Markierungen in Gesetzestexten

Dr Franke Ghostwriter
mal eine Frage, wie stark habt ihr eigenlich in den Gesetzestexten rummarkiert.

Ich habe hier über das Semester hinweg, einige farbliche Markierungen gesetzt. Dies jedoch in unterschiedlichen ausführungen. Z.B. durch verschiedene Farben, durch unterstreichen oder Textmarker, unterbrochene Striche usw.. Jedoch steht eigentlich nicht wirklich ein System dahinter.
Wie genau wird hier bei der Prüfung geschaut?
Wie siehts bei euch in den Texten aus?

Gruß,
Christian
 
System wäre es z.B., wenn Du einzelne Wörter oder Buchstaben farbig markierst oder unterstreichst, die dann hintereinander gelesen einen Hinweis ergeben. Es ist kein verbotenes System, wenn Du z.B. alle Anspruchsgrundlagen Rosa anmarkerst. Ich habe letzte Woche BGB I Klausur hier in München geschrieben (studiere BoL), da ist eine Aufsicht herumgegangen und hat sich die Gesetze genauer durchgeschaut. Mein Gesetz ist inzwischen schon äußerst bunt, aber ohne System in Bezug auf die Farben.

Viele Grüße

Marianne
 
@Rennschnecke: selbstverständlich ist es ein System, sich Anspruchsgrundlagen in einer Farbe zu markieren etc. !
Die Frage ist nur, obs erlaubt ist. Bei Juristen handelt es sich bei sowas immer um unzulässige Farbgestaltung. Wies der Lehrstuhl handhabt, keine Ahnung. Allerdings muss man sich zweierlei vor Augen führen: es können nicht alle Gesetze überprüft werden und zum zweiten ist doch sehr fraglich, ob die Aufsicht beim schnellen Durchblättern erkennt, dass Einreden in der einen und Einwendungen in einer anderen Farbe markiert sind...
@christian: am besten nachschauen, was wirklich erlaubt ist oder auch gezielt am Lehrstuhl nachfragen. oder zocken.
 
Steht doch ausführlich in der prüfungsinfo nr. 3: textmarkermarkierungen erlaubt, post-its auch, nur keine verweise auf den post-its oder im gesetz und keine kommentierten gesetzestexte. meine gesetzestexte sind auch bunt und in unterschiedlichen farben markiert, wohinter natürlich ein system steckt, aber wenn sie das beanstanden, dann streite ich mich, jawoll
 
@Rennschnecke: selbstverständlich ist es ein System, sich Anspruchsgrundlagen in einer Farbe zu markieren etc. !
quote]

Bitte präzise lesen!
Ich habe nicht geschrieben, dass diese Art der farbigen Markierung kein System ist. Sondern ich habe geschrieben, dass das kein verbotenes System ist! Diese Art der Markierung, für Anspruchsgrundlagen, Einreden etc. jeweils andere Farben zu nehmen, ist erlaubt.
Und ich habe auch nur meine Erfahrung mit der letzten BGB I Prüfung hier in München geschildert, dort wurden von der Aufsicht alle Gesetze angeschaut. Ich habe nichts davon geschrieben, dass das bei jeder Prüfung an jedem Ort so sein muss oder wird.

Viele Grüße

Rennschnecke
 
Ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass es nur Probleme mit der Aufsicht in der Klausur gibt, wenn die Gesetzestexte schriftliche Anmerkungen enthalten. Farbliche Markierungen werden nicht beanstandet. Auch Post-its sind kein Problem, solange nichts drauf steht.
Gruß
Aktionär
 
Bitte präzise lesen!
Ja, da hast du Recht, hätte etwas gründlicher lesen sollen - meine Anmerkungen sollten eigentlich nur zur Vorsicht mahnen... ich wollte sicher niemandem auf den Schlips treten. Sorry.

DerBelgarath schrieb:
Wie kommst Du denn auf dieses dünne Brett? 😱
Jurastudium an zwei deutschen Hochschulen, 1. Staatsexamen...

Bei den Juristen sind zwar farbliche Markierungen, Unterstreichungen erlaubt, allerdings nur komplett ohne System! (wie so etwas gehen soll, keine Ahnung) Dafür darf man aber meistens Randverweise zu anderen §§ eintragen...

Dass das für die WiRecht-Klausur ohne Bedeutung ist, ist mir auch klar. Es ging mir nur darum, klar zu machen, dass es nicht selbstverständlich ist, dass farbliche Markierungen ein System enthalten dürfen. Wie aber schon oben zurechtgerückt, lag das hauptsächlich daran, dass ich Rennschneckes Post leider nicht aufmerksam genug gelesen habe...
 
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