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Glaubt ihr, dass es Sinn macht sich beim LS zu beschweren und bitten, dass allen Widerholern als Übergangslösung die Möglichkeit gegeben wird den Modul mit dem früheren Inhalt zu wiederholen (z. B. die Klausur im neuen Bachelor-Modul mitzuschreiben)? Habe nämlich im ersten Versuch nicht bestanden 🙁 So gesehen habe ich jetzt nur zwei Versuche für ein komplett neues Fach! Wenn es aus eurer Sich Sinn macht, würdet ihr dann mit mir zusammen einen Briefvorschlag entwerfen wollen (und diesen dann mit mehreren Unterschriften beim LS einreichen) oder haltet ihr es für sinnvoller, wenn jeder einen eigenen Brief schreibt? Würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Ja das sehe ich auch so, man legt sich mit Schreiben der Prüfung verbindlich für ein Modul und dessen Inhalt fest. Und das bedeutet eben nicht abstrakt auf eine Worthülse MMÖ gerichtet, sondern konkret und inhaltlich auf einen bestimmten angebotenen Prüfungsstoff.
Sie kann natürlich nicht gezwungen sein ein Modul unendlich lange anzubieten, muss aber den laufenden Prüfungsverfahren die Möglichkeit eines Abschlusses innerhalb des Moduls geben.
Muss er auch nicht. Der Inahlt des Moduls wird durch die Verwaltungspraxis konkretisiert und damit verbindlich für das Prüfungsverfahren festgelegt.Lt. PO legst Du Dich lediglich auf das Modul MMÖ fest. Der Inhalt des Moduls ist dort leider eben nicht vorgegeben.?
Da ich eine Wiederholungsprüfung nicht unmittelbar an den Erstversuch schreiben muss ... welche Übergangsfristen stellt Ihr Euch vor, um eine "gerechte" Lösung zu erzielen?
Lt. PO legst Du Dich lediglich auf das Modul MMÖ fest. Der Inhalt des Moduls ist dort leider eben nicht vorgegeben.
das ist so richtig, deswegen steht das Modul MMÖ bei der Belegung desselben bzw. bei Belegung der Klausur trotzdem nicht losgelöst im freien Raum, der jeweilige Studierende hat zum Zeitpunkt der Belegung den vorliegenden Stoff als Orientierung, diesen dann willkürlich ohne Vorankündigung zu ändern, mit in meinen Augan lapidaren Begründungen geht so nicht. Ich bin bei der Polizei tätig, würde ich meine Maßnahmen derartig gestalten, würde mir das Verwaltungsgericht auf die Finger klopfen und das zu Recht
Da ich eine Wiederholungsprüfung nicht unmittelbar an den Erstversuch schreiben muss ... welche Übergangsfristen stellt Ihr Euch vor, um eine "gerechte" Lösung zu erzielen?
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Da ich eine Wiederholungsprüfung nicht unmittelbar an den Erstversuch schreiben muss ... welche Übergangsfristen stellt Ihr Euch vor, um eine "gerechte" Lösung zu erzielen?
Der Inahlt des Moduls wird durch die Verwaltungspraxis konkretisiert und damit verbindlich für das Prüfungsverfahren festgelegt.
Offenbar hat sich die Verwaltungspraxis nun für einen anderen Prüfungsstoff entschieden. Mal ehrlich, die nächste Wiederholungsprüfung wird im März 2013 angeboten. Ein "Guter" schafft den Stoff bis dahin und hat sogar noch ne Horizonterweiterung gratis 🙂
Genau und da ich ein "Schlechter" bin, versuche ich zunächst erstmal meine Rechte wahzunehmen 😎
Offenbar hat sich die Verwaltungspraxis nun für einen anderen Prüfungsstoff entschieden. Mal ehrlich, die nächste Wiederholungsprüfung wird im März 2013 angeboten. Ein "Guter" schafft den Stoff bis dahin und hat sogar noch ne Horizonterweiterung gratis 🙂
Ich denke wir sollten uns nach Kenntnis der Ergebnisse, für den Fall dass diese negativ ausgefallen sein sollten (das Gefühl habe ich leider bei mir und meistens ist das dann auch so 🙁) eine gemeinsame Strategie absprechen. Meiner persönlichen Meinung nach sollten wir auf jeden Fall erstmal die "weiche" Variante fahren, also versuchen über unsere Vertretung oder in Form einer wie auch immer gearteten "Beschwerde" etwas zu erreichen.
auch, aber naja. dann lass´ uns hoffen, dass wir die klasur (gut) bestanden haben werden!Ich fand Polizeirecht ehrlich interessanter und habe auch nur deswegen das Modul belegt... Wenn ich nun noch einmal wählen könnte, würde ich das Modul sicher nicht noch einmal wählen... 😕
. Was würdest Du dazu sagen?
Aber der Schnitt ist echt sehr gut
Wie gut ?
Hab den Antrag gerade abgeschickt
Ist es richtig, dass die Wiederholer des Kurses das neue Kursmaterial nicht zugeschickt bekommen, sondern es sich selbst auf Moodle herunterladen und ausdrucken müssen? Das sind mehrere hundert Seiten....
genau das hatte ich schon vorher angedacht. ihr seid wohl privilegiert. ob das prüfungsamt da mitmacht? theoretisch müssten sie, denn in der prüfungsordnung ll.m. steht hierzu nix. drücke dir die daumen, pech für den rest.Es war mal Allgmeines Verwaltungsrecht mit Schwerpunkten im Wirtschaftsverwaltungsrecht, die haben sich jetzt im Moodle noch nicht mal die Mühe gemacht, dass auf den Deckblättern zu ändern, da steht immer noch "Bachelor" drauf. Da kann ich nur sagen, danke liebe Leute nun hab ich ne rechtliche Handhabe. 😀 Das Material ist absolut identisch, bis auf ein paar kleine Modifikationen. Ich werde jetzt einen Antrag auf erneute Anrechnung stellen, denn wenn mein Erststudium schonmal für die Anrechnung gereicht hat, können die Dinge jetzt nicht anders liegen. (auf die Inhalte kommt es an) Mal abgesehen davon, dass die den Stoff jederzeit ändern können, die Module einfach so tauschen, nur ne andere Nummer davor und das wars, also ich seh die Chancen jetzt als merklich gestiegen an. Meines Erachtens betrifft das mindestens alle, die das entsprechende Modul bereits im LL.B. belegt und bestanden hatten. Lt. der aktuellen Prüfungsordnung kann man sich das Modul dann aber nicht anrechen lassen (§ 7 I S.2 aktuelle Prüfungsordnung LL.M.), allerdings kann es aufgrund der absolut gleichen Inhalte auch nicht belegt werden da diese Inhalte ja bereits Voraussetzung waren um den LL.B. zu bestehen. Und nur einfach die Nummer davor ändern und ich habe dann ein Mastermodul das geht so in der Form nicht, da bin ich fast überzeugt.