Offene Fragen - bitte um Hilfe

Dr Franke Ghostwriter
ich habe zum Aufgabenteil Investition/Finanzierung noch ein paar offene Fragen und hoffe, dass ihr mir dabei helfen könnt diese zu beantworten:

Investition:
- Dean-Modell: Wie lautet die Entscheidungsregel bzw. wie entscheide ich (nach Aufstellung der Rangordnung), welche Investitionen und Finanzierungen zum Zuge kommen? Bsp. Aufgabe 3 Klausur März 2015
- Klausur Sept. 2014 Aufgabe 2: Wie lauten hier die Lösungswege und allgemeine Formeln zur Berechnung der Annuität?
- Klausur März 2014 A1c/d/e: Für c/d fehlen mir die Lösungen. zu e: Wovon mache ich abhängig, welche Zahlungsreihe von der anderen abgezogen wird?
- Klausur März 2013 3c: Kann mir jmd. den Lösungsweg erklären?
- Klausur September 2014: Hier bekomme ich einen internen Zinsfuß i.H. von 13,33% raus. Heißt das, dass die gesamte Investitionssumme investiert wird, weil der interne Zinsfuß größer als der Zins auf dem Kapitalmarkt?
- Klausur März 2014: Hier fehlt mir der Lösungsweg.
- Klausur März 2012: A3: Kann mir jmd. auch hier die Lösung zur Verfügung stellen? Danke.

Finanzierung:
- Bestimmung der privaten Haftung: Gibt es eine einfache Entscheidungsregel, um die private Haftung zu bestimmen? Ich komme immer so schnell durcheinander!
- Kann mir jmd. an Hand von Aufgabe 3e/f die operation blanche erklären? Verstehe ich leider noch nicht ganz.

Vielen Dank schon mal an alle, die hierzu eine Antwort haben.

Wiwi2016
 
Ich schreibs mal dazu wo ich es weiß:


Investition:
- Dean-Modell: Wie lautet die Entscheidungsregel bzw. wie entscheide ich (nach Aufstellung der Rangordnung), welche Investitionen und Finanzierungen zum Zuge kommen? Bsp. Aufgabe 3 Klausur März 2015

Du dividierst für alle Objekte egal ob Investition oder Finanzierung den Betrag in t1 durch den Betrag in t0. Damit bekommst den internen (= effektiven) Zins. Bei den Investition vergibst dann der Investition mit dem höchsten Zins den Rang 1 der mit dem zweihöchsten den Rang 2 usw. Bei den Krediten logischerweise genau umgekehrt.

Jetzt kannst dir überlegen welche Investitionen du machen würdest. Zeichnedie Investitionen absteigend nach ihrem Zins und die Finanzierungen aufsteigend nach ihrem Zins in ein Kapital/Zins Diagramm. Du machst dann jedenfalls alle Objekte die zu einem niedrigeren Zins finanziert werden können als ihr Rückfluss ausmacht. Da wo sich die Kapital Angebots und die KapitalNachfragekurve schneiden liegt der kritische Grenzzins. Es ist soweit ich das verstehe immer der des Kredites zu nehmen. D.h zu dem Zins würde der nächste Euro den du investierst den Endwert/Kapitalwert des Totalmodells nicht weiter steigern. Optimale Summe ergibt sich aus der Summe aller Investitionen die realisiert werden.


- Klausur Sept. 2014 Aufgabe 2: Wie lauten hier die Lösungswege und allgemeine Formeln zur Berechnung der Annuität?
q^n - 1 / q^n * i ist der Rentenbarwertfaktor
und der Kehrwert q^n * i / q^n - 1 ist der Annuitätenfaktor

wobei i der Zins ist. und q = 1+i ist und n die Laufzeit darstellt.
Mit dem Rentenbarwertfaktor kannst du dir ausrechnen welchen Barwert eine Rente hat. Dazu multiplizierst du die Rente mit dem jeweiligen Faktor.
(Achtung willst du z.b den Barwert der Zahlungsreihe (-2000, 200,200,200) dann musst du den Rentenbarwert faktor mit einer Laufzeit von n = 3 berechnen! nicht mit 4!)
Also die 200 Euro die da 3x Ausgeschüttet werden haben heute einen Barwert von 200* RBF(i,3) . Angenommen der Zins liegt bei 10% ergibt das ((1.1^3 -1) / (1.1^3 * 0.1)) * 200 = 497 wenn ich mich nicht verrechnet habe. Der Kapitalwert der ganzen Zahlungsreihe lautet entsprechend: -2000 + 497= -1503

Die Annuität ist jetzt nur die umgekehrte Rechnung.
Willst du wissen wissen wie man 497 auf 3 Jahre zu gleichen Zahlungen aufteilen kann musst du nur rechnen 497 * ANF(0.1,3) = 497 * ((1.1^3 * 0.1)/(1.1^3 -1)) = ~200


- Klausur März 2014 A1c/d/e: Für c/d fehlen mir die Lösungen. zu e: Wovon mache ich abhängig, welche Zahlungsreihe von der anderen abgezogen wird?

