hier eine weitere Musteraufgabe:
Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend?
a) Ein Nacherfüllungsanspruch des Käufers besteht nur dann, wenn der Verkäufer das Vorliegen des Mangels zu vertreten hat.
b) Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers umfasst auch etwaige durch Inbetriebnahme der mangelhaften Sache entstandenen sog. Mangelfolgeschäden
c) Bei der Mängelbeseitigung im Wege der Nacherfüllung hat der verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen
d) Der Käufer kann auch dann ohne Fristsetzung zurücktreten, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigert.
e) Bei Vorliegen eines unerheblichen Mangels ist die nacherfüllung ausgeschlossen
Richtig meiner Meinung nach b und c.
Gibt es noch andere Meinungen?
Liebe grüße
Herby
Welche der folgenden Aussagen ist/sind zutreffend?
a) Ein Nacherfüllungsanspruch des Käufers besteht nur dann, wenn der Verkäufer das Vorliegen des Mangels zu vertreten hat.
b) Der Nacherfüllungsanspruch des Käufers umfasst auch etwaige durch Inbetriebnahme der mangelhaften Sache entstandenen sog. Mangelfolgeschäden
c) Bei der Mängelbeseitigung im Wege der Nacherfüllung hat der verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen
d) Der Käufer kann auch dann ohne Fristsetzung zurücktreten, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigert.
e) Bei Vorliegen eines unerheblichen Mangels ist die nacherfüllung ausgeschlossen
Richtig meiner Meinung nach b und c.
Gibt es noch andere Meinungen?
Liebe grüße
Herby