Modul belegen oder nicht belegen?

Dr Franke Ghostwriter
ich überlege zurzeit, ob es sinnvoll ist das Modul zu belegen. ... bin mir noch nicht sicher.
1. Könnt ihr mir das Modul empfehlen?
2. Wie sind eure Erfahrungen?
3. Muss man viel auswendig lernen oder mehr rechnen und verstehen?
4. Wie findet ihr das Betreuungsangebot zu dem Modul?
5. Wie auskunftsfreudig ist der Lehrstuhl?
6. Wie fair sind die Klausuren?
7. Gibt es vor der Klausur ein Kolloquium?

Über hilfreiche Tipps würde ich mich freuen.
Vielen Dank und Grüße
 
tiffymathe,
ich habe das Modul dieses Semester als mein viertes B-Modul und ich finde es sehr aufwendig.
Es kommt vor allem auch darauf an wieviel Vorkenntnisse du schon im Bereich der Steuern hast. Denn das wird hier auf jeden Fall vorausgesetzt, der Kurs baut ziemlich auf dem Kurs 610 auf, der Bestandteil des Grundlagenkurses über Steuern ist.
Was auch schwierig ist, dass sich im Steuerrecht ständig Änderungen ergeben, die Kursmaterialien aber nicht immer aktuell sind, die derzeitigen sind zum Beispiel Stand Anfang 2009, das heißt Sachverhalte, die dort dargestellt sind, können nach heutigem Gesetzesstand schon wieder anders sein.
Ich denke, man sollte sich gut überlegen, warum man dieses Modul machen möchte, es ist wie ich schon anfangs sagte mit sehr viel Aufwand verbunden und die Anforderungen des Lehrstuhls sind sehr hoch, aber andererseits hat es schon Inhalte, die sicher nicht verkehrt sind, sich damit im Rahmen dieses Studiums zu befassen.
Wir sind eine Lerngruppe mit insgesamt 4 Personen und das ist schon sehr hilfreich.
Eine Klausur habe ich ja noch nicht geschrieben, aber es ist wohl so, dass die schon eher schwierig sind und es meistens die beste Note eine 2 ist und es auch ne ziemlich hohe Durchfallquote gibt.
Wenn man einfach mal nur einen groben Überblick haben möchte über die Besteuerung, sollte man Grundlagen der Besteuerung wählen, denn hier geht es schon sehr in die Tiefe und man muss sich die Grundlagen auf jeden Fall erarbeiten, wenn man sie vorher nicht schon hatte.
Ein Kolloquium gibt es auch in Hagen, direkt vom Professor selbst, das ist dieses Mal Ende Februar.
Abschließend kann man sagen, die Schwierigkeit liegt darin, den Text zu verstehen, im Gesetz zu finden und ihn dann auch anwenden zu können, es ist schon ein ziemlicher Paragraphendschungel und alles ziemlich viel Fakten, wo man sich dann schon fragt und was mach ich jetzt damit? Die Fragestellung in der Klausur läuft dann auch unter "Behandeln Sie bitte folgendes Thema" und da muss man dann eben schreiben wie sie das verhält inklusive der Gesetzeslage und Angabe der Paragraphen.
Ich hoffe, das hilft dir ein bisschen weiter
 
Der Aufwand ist in der Tat sehr hoch, aber geringer als für Grundlagen der Besteuerung, das hat nochmal ca 200 Seiten mehr. Der Schwierigkeitsgrad ist allerdings überschaubar, problematisch ist eher die Zeit in den Klausuren denke ich. Wenn man sich für Steuern ein wenig interessiert sind die Kurse durchaus hilfreich und interessant, ein besseres Aufwand/Nutzen-Verhältnis gibt es imo aber bei anderen Lehrstühlen.
 
Ich werde mit der Belegung definitiv noch warten --> s.Hinweis des Lehrstuhls: komplette Änderung des Klausurmaterials Grundlagen der Besteuerung und steurliche Gewinnermittlung ab WS2012/2013. Dann sind sicherlich auch die Chancen höher passend zum Klausurmaterial aktuelle Gesetzestexte vorliegen zu haben.
 
ja, das habe ich auch gesehen
Aber da ich mich für steuerliche gewinnermittlung interessiere ... und dort das kursmaterial angabegemäß erst später aktualisiert wird, bin ich mir nicht so sicher, ob ich es vielleicht nicht doch jetzt schon wählen sollte (das wir erst im SS2013 umgesetzt) ... ist ja noch etwas Zeit hin ...
 
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