Nachbelegungsfrist fürs WS

Dr Franke Ghostwriter
ich hab zwar 1000 Infodinger hier rumfliegen und sicher könnte ich auch auf der FU-Seite danach suchen, aber es gibt sicher jemand hier der weiß, wie lange die Nachbelegungsfrist fürs kommende WS gilt 🙂.

Danke,
Jasmin
 
Laut "Anleitung zur Belegung" Seite 7 endet die Frist am 22.11.2006.

Kann nur sein das du dann drauf hingewiesen wirst das der Versand bereits begonnen hat.
 
danke :knuddel:.

Ich überlege ob ich WInfo noch nachbelegen und Statistik auf 2 Semester verteilen soll. Bearbeitungsbeginn für WInfo ist am 27.11 also könnte das sogar alles hinhauen dass ich die Unterlagen noch alle rechtzeitig hab - EAs sind erst im Januar dran 😉.
 
Hi danke :knuddel:.

Ich überlege ob ich WInfo noch nachbelegen und Statistik auf 2 Semester verteilen soll. Bearbeitungsbeginn für WInfo ist am 27.11 also könnte das sogar alles hinhauen dass ich die Unterlagen noch alle rechtzeitig hab - EAs sind erst im Januar dran 😉.

Tipp: Lieber nicht zu spät nachbestellen.
Ich hatte dieses Semester Ende März einen Kurs nachbelegt. Die Unterlagen zu dem Fach hatte ich dann erst Anfang Mai. Also über einen Monat hat es gedauert.

LG

Amber-Ann
 
Ja, bei mir ist es ähnlich, will auch noch was nachbelegen ...
Habe Statistik belegt, dieses wird jetzt aber doch nicht in meinem Studienzentrum angeboten, wie es mir eigentlich gesagt wurde ...

Deshalb habe ich mir überlegt Recht nachzubelegen, allerdings stellt sich dann wieder die Frage, ob schon das neue Fach Recht (Grundlagen des PwR) oder noch den "alten" Kurs Recht I ... Will eigentlich das nehmen was einfacher ist, also Recht I ??? ...

Könnte ich das noch online nachbelegen? .. Oder gibt es evtl. gute Unterlagen zu Statistik, dass man nicht unbedingt auf die begleitenden Kurse im Studienzentrum angewiesen ist?

Was würdet ihr mir da raten?

Thx, gruß Aaron
 
Aaron,

zu Statistik gibt´s von Etta Gaus-Faltings eine gute Aufgabensammlung mit massenweise Aufgaben mit Musterlösungen. IMHO reicht das völlig zur Klausurvorbereitung, da braucht man keinen Mentorenkurs zu besuchen!
 
Aaron ... 🙂


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Deshalb habe ich mir überlegt Recht nachzubelegen, allerdings stellt sich dann wieder die Frage, ob schon das neue Fach Recht (Grundlagen des PwR) oder noch den "alten" Kurs Recht I ... Will eigentlich das nehmen was einfacher ist, also Recht I ??? ...
...
Tendenziell würde ich noch Recht1 machen. 🙄 Der Vorteil ist, dass der alte Recht-Kurs "bekannt" ist bzgl. Ablauf, Form etc., der neue kommt ja erst zum kommenden WS neu ins Programm. 🙄😉

Die beiden alten Recht-Kurse kannste bis einschließlich zum SoSe 2007 abschließen, danach gibt es nur den neuen Recht-Kurs.
Falls du es bis zum Sept. 2007 trotzdem nicht schaffen solltest, eines der alten Recht-Kurse zu bestehen und dann das neue Recht machen müsstest, werden dir die Fehl-Leistungen der alten Kurse nicht auf den neuen Kurs angerechnet ... 🙄 (Frag jetzt net, wie das mit den EA's sein wird, aber ich denke, da müsste man auch die EA's des neuen Kurses machen, weil es ein ganz neuer Kurs ist. 🙄)

Zwar ist das ein etwas wirrer und unwahrscheinlicher Fall, dass du bis zum SoSe 2007 das alte Recht nicht schaffen solltest, daher würde ich es mit der MC-Recht1-Klausur versuchen.
 
Hallo Aaron,

zu Statistik gibt´s von Etta Gaus-Faltings eine gute Aufgabensammlung mit massenweise Aufgaben mit Musterlösungen. IMHO reicht das völlig zur Klausurvorbereitung, da braucht man keinen Mentorenkurs zu besuchen! 😀


Meinst du wirklich??? .. ich denke das war eher ironisch gemeint 😉
Hilfreich sind die Mentorenveranstaltungen m.E. auf jeden Fall, das habe ich jetzt bei Mathe gemerkt ...


@ GringOrk...
Danke für deine Meinung .. Denke ich werde dann wohl doch eher Recht I belegen und Statistik verschieben ...


Kann ich denn noch online nachbelegen? - weiß das jmd?
 
Ja das meine ich wirklich!!
Zumindest als ich Statistik geschrieben habe, sind immer wieder dieselben Aufgabentypen drangekommen, so dass durch INTENSIVES Üben (sprich: die meisten Aufgabentypen beherrschen) die Klausur völlig ohne Veranstaltungen machbar war!🙂
In dem Skript von Etta sind sogar Tipps zur Bedienung des Taschenrechners drin!
 
Ok, danke ...
Naja, jetzt bringste mich wieder ins grübeln ...
Stelle es mir aber wirklich schwer vor so ganz ohne Hilfe...
Ich glaube ich werde mich umentscheiden und Recht nachbelegen ..
Oder hat jmd Infos, dass vlt Statistik überarbeitet werden soll, sodass man es jetzt noch schnell belegen sollte?
 
