Nebenher Akdamiestudent ?

Dr Franke Ghostwriter
Hallöle,

vielleicht könnt ihr mir etwas helfen. Ich fange im April dieses Jahres das Studium zum Politik und Verwaltungswissenschaftler an. Ich bin mir jetzt schon nicht sicher, ob es das richtige ist. Jetzt habe ich gelesen, dass man nebenher als Akademiestudent ein zweites Fach belegen kann oder zumindestens Kurse/Module.

Wie mach ich das denn genau ?

Oder soll ich erstmal anfangen, und wenn ich merke das ist nichts für mich einfach zum Bachelor of Law rüber wechseln ?

Gruß Daniel
 
Im LLB fängst du am besten mit dem Propädeutikum an, da lernst du die Grundlagen der Arbeitsweise. In der Regel kannst du das einfach machen und ggf dann anrechnen lassen. Wenn du dich dagegen entscheidest hast du am Ende eben 120 Euro verbrannt. Aber dafür weisst du dann, ob es dir läge. Erst anfangen, dann doof finden, dann neu anfangen und noch nicht wissen, ob Jura vlt auch doof ist... hm. Da wäre ich vorsichtig. Nutz dein erstes Semester doch ruhig zur Orientierung.
Aber definitive Aussagen gibts immer nur vom Prüfungsamt 😉 Die sind wirklich sehr nett und engagiert.
 
Ich würde allerdings nicht mit dem Propädeutikum anfangen, denn das ist mehr so ein Überblick mit der Bandbreite des Hagener Angebotes, bei dem man aber viel zu passiv Wissen aufnimmt.

Wenn Du herausfinden willst, ob Dir die Rechtswissenschaften liegen, dann belegst Du meines Erachtens besser Bürgerliches Recht I oder Verfassungsrecht, da ist dann nämlich von Anfang an Beteiligung gefragt!

Den erforderlichen Gutachtenstil kann man sich auch ohne Kenntnis des Propädeutikums aneignen, die Kommilitoninnen leihen einem auch gerne mal ihre Unterlagen oder PDF vom Lehrstuhl.
 
Also meiner Meinung nach bringt das Prop. überhaupt nichts. Ich habe es im ersten Semester belegt, dann aber (Gott sei Dank) angerechnet bekommen. Wenn du wirklich wissen willst, ob dir die Juristerei spaß macht, solltest du wie es CiaRe geschrieben hat ein entsprechendes Modul belegen. Ich würde dir zu BGB raten. Verfassungsrecht fängt zwar auch bei null an, allerdings wirst du im weiteren Studium (falls du dich dafür entscheidest), nicht mehr so viele Berührungspunkte mit dem öffentlichen Recht haben. Zivilrecht wird dir dagen wesentlich öfter begegnen.
 
Zu den genauen Modalitäten solltest du unbedingt mit der Uni Kontakt aufnehmen. Diesbezüglich würde ich mich an deiner Stelle nur auf ofizielle Aussagen verlassen. Hast du ein Studienzentrum in der nähe? Als ich damals an der Fernuni angefangen habe, war ich erst bei einem Beratungsgespräch. Das war für mich recht informativ. Ich hatte dort unter anderem die Möglichkeit die Skripte zu den Fächern einzusehen, die ich als erstes belegt habe.
Also am besten einfach mal einen Termin ausmachen (falls sowas in deiner Nähe ist).
 
Nein! Nich bin eingeschrieben für Politik und Verwaltungswissenschaften, bin auch schon Immatrikuliert, warte jetzt auf Materialien. Deswegen habe ich ja die Fragen gestellt. Was wäre jetzt besser für mich.

1. Erstmal Politik studieren und abwarten wie es läuft notfalls wechseln.

2. Oder Politik studieren und mich nebenbei in Rechtswissenschaften einschreiben (Akademie) ? Ist aber glaub ich auch schon zu spät.

