt.

Ich habe mir die häufig genutzten Konten nach Aktiv / Passiv und bei GuV nach Ertrag / Aufwendung unterschiedlich farbig markiert. Bei den GuV Konten kann man dem Namen ja nun nicht immer eindeutig entnehmen, ob Ertrag oder Aufwand, z.B. "Einstellungen in Pauschalwertberichtigungen". Weiß jemand, ob so etwas schon mal Probleme gebracht hat?
 
Ist vielleicht schon etwas spät das zu fragen und vielleicht auch ne dumme Frage, aber nachdem was ich hier gelesen habe bin ich etwas verunsichert. HAbe mir den Kontenplan aus dem Internet ausgedruckt und vier verschiedene Fragen zum markieren benutzt. Die Forderungskonten habe ich grün gemacht (also für alle Buchungsätze wo irgendwas mit Forderungen vorkommt), Rechnungsabgrenzung orange, Verb. und Steuern gelb und Rückstellungen die vorkommen könnten blau. Meint ihr, daß ist so erlaubt, oder sollte ich vielleicht alles nochmal neu ausdrucken und lieber nur eine Farbe benutzen?
 
ich habe mich wegen der Markierungen auch direkt bei der Uni erkundigt und man hat mich auf folgenden Link verwiesen:
https://www.fernuni-hagen.de/littkemann/Kurse/k00046/aktuelles2006.html

Danach sind alle Markierungen in Form von Zahlen, Buchstaben oder Zeichen verboten.

Ich hatte mein HGB mit Punkten in verschiedenen Farben "verschönert" und mir nach dem Text sicherheitshalber ein neues HGB-Exemplar zugelegt.

Viele Grüße,
Natalie
 
nmesse schrieb:
Hallo,

ich habe mich wegen der Markierungen auch direkt bei der Uni erkundigt und man hat mich auf folgenden Link verwiesen:
https://www.fernuni-hagen.de/littkemann/Kurse/k00046/aktuelles2006.html

Danach sind alle Markierungen in Form von Zahlen, Buchstaben oder Zeichen verboten.

Ich hatte mein HGB mit Punkten in verschiedenen Farben "verschönert" und mir nach dem Text sicherheitshalber ein neues HGB-Exemplar zugelegt.

Viele Grüße,
Natalie


DANKE NATALIE!!!!!DIESE INFO SUCHTE ICH SCHON LANGE

Gruss
bjhg
 
Oben