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Hi danke :knuddel:.
Ich überlege ob ich WInfo noch nachbelegen und Statistik auf 2 Semester verteilen soll. Bearbeitungsbeginn für WInfo ist am 27.11 also könnte das sogar alles hinhauen dass ich die Unterlagen noch alle rechtzeitig hab - EAs sind erst im Januar dran 😉.
Tendenziell würde ich noch Recht1 machen. 🙄 Der Vorteil ist, dass der alte Recht-Kurs "bekannt" ist bzgl. Ablauf, Form etc., der neue kommt ja erst zum kommenden WS neu ins Programm. 🙄😉...
Deshalb habe ich mir überlegt Recht nachzubelegen, allerdings stellt sich dann wieder die Frage, ob schon das neue Fach Recht (Grundlagen des PwR) oder noch den "alten" Kurs Recht I ... Will eigentlich das nehmen was einfacher ist, also Recht I ??? ...
...
Hallo Aaron,
zu Statistik gibt´s von Etta Gaus-Faltings eine gute Aufgabensammlung mit massenweise Aufgaben mit Musterlösungen. IMHO reicht das völlig zur Klausurvorbereitung, da braucht man keinen Mentorenkurs zu besuchen! 😀
😀 😀 😀 😀 😀 😀Ach so, und online nachbelegen müsste gehen. Probiers doch einfach!
😛
Das findest Du alles in "anleitung zur Belegung" auf der FernUni-HP 😛
Beachte aber auch, dass du, wenn du dich für das "alte" Recht entschieden hast, in diesem Fall diese eine Klausur zwingend bestehen musst....
Deshalb habe ich mir überlegt Recht nachzubelegen, allerdings stellt sich dann wieder die Frage, ob schon das neue Fach Recht (Grundlagen des PwR) oder noch den "alten" Kurs Recht I ... Will eigentlich das nehmen was einfacher ist, also Recht I ??? ...
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Ja, aaaber... beim "alten" Kurs ist mittlerweile hinreichend bekannt, was da abgeht, was vom "neuen" noch nicht unbedingt behauptet werden kann. Und ob der "neue" schwerer oder auch leichter ist, vermag sicher niemand zu behaupten. Wer also den Ehrgeiz hat, auf jeden Fall zu bestehen, ist mit dem "alten" sicher besser bedient.Hoi...
Ein kleiner Nachtrag noch:
Beachte aber auch, dass du, wenn du dich für das "alte" Recht entschieden hast, in diesem Fall diese eine Klausur zwingend bestehen musst.
:guckstduh oben bei mir, da hat jemand sowas ähnliches schon gemeint. 😉😀Ja, aaaber... beim "alten" Kurs ist mittlerweile hinreichend bekannt, was da abgeht, was vom "neuen" noch nicht unbedingt behauptet werden kann. Und ob der "neue" schwerer oder auch leichter ist, vermag sicher niemand zu behaupten. Wer also den Ehrgeiz hat, auf jeden Fall zu bestehen, ist mit dem "alten" sicher besser bedient.
Aber auch für §§en-Nullen (wie ich es bin) könnte sich aus dem "alten" ein Vorteil ergeben: Nämlich bis zu drei zusätzliche Anläufe, den vermaleideten Kurs einfach zu packen 😀
Glaubste wirklich, ich les mir so ein Thema komplett durch, bevor ich meinen Senf dazugebe? 😛🙂:guckstduh oben bei mir, da hat jemand sowas ähnliches schon gemeint. 😉😀
Najaa.... darüber können wir morgen reden. Heute siehts eher weniger danach aus :eekUnd diese elende Recht-Klausur bestehste ja wohl auch ohne so viele Versuche! :genau:
Hoi...
Ein kleiner Nachtrag noch:
Beachte aber auch, dass du, wenn du dich für das "alte" Recht entschieden hast, in diesem Fall diese eine Klausur zwingend bestehen musst.
:guckstduh: Reformen zum DiplomStudiengang, Recht
:guckstduh: Ergänzung zu den Studien- und PrüfungsInfos #4, 13.12.2005
Ok.. wenn ich es richtig verstehe, ist es egal, ob ich mein Vordiplom nach Beispiel 1 (Blockkompensation) oder Beispiel 2 (7 aus 9) beantrage, Recht I muss auf jeden fall bestanden sein !!?!!
Zudem habe ich jetzt noch quasi 2 mal die Chance, das "alte" Recht I zu schreiben/ bestehen (im WiSe und SoSe '07), wenn es bis dato immer noch nicht geklappt haben sollte, habe ich drei weitere Versuche für den neuen Kurs PwR, der dann nicht zwingend bestanden sein müsste - richtig so ??🙂
Wenn ja steht es für mich fest - werde natürlich Recht I machen 🙂
Laut "Anleitung zur Belegung" Seite 7 endet die Frist am 22.11.2006.
Kann nur sein das du dann drauf hingewiesen wirst das der Versand bereits begonnen hat.
Richtig. Vor allem wenn man drauf verweisen kann, dass einem das Klausurergebnis noch gar nicht vorher kannteUnd wenn man lieb bitte bitte sagt, ekommt man die unterlagen auch noch danach
Ja, ich habe es gemacht - ohne Unterlagen. Meiner Ansicht nach ist das bei Recht auch machbar; die Skripte dazu kenne ich persönlich nicht.
Danke für die AufKlärung ... 🙄 😀 😉GringOrk schrieb:(Frag jetzt net, wie das mit den EA's sein wird, aber ich denke, da müsste man auch die EA's des neuen Kurses machen, weil es ein ganz neuer Kurs ist. 🙄)
Negativ: Im diesem fetten Infoheft, wo auch die Termine für die EAs zu finden sind, steht ganz unten, dass die bestanden EAs aus den anderen Rechtskursen auf das neue Gebiet angerechnet werden 😀