Muss eine Prüfung im Folgesemester wiederholt werden?

Dr Franke Ghostwriter
Hi Leute,
also nachdem ich die Prüfungsordnung durchgelesen habe, und diesbezüglich nichts finden konnte, will ich trotzdem nochmal sichergehen.
Die Überschrift sagt eigentlich schon alles.
Im vergangenen Semester habe ich leider eine Prüfung nicht bestanden. Das ist natürlich ärgerlich, aber vielleicht habe ich mir auch ein wenig zu viel vorgenommen.
Nun habe ich mich zwar schon besser auf den zweiten Versuch vorbereitet, aber vielleicht nicht gut genug, und spiele mit dem Gedanken mich abzumelden um nicht in die schwierige Lage zu kommen wieder durchzurasseln.
Meine Freundin hat mich jetzt allerdings darauf hingewiesen das an ihrer Uni, und das war bei mir früher auch so, eine Prüfung die nicht bestanden wurde, auf jeden Fall im Folgesemester geschrieben werden muss.
Ist das an der Fernuni auch so, oder kann ich rein theoretisch zwischen Erstversuch und Zweitversuch, ein Semester freilassen?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
MfG und schönen Abend noch 😉
 
Crix hat recht.Du kannst nicht nur theoretisch ein Semester freilassen sondern auch praktisch 😉
Übrigens auch mehr als ein Semester.
 
Ich habe mal eine ganz blöde Frage; ich habe im SS13 alle Einsendearbeiten im Modul Strafrecht bestanden, jedoch die Klausur nicht. Nun möchte ich die Klausur dieses Semester wiederholen, hätte aber gerne gewusst ob meine Klausurzulassung vom SS13 noch gültig ist. Oder müsste ich die EA's wieder neu bestehen ?
Vielen Dank im voraus für eure Antworten.
 
Ich hab da nochmal eine Frage, kann ich Klausuren schreiben ohne die Kurse nochmal belegt zu haben, wenn ich bspw. die EA im vorherigen Semester bestanden habe und in diesem Semester den Kurs zwar nicht nochmal belegt habe, aber die Klausur mitschreiben möchte?
 
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