Die Mühe kannst du dir sparen, es ist tatsächlich so, wie Rennschnecke schreibt, hab das erst letztens selbst angefragt.
Sehr geehrte Frau XXX,
genau so ist es! Die ersten drei geschriebenen Klausuren fließen in das Zeugnis ein, über die anderen hätten Sie dann nur die Klausurbescheinigungen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Vaerst
Prüfungsamt Rechtswissenschaft
Universitätsstraße 21
58084 Hagen
LG
Lianea