ich hab grad mit der Kurslektüre angefangen und bin bei der Nachschusspflicht ins Stocken gekommen... Es wird im Skript auf die §§ 26 - 28 GmbHG verwiesen und der § 27 Abs. 4 beinhaltet (in etwa), dass ein Gesellschafter, wenn er dieser Nachschusspflicht nicht nach kommen möchte, innerhalb von einem Monat seinen Geschäftsanteil der GmbH zur Befriedigung zur Verfügung stellen muss...
Heißt das, wenn der Gesellschaft nicht zahlen möchte, dann muss er seinen Geschäftsanteil "abtreten"/ "abgeben" ?!
Ist wahrscheinlich nicht soo wichtig, aber mich würd' das schon interessieren.
Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar.
Liebe Grüße
Becks
Heißt das, wenn der Gesellschaft nicht zahlen möchte, dann muss er seinen Geschäftsanteil "abtreten"/ "abgeben" ?!
Ist wahrscheinlich nicht soo wichtig, aber mich würd' das schon interessieren.
Für eure Hilfe wäre ich wirklich dankbar.
Liebe Grüße
Becks