Amber-Ann,
also meinem Verständnis nach geht es dabei um Folgendes:
Ein KI verpflichtet sich bei der Aktienemission zur Marktpflege = das KI geht die Verpflichtung ein, den Kurs (am Sekundärmarkt) zu pflegen.
Soll heißen, wenn der Kurs abzuschmieren (sehr wissenschaftlich ausgedrückt 😀) droht, muss das KI als Nachfrager auftreten, um den Kurs zu stabilisieren.
Denke mal, dass es im Endeffekt hautpsächlich um die Absicherung gegen fallende Kurse geht. Gegen steigende Kurse wäre ja aus Sicht des Emittenten wohl nichts einzuwenden (auch wenn er da am Sekundärmarkt ja nicht direkt etwas von hätte).
Gruß Dennis