Ich bin bei der ersten Recht 1 Klausur im März 2006 durchgefallen. Wenn ich diese zum zweiten mal übermorgen schreibe (kann jetzt ja noch zurücktreten von der Klausur) und diese dann wieder nicht bestehen würde( ich hoffe diesmal doch!!), könnte ich dann in den neuen REcht 1 Kurs wechseln und hätte dann noch mal 3 neue versuche oder könnte ich dann nur den alten Kurs zum dritten und letzten mal schreiben? Wer kann mir Antwort geben?