MwSt.-Behandlung bei Kauf von Privat; Varkauf an Privat

Dr Franke Ghostwriter
MwSt.-Behandlung bei Kauf von Privat; Varkauf an Privat

Ich hab folgende praxisnahe Fragestellung:
Wie wird die Mehrwertsteuer gehandhabt/ermittelt, wenn man einen Artikel als Unternehmer von Privat kauft und diesen im Anschluß an Privat verkauft.


Beispiel
1) Unternehmer kauft Artikel von Privat für 100.- €
2) Unternehmer verkauft Artikel an Privat für 110.- €

Die Differenz soll die Gewinnmarge darstellen. Wird die Umsatzsteuer auf diesen Differenzbetrag ermittelt, oder auf die gesamten 100 € ?
Vielen Dank und schöne Grüße,
Michael
 
es kommt darauf an, ob Du als Unternehmer agierst, oder als Privatmann. Als Unternehmer kannst Du bei einer Eingangsrechnung natürlich die Vorsteuer geltend machen, die sich dann auf die 100€ bezieht.
Wäre dann 100€/116 * 16 = 13,79€.
Beim Verkauf musst Du dann die Mehrwertsteuer für 110€ berechnen. Wenn die MwSt im Betrag bereits enthalten ist wären das 110€/116* 16 = 15,17. Mit anderen Worten, du musst 15,17€-13,79€= 1,28€ an das Finanzamt abführen. Wenn man von Privat kauft ist, es allerdings schwierig eine Rechnung zu bekommen und solange Du die nicht hast, kannst Du auch bei der Steuer nichts geltend machen. Wenn Du hingegen als Privatmann kaufst, interessiert die Umsatzsteuer überhaupt nicht.

Gruß
Michael
 
Ein Privatmann darf gar keine Umsatzsteuer ausweisen, bzw. wenn er sie Dir als Unternehmer gegenüber ausweist, muss er sie auch abführen (was ganz schön dumm von ihm wäre).
Im hier vorliegenden Fall musst Du die Umsatzsteuer (wie Michael berechnet hat 15,17 EUR) ohne Abzug der Vorsteuer ans Finanzamt zahlen, egal ob Du an einen weiteren Unternehmer verkaufst oder an nen Privatmenschen.
Alles vorausgesetzt, dass Du hier als Unternehmer mit Umsatzsteuerpflicht handelst - logo!
 
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