Kosten für ein Studium sind in Österreich als "Werbungskosten" nur dann absetzbar, wenn sie in direktem Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen oder im Sinne von "Umschulungskosten" für eine künftige andere Berufsausübung aufgewendet werden (nicht als Erstausbildung). Ist die Absetzbarkeit gegeben, kannst du prinzipiell alle direkt mit dem Studium zusammenhängenden Kosten beim Finanzamt geltend machen.
"Die Kosten für ein Universitätsstudium können als Fortbildungskosten (zB Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium wie etwa das Studium der Betriebswirtschaftslehre durch einen Juristen), als Ausbildungskosten in einem verwandten Beruf (zB Betriebswirtschaftsstudium eines Industriekaufmannes) oder als Umschulungskosten (zB Pharmaziestudium einer Bibliothekarin) absetzbar sein. Dabei sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kosten (zB Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig."
"Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten sind wie alle Werbungskosten in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Fortbildungskosten und Ausbildungskosten sind bei der bisherigen Tätigkeit als Werbungskosten geltend zu machen."
"Kosten für eine umfassende Umschulung, die auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, stellen so genannte „vorweggenommene Werbungskosten“ dar, die mit anderen (auch nichtselbständigen) Einkünften ausgleichsfähig sind.
Die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragten Bildungsaufwendungen sind um die steuerfreien Förderungsmittel (zB Zuschüsse) zu kürzen."
Beachte dazu auch die Infos auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen und den Steuerleitfaden der Arbeiterkammer, den du dir auf der Homepage kostenlos herunterladen kannst. Du kannst dich auch bei deinem zuständigen Finanzamt oder Steuerberater näher informieren.