Modul aus WiWi belegen wenn an anderer Fakultät?

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misc81

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winke: zusammen,

ich bin für das kommende WS an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät eingeschrieben, möchte aber nächstes Jahr zur Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wechseln. Kann ich bereits dieses Semester ein Modul (konkret "Unternehmensführung"), welches nicht im Curriculum meiner Fakultät vorgesehen ist nachbelegen und mit einer Klausur abschließen, so dass ich dieses im kommenden Semester für den gewünschten Studiengang problemlos anerkannt bekomme?

Vielen Dank vorab für jede kurzfristige Hilfe,

Misc81
 
Kannst du das WIWI modul Unternehmensführung im online Portal Nachbelegen ??

Annerkant wird es dann sicher, vorrausgesetz man hat die Prüfung nicht zu oft verhaut...

lg haifa
 
haifa,

danke für die Antwort. Eine Nachbelegung jedes Moduls jeder Fakultät im Onlineportal ist "technisch" problemlos möglich. Für mich stellt sich konkret die Frage ob ich
a) das Modul dann auch mit einer Klausur abschließen kann, obwohl ich nicht im entsprechenden Studiengang eingeschrieben bin und
b) ob es bei einem Studiengangswechsel direkt angerechnet wird.

Ich hoffe du oder jemand anders kann mir mit einer 100%-Aussage weiterhelfen.

Viele Grüße

misc81
 
95%ig sage ich ja.
100%ig weiß das das Prüfungsamt.

Das kann von Fakultät zu Fakultät unterschiedlich sein.
Ich habe zb. BWL2 mal geschrieben ohne in Wiwi eingeschrieben zu sein.

wenn a) = ja dann auf jeden Fall auch b) = ja.
 
misc81,

Du bist noch nicht eingeschrieben an der Fernuni? Oder doch? Die Einschreibefrist ist nämlich schon vorbei. Was Du noch machen kannst, ist den Kurs - teurer - als Akademiestudent zu belegen. Das kann jeder. Grundsätzlich konntest Du dich als Studiengangszweithörer hier zusätzlich im Wiwibereich einschreiben. Studiengangszweithörer heißt, dass Du an einer anderen Uni etwas "grundsätzlich anderes" studierst. Das geht z.B. nicht, wenn Du an einer anderen Uni Wiwi studierst, und hier auch. Da du Jura studiert hast, wäre es mit dem Studiengangszweithörer in Ordnung gewesen.

Soweit ich es weiß - nur Studiengangszweithörer, Teilzeitstudenten, und Vollzeitstudenten können vernünftig eine Klausur schreiben, die dann auch anerkannt wird. Möglicherweise geht das doch auch bei den Akademiestudenten? Da weiß ich nichts so genaues drüber.
 
wenn man in Rewi eingeschrieben ist, wird der wiwi-Kurs NICHT zu den Akademiestudenengebühren berechnet.
Dann sollte das mit der Klausur auch klappen ohne Zweit-Dritt-Hörer etc
 
wenn man in Rewi eingeschrieben ist, wird der wiwi-Kurs NICHT zu den Akademiestudenengebühren berechnet.
Dann sollte das mit der Klausur auch klappen ohne Zweit-Dritt-Hörer etc
Eliza, das ist richtig, wenn man kein Akademiestudent ist, werden auch keine Akademiegebühren erhoben! Jetzt ist es leider weder möglich, seinen Status zu ändern, noch sich neu zu immatrikulieren. Wenn misc81 also sich noch nicht eingeschrieben hat, dann muss er in den sauren Apfel beißen, und als Akademistudent den Kurs noch belegen.

misc81, wenn Du bereits jetzt Jura studierst an einer anderen Uni, ist es Dir nicht erlaubt, Dich als Voll- oder Teilzeitstudent hier einzuschreiben. In diesem Falle hast Du Dich also entweder als Studiengangszweithörer oder als Akademiestudent eingeschrieben, oder gar nicht 😀 Im letzteren Falle: Als Akademiestudent könntest Du Dich immer noch einschreiben!
 
Komische Diskussion...
Schreibt misc81 nicht eindeutig, dass sie/er zum WS bereits bei den Hagener Juristen eingeschrieben ist?
Warum dann diese merkwürdige Argumentation mit wenn und aber?
 
Eine Diskussion ist nie komisch, wenn man nicht etwas draus lernen kann, zumindest ich bin jetzt schlauer 🙂 Ich bin davon ausgegangen, dass misc81 an einer anderen Uni studiert. Der Benutzer studiert ja offenbar schon hier, das habe ich so überlesen! So gesehen ist es höchst wahrscheinlich, dass misc81 bereits als Voll- oder Teilzeitstudent eingeschrieben ist. Dann ist eine Klausurteilnahme ohne weiteres möglich! Eine Anrechnung ist auch - wie Eliza sagt - sehr wahrscheinlich.
 
ich sage es anders:
Wenn er die Klausur schreiben kann (was sehr wahrscheinlich ist), wird sie auch sicher anerkannt 🙂

vor ein paar jahren konnte man als Wiwi-Student keine BOL-Klausuren schreiben.
Deshalb könnte sich ja auch umgekehrt wieder mal was geändert haben.
Wie schon gesagt, wenn 100% sein müssen -> PA fragen.
 
Abschließend das Ergebnis. Das Prüfungsamt bestätigte mir, dass mein Vorhaben problemlos realisierbar ist.
Nochmal konkret: Ich bin im LL.B.-Studium in Hagen eingeschrieben und wollte ein Modul aus dem B.Sc. Wiwi. Es kann nachbelegt und mit einer Klausur abgeschlossen werden, so daß es beim Wechsel ohne Aufwand anerkannt wird.
 
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