L
Lionheart
Da ich zur neuen Prüfungsregelung soviele unterschiedliche Meinungen gelesen habe, habe ich mich direkt beim Prüfungsamt informiert und folgendes erfahren:
Sehr geehrte ........,
die Übergangsregelung zum Bestehen des Vordiploms ist bereits in Kraft
getreten. Davon unabhängig können Sie die Recht I und Recht II noch bis
einschließlich SS 2007 belegen und auch mit einer Klausur abschließen.
Das Prüfungsamt
So, nun wisst ihr bescheid. Keine Panik, die alte Regelung gilt noch bis einschliesslich SS 07! und nicht SS06!
CU
Johanna
Sehr geehrte ........,
die Übergangsregelung zum Bestehen des Vordiploms ist bereits in Kraft
getreten. Davon unabhängig können Sie die Recht I und Recht II noch bis
einschließlich SS 2007 belegen und auch mit einer Klausur abschließen.
Das Prüfungsamt
So, nun wisst ihr bescheid. Keine Panik, die alte Regelung gilt noch bis einschliesslich SS 07! und nicht SS06!
CU
Johanna