Und wenn ich wechseln möchte (auch jetzt noch) läuft das unkompliziert ab ? Habe hier irgendwo gelesen, ich schreibe nur eine Mail ans Studiensekretariat das ich wechseln will und das wars! Mein Cousin ist Volljurist seit einen halben, dreiviertel Jahr ungefähr, er ist der Meinung, wörtlich "Ich die Sch..... nicht machen soll". Er meinte das ist nichts halbes und nichts ganzes. Entweder richtig Jura oder in die Politik und Verwaltungswissenschaften gehen. Er ist für das letztere.

Er ist halt der Ansicht, dass man sich nicht für irgendein Unternehmen hinsetzen und Verträge aushandeln soll. Sollte dies öffentlich Streit nach sich tragen, ist eh wieder der Volljurist gefragt. Selbstständig meint er, ist auch schwierig. Für was denn ? Bis auf die Wirtschaftskenntnisse die man erlangt, die er "gott sei dank" noch anerkennt, ist das Studienfach eine reine Mogelpackung und das sollen seine Juristen Kollegen anscheinend auch so sehen! Er fing an zu lachen und meinte, kannst ja später den Kaffee kochen bei mir, alles andere was du lernst bis auf die Wirtschaftskenntnisse, kann meine Justizfachangestellte auch.

Er meint einen Sinnloseren Studiengang habe er bisher noch nicht gesehen. Ich habe in seiner Kanzlei mit einen seinen Kollegen gespochen, der meint ein Studium vermittelt immer wissen und sei demnach nie etwas schlechtes. Er sieht den Studiengang allerdings auch als problematisch an. Entweder ich gehe auf die BWL Schiene oder ziehe eben Jura durch, aber das ist alles und nichts.

So, jetzt kennt ihr wenigstens zwei Meinungen von Volljuristen dazu, was mich auch nicht gerade aufbaut.



Gruß Daniel
 
Das ist alles kein Problem. Du kannst an einer Uni sogar in mehreren Studiengängen gleichzeitig als Ersthörer eingeschrieben sein. Ausserdem kannst Du Dich jeder Zeit (während der Einschreibungsphase) in einen neuen (zusätzlichen) Studiengang einschreiben (unter derselben alten Matrikelnummer!). Ein Akademiestudium ist unnötig, einfach in den zusätzlichen Studiengang einschreiben. BoL-Modulklausuren kannst Du auch schreiben, wenn Du nicht im BoL eingeschrieben bist. Auch dafür brauchst Du kein Akademiestudium. Du belegst das BoL-Modul, erreichst die Klausurzulassung und schreibst sie dann mit. Du hast ja eine Matrikelnummer, das reicht! Leistungen, die Du vor der Einschreibung in den BoL erbracht hast, werden Dir angerechnet, wenn Du Dich in den BoL einschreibst (ich vermute sogar mit Note, denn es handelt sich ja um die gleichen Klausuren).

Du kannst also jetzt noch BoL-Module im LVU belegen!

Liebe Grüße
 
Supi, Danke dir! Muss ich jetzt warten, bis zu den erneuten Einschreibefristen, die sind ja schon abgelaufen ? Und was sagst du zu den oben genannten Schilderungen ?
 
Bis auf die Wirtschaftskenntnisse die man erlangt, die er "gott sei dank" noch anerkennt, ist das Studienfach eine reine Mogelpackung und das sollen seine Juristen Kollegen anscheinend auch so sehen! Er fing an zu lachen und meinte, kannst ja später den Kaffee kochen bei mir, alles andere was du lernst bis auf die Wirtschaftskenntnisse, kann meine Justizfachangestellte auch.

