[Österreich]: Arbeitnehmerveranlagung und Fernstudium

Dr Franke Ghostwriter
alle,

Ich mache dieses Jahr die Arbeitnehmerveranlagung für 2010 und würde gerne wissen, was ich alles von der Steuer absetzen kann beim Fernstudium.

Die Kosten dafür wären:
- Ausgaben für die Reisen (Klausuren)
- Skripten
- Porto für die Einsendeaufgaben
- Verwaltungsgebühren der Uni Hagen

Hat hiermit schon jemand Erfahrung mit unseren Finanzbehörden?

lG vienna_calling
 
Kosten für ein Studium sind in Österreich als "Werbungskosten" nur dann absetzbar, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen oder im Sinne von "Umschulungskosten" für eine künftige andere Berufsausübung aufgewendet werden (nicht als Erstausbildung). Ist die Absetzbarkeit gegeben, kannst du prinzipiell alle direkt mit dem Studium zusammenhängenden Kosten beim Finanzamt geltend machen.

"Die Kosten für ein Universitätsstudium können als Fortbildungskosten (zB Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen), als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (zB Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes) oder als Umschulungskosten (zB Pharmaziestudium einer Bibliothekarin) absetzbar sein. Dabei sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kosten (zB Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig."

"Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind wie alle Werbungskosten in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten sind bei der bisherigen Tätigkeit als Werbungskosten geltend zu machen."

"Kosten für eine umfassende Umschulung, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, stellen so genannte „vorweggenommene Werbungskosten“ dar, die mit anderen (auch nichtselbständigen) Einkünften ausgleichsfähig sind.
Die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragten Bildungsaufwendungen sind um die steuerfreien Förderungsmittel (zB Zuschüsse) zu kürzen."


Beachte dazu auch die Infos auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen und den Steuerleitfaden der Arbeiterkammer, den du dir auf der Homepage kostenlos herunterladen kannst. Du kannst dich auch bei deinem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater näher informieren.
 
Hallo!

"Kosten für eine umfassende Umschulung, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, stellen so genannte „vorweggenommene Werbungskosten“ dar, die mit anderen (auch nichtselbständigen) Einkünften ausgleichsfähig sind..


Ich verstehe das so, dass ich - Mitte 40, in einem anderen Berufsfeld arbeitend - die Kosten schon absetzen kann, solange ich behaupte, dass ich mich damit beruflich verändern möchte. Das hoffe ich zumindest sehr! Auf die Idee, dass mein Jobwechsel weg von einer Kulturinstitution hier zum Tragen käme, bin ich nie und nimmer gekommen...
 
Das ist natürlich grenzgängig. Die AK meint dazu folgendes:

"Umschulungskosten sind dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichen, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt ist (z. B. Ausbildung eines Druckers zum Krankenpfleger). Der Begriff Umschulung setzt voraus, dass Sie zum Zeitpunkt der Umschulung eine Tätigkeit ausüben. Hier gelten auch Hilfstätigkeiten oder fallweise Beschäftigungen. Sollten Sie die Tätigkeit erst nach Anfallen der Kosten für die Umschulungsmaßnahmen beginnen, können Sie die Umschulungskosten trotzdem von der Steuer absetzen. Damit Sie Umschulungskosten überhaupt geltend machen können, müssen Sie nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie damit tatsächlich auf die Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Allein ein hobbymäßiges Verwerten ist kein Grund für eine Steuerabschreibung. Scheitert die tatsächliche Ausübung des angestrebten Berufes, weil Sie z. B. keinen Arbeitsplatz finden, liegen trotzdem abzugsfähige Werbungskosten vor."

Im Zweifelsfall würde ich mich beim Steuerberater oder Finanzamt schlau machen - nicht dass du dann womöglich Nach-/Rückzahlungen hast. Bei mir fällt das Studium leider unter die "hobbymäßige Verwertung"
 
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