Die Antwort findest du hier:
https://www.studienservice.de/fernuni-hagen/73181/

- Klausur März 2013 3c: Kann mir jmd. den Lösungsweg erklären?
- Klausur September 2014: Hier bekomme ich einen internen Zinsfuß i.H. von 13,33% raus. Heißt das, dass die gesamte Investitionssumme investiert wird, weil der interne Zinsfuß größer als der Zins auf dem Kapitalmarkt?

Habe die Angabe jetzt nicht angeschaut. Aber wenn es einen eindeutigen Internen Zinsfuß gibt und der Zinsfuß liegt über dem Marktzins, dann ist die Investition vorteilhaft.
Achtung: wenn du zwei Zahlungsreihen mit Internem Zinsfuß vergleichst willst, musst du schauen, dass die Zinsfüße eindeutig sind und die Laufzeit gleich ist.
Eindeutig ist der Zinsfuß bei jeder Normalinvestition (d.h das höchstens einmal das Vorzeichen in der Zahlungsreihe wechselt).

- Klausur März 2014: Hier fehlt mir der Lösungsweg.
- Klausur März 2012: A3: Kann mir jmd. auch hier die Lösung zur Verfügung stellen? Danke.

Finanzierung:
- Bestimmung der privaten Haftung: Gibt es eine einfache Entscheidungsregel, um die private Haftung zu bestimmen? Ich komme immer so schnell durcheinander!

Ich auch 🙂
Habe eine Eselsbrücke gefunden: Der Kommanditist ist der der sich verpisst. Der komplementär haftet komplett.

Bei GmbH wird komplett gehaftet in höhe der Einlagen.
Bei OHG wird komplett gehaftet mit allem was die Gesellschafter haben.
Bei der KG als Spezialfall der OHG haftet also nur der Komplementär voll und der Kommanditist bis maximal in Höhe der Einlage. Und das mit dem Aufleben der persönlichen Haftung beim Kommanditisten hab ich übersprungen, in der hoffnung, dass der Mist ned drankommt. Prinzipiell gehts darum, dass er in der höhe seiner vereinbarten Einlagen einmalig zum Handkuss kommen darf. D.h wenn seine Einlage 50k beträgt und die KG hat im ersten Jahr 50k verlust auf ihn zugeteilt. Dann kann er danach bei jedem Gewinn zugreifen. Beispiel 2) er hat 50k einlage zu leisten bringt aber nur 30 ein und die Gesellschaft hat keinen Gewinn gemacht dann kann er z.b 5 rausnehmen. seine private haftung steigt dann von 20 auf 25.

Wenns um die Gewinnausschüttng einer AG geht kann ich folgenden Tipp geben:
Man muss wissen es gibt 3 Rücklagearten:
Kapitalrücklage
Gesetzliche Rücklage
Gewinnrücklage

Regel 1)
In die Kapitalrücklage wird nur das Agio einer Kapitalerhöhung eingestellt. D.h in den Beispielen wo es um Maximale Ausschüttung/ Haftung geht wird die Kapitalrücklage höchstens verbraucht aber nichts wird eingestellt.

Regel 2)
Gibts einen Jahresübeschuss und Kapitalrücklage + Gesetzlcihe Rücklage sind weniger als 10% vom gezeichneten Kapital dann muss man 5% vom jahresüberschuss (vermindert um einen Verlustvortrag falls vorhanden) in die gesetzliche Rücklage einstellen.

Regel 3) Was übrig bleibt vom Jahresüberschuss, kann man entweder vollständig ausschütten. Oder die Hälfte in die Gewinnrücklagen einstellen und den Rest ausschütten.

Regel 4) Wenns ein Verlustjahr ist, wird man zuerst die Gewinnrücklagen auflösen, dann die gesetzlichen Rücklagen niemals jedoch die Kapitalrücklagen. Was man durch die Rücklagen nicht decken kann wird als Verlustvortrag eingestellt.

Regel 5) Löst man gesetzliche Rücklagen auf darf man im selben Jahr keinen Gewinn mehr ausschütten.

- Kann mir jmd. an Hand von Aufgabe 3e/f die operation blanche erklären? Verstehe ich leider noch nicht ganz.

Das war in der EA ziemlich gut beschrieben. Aber ich schreibs nochmal aus meinem Gedächtnis:
Wenn jemand 200 Aktien hat und die AG hat im Zuge einer Kapitalerhöhung 5000 neue Aktien rausgegeben. Sagen wir ursprünglich waren es 10000 und jetzt sind es 15000

Dann ist das Bezugsverhältnis 10 000 zu 5000 = 2 zu 1
d.h für 2 alte Aktien bekommst eine neue zum niedrigeren Emissionskurs.

So ein Bezugsrecht ist wie eine Eintrittskarte zu einer Party wo es Aktien einfach billiger zu kaufen gibt als für alle anderen die nicht eingeladen sind.

Das Bezugsrecht soll jetzt den alten Aktien Inhaber von der Verwässerung entschädigen