Das ist keine Äußerung im Rahmen einer ernsthaften Beratung, sondern ein Spruch auf dem Niveau eines Volljuristen-Stammtisches zum Zwecke der Abgrenzung durch Belustigung. Ich nehme an, er hat keine Kenntnis darüber, wie der LL.B. zum Volljuristen steht und wie der Studienplan des BoL in Hagen aussieht. Richtig ist: Als Bachelor LL.B. kannst Du den Master LL.M. anschließen und weder mit LL.B. noch mit LL.M. hast Du eine Zulassung zum 1. Staatsexamen. Wie die Rechtslage in einigen Jahren aussieht, ist unbekannt. Möglicherweise gibt es in der Zukunft einen Weg vom LL.M. zum 1. Staatsexamen, möglicherweise auch nicht.

Liebe Grüße
 
Ja ich denke darauf zielte seine Äußerung ab! Vielleicht steckt sogar ein bisschen Angst dahinter, weil man ahnt, dass in Zukunft die Sachlage geändert werden könnte.
 
Supi, Danke dir! Muss ich jetzt warten, bis zu den erneuten Einschreibefristen, die sind ja schon abgelaufen ? ?

Bis zum 15.02.11 kannst Du dich noch einschreiben ("verspätete Einschreibung"), aber das kostet 25 €, siehe auch hier: Allgemeine Informationen zur Einschreibung - Einschreibung - Studium - FernUniversit

Um ein BoL Modul zu belegen und eine EA- oder Klausurleistung angerechnet zu bekommen, ist eine Einschreibung allerdings unnötig, wie ich oben erklärt habe.

Propädeutikum ist sehr interessant, ich habe es damals sehr aufmerksam studiert. Einen Eindruck der Schwierigkeit des weiteren Studiums liefert Propädeutikum allerdings nicht. Es fällt auch aus dem Rahmen, weil in der Klausur keine gutachterliche Falllösung erbracht werden muss, in den anderen Modulen aber schon. BGB I liefert dagegen das Muster, wie es im Studium weiter geht.

Ich empfehle trotzdem mit Propädeutikum anzufangen. Du hast damit ein Semester Zeit, Dich intensiv mit dem Gutachtenstil auseinanderzusetzen (Du musst es aber auch aktiv tun!). Den Gutachtenstil zu beherrschen ist Grundvoraussetzung für das Studium. Propädeutikum geht in Teil 3 und 4 auf den Gutachtenstil ein. Du findest auch im Internet gute Aufsätze zum Thema Gutachtenstil. Zur Einführung in den Gutachtenstil empfehle ich:


Auch ohne BGB Wissen zu haben, ist es möglich, dass Du durch Studium der Ausführungen und Lösungen im Buch die Prinzipien des Gutachtenstils erkennst und verinnerlichst. Das wird Dir in BGB I sehr helfen.

Liebe Grüße
 
Also, um das mal rückwärts zu beantworten: Matheanteil nahezu Null, im juristischen gar ned, in BWL auch nur minimal, das geht auch mit vergesenen Schulkenntnissen (naja, bis auf den Intergralanteil, aber da hatte ich auf Lücke gesetzt 😉)

um Einstieg kann ich auch nur zu BGB1 raten, aus Gründen 😉 Das wird offensichtlich von der Uni verwendet, um ein wenig Spreu vom Weizen zu trennen, wenn man die durchschnittlichen Durchfallquoten anschaut... außerdem gibt es grundlegende Kenntnisse des bürgerlichen Rechts, die unabhängig vom weiteren Studium für das eigene Leben durchaus hilfreich sind!

Propädeutikum fand ich ned so toll - und den Gutachtenstil kannst auch in den entsprechenden Veranstaltungen, die in den Studienzentren angeboten werden, lernen - und ein Buch dazu hat Dein Cousin bestimmt auch noch über 😉 Und wenn er als Volljurist so toll ist, kann er den ja mit Dir üben *grinsenmuss*

Ansonsten findet sich noch eine nette Diskussion zum Thema Berufsaussichten hier im Forum... wenngleich da auch der eine oder andere Stammtischparolenschreiber dabei ist 😉 Die Zukunft der LLB/LLM Studierenden nehmen wir nun selbst in die Hand
 
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