Daisy Jones,
Du darfst nur vereinfachen, wenn dies in der Aufgabenstellung ausdrücklich gestattet wurde.
In der Klausur aus März 2004 Aufgabe 5 steht z.B. "zur Vereinfachung sei angenommen dass im AusgangsGG Yn = 1 gilt" oder in Aufgabe 3 aus 9/2002 steht, dass unterstellt werden soll, dass P=L=Yn=1 gilt.
Vereinfachen ist also m.E. kein Geheimnis, sondern nur eine "Nettigkeit" des Lehrstuhls 🙂 ... leider ...
Gruß, Hoffi