ich habe da eine Aufgabe, bei der ich nicht weiterkomme. Vielleicht ist jemand hier so freundlich und schreibt mir den Lösungsweg einmal auf.
Aufgabe: Die M&M AG hat im Jahr 2008 einen JÜ von 20 Mio€ erwirtschaftet. Ihr Grundkapital beträgt 200 Mio €. Der JÜ wird von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt. Die gesetzliche Rücklage beträgt 15 Mio €, die Kapitalrücklage 4 Mio €, die Rücklage für eigene Anteile 5 Mio € und die anderen Gewinnrücklagen betragen 20 Mio €. Aus dem Vorjahr besteht noch ein Verlustvortrag von 30 Mio €. Welchen Betrag können Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung maximal zur Ausschüttung vorschlagen? ( Ohne steuerliche Konsequenzen)
Bin für jegliche Hilfe dankbar.
Aufgabe: Die M&M AG hat im Jahr 2008 einen JÜ von 20 Mio€ erwirtschaftet. Ihr Grundkapital beträgt 200 Mio €. Der JÜ wird von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt. Die gesetzliche Rücklage beträgt 15 Mio €, die Kapitalrücklage 4 Mio €, die Rücklage für eigene Anteile 5 Mio € und die anderen Gewinnrücklagen betragen 20 Mio €. Aus dem Vorjahr besteht noch ein Verlustvortrag von 30 Mio €. Welchen Betrag können Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung maximal zur Ausschüttung vorschlagen? ( Ohne steuerliche Konsequenzen)
Bin für jegliche Hilfe dankbar.