Obligatorische Präsenzveranstaltungen

Dr Franke Ghostwriter
Hi Leute,

ich bin gerade etwas am grübeln was die Präsenzveranstaltungen angeht.
Laut Heft Nr.1 vom Prüfungsamt muss man an 12 von 24 Stunden teilnehmen.
Soll das heißen an der Hälfte der angebotenen Stunden, oder an genau 12.
Ich frage deshalb weil mir beim Nachzählen gerade aufgefallen ist, dass es Mentoriate gibt wo nur 20 Stunden angeboten werden, und andere wo 27 Stunden angeboten werden.
Vielleicht hat das ja bereits einer von euch herausgefunden?!

Cheers
 
Bei mir wurde bei der Abgabe der Bescheinigung nochmal genau nachgerechnet, ob auch wirklich 12 Stunden zusammengekommen sind. Und so hatte ich es auch verstanden "12 Stunden sind notwendig".
Die Frage mit den Stunden je Mentoriat ist insofern auch unwichtig, weil man Mentoriate an unterschiedlichen Standorten und sogar aus unterschiedlichen Semestern zusammen nutzen kann.
 
Also erstmal - nicht an genau 12, sondern wenn dann "an mindestens 12". 😉

Ansonsten kann das verbindlich wohl nur das Prüfungsamt sagen, ob ggf. auch 10 h reichen, wenn nur 20 angeboten werden. Was steht zu dem Thema denn in der Prüfungsordnung?
 
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