Hoi...

Ein kleiner Nachtrag noch:
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Deshalb habe ich mir überlegt Recht nachzubelegen, allerdings stellt sich dann wieder die Frage, ob schon das neue Fach Recht (Grundlagen des PwR) oder noch den "alten" Kurs Recht I ... Will eigentlich das nehmen was einfacher ist, also Recht I ??? ...
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Beachte aber auch, dass du, wenn du dich für das "alte" Recht entschieden hast, in diesem Fall diese eine Klausur zwingend bestehen musst.

:guckstduh: Reformen zum DiplomStudiengang, Recht

:guckstduh: Ergänzung zu den Studien- und PrüfungsInfos #4, 13.12.2005
 
Hoi...

Ein kleiner Nachtrag noch:
Beachte aber auch, dass du, wenn du dich für das "alte" Recht entschieden hast, in diesem Fall diese eine Klausur zwingend bestehen musst.
Ja, aaaber... beim "alten" Kurs ist mittlerweile hinreichend bekannt, was da abgeht, was vom "neuen" noch nicht unbedingt behauptet werden kann. Und ob der "neue" schwerer oder auch leichter ist, vermag sicher niemand zu behaupten. Wer also den Ehrgeiz hat, auf jeden Fall zu bestehen, ist mit dem "alten" sicher besser bedient.

Aber auch für §§en-Nullen (wie ich es bin) könnte sich aus dem "alten" ein Vorteil ergeben: Nämlich bis zu drei zusätzliche Anläufe, den vermaleideten Kurs einfach zu packen
 
Ja, aaaber... beim "alten" Kurs ist mittlerweile hinreichend bekannt, was da abgeht, was vom "neuen" noch nicht unbedingt behauptet werden kann. Und ob der "neue" schwerer oder auch leichter ist, vermag sicher niemand zu behaupten. Wer also den Ehrgeiz hat, auf jeden Fall zu bestehen, ist mit dem "alten" sicher besser bedient.

Aber auch für §§en-Nullen (wie ich es bin) könnte sich aus dem "alten" ein Vorteil ergeben: Nämlich bis zu drei zusätzliche Anläufe, den vermaleideten Kurs einfach zu packen 😀
:guckstduh oben bei mir, da hat jemand sowas ähnliches schon gemeint. 😉😀


Und diese elende Recht-Klausur bestehste ja wohl auch ohne so viele Versuche! :genau
 
Hoi...

Ein kleiner Nachtrag noch:
Beachte aber auch, dass du, wenn du dich für das "alte" Recht entschieden hast, in diesem Fall diese eine Klausur zwingend bestehen musst.

:guckstduh: Reformen zum DiplomStudiengang, Recht

:guckstduh: Ergänzung zu den Studien- und PrüfungsInfos #4, 13.12.2005



Ok.. wenn ich es richtig verstehe, ist es egal, ob ich mein Vordiplom nach Beispiel 1 (Blockkompensation) oder Beispiel 2 (7 aus 9) beantrage, Recht I muss auf jeden fall bestanden sein !!?!!
Zudem habe ich jetzt noch quasi 2 mal die Chance, das "alte" Recht I zu schreiben/ bestehen (im WiSe und SoSe '07), wenn es bis dato immer noch nicht geklappt haben sollte, habe ich drei weitere Versuche für den neuen Kurs PwR, der dann nicht zwingend bestanden sein müsste - richtig so ??🙂

Wenn ja steht es für mich fest - werde natürlich Recht I machen
 
Ok.. wenn ich es richtig verstehe, ist es egal, ob ich mein Vordiplom nach Beispiel 1 (Blockkompensation) oder Beispiel 2 (7 aus 9) beantrage, Recht I muss auf jeden fall bestanden sein !!?!!
Zudem habe ich jetzt noch quasi 2 mal die Chance, das "alte" Recht I zu schreiben/ bestehen (im WiSe und SoSe '07), wenn es bis dato immer noch nicht geklappt haben sollte, habe ich drei weitere Versuche für den neuen Kurs PwR, der dann nicht zwingend bestanden sein müsste - richtig so ??🙂

Wenn ja steht es für mich fest - werde natürlich Recht I machen 🙂

Ja, das ist so richtig 😀!
 
(Frag jetzt net, wie das mit den EA's sein wird, aber ich denke, da müsste man auch die EA's des neuen Kurses machen, weil es ein ganz neuer Kurs ist. 🙄)

Negativ: Im diesem fetten Infoheft, wo auch die Termine für die EAs zu finden sind, steht ganz unten, dass die bestanden EAs aus den anderen Rechtskursen auf das neue Gebiet angerechnet werden
 
Das gute an den Skripten (hab die von wiwio) ist, dass darin auch alte Klausuren mit Musterlösungen zu finden sind. So hab ich mich auf Recht II vorbereitet. Allerdings hören die demnächst auf.
 
GringOrk schrieb:
(Frag jetzt net, wie das mit den EA's sein wird, aber ich denke, da müsste man auch die EA's des neuen Kurses machen, weil es ein ganz neuer Kurs ist. 🙄)

Negativ: Im diesem fetten Infoheft, wo auch die Termine für die EAs zu finden sind, steht ganz unten, dass die bestanden EAs aus den anderen Rechtskursen auf das neue Gebiet angerechnet werden 😀
Danke für die AufKlärung ... 🙄 😀 😉
Wenn es mich direkt betroffen hätte, hätte ich mich vorher besser vorbereitet und mich nicht so in vage Vermutungen verstickt -- verzeih mir. 😛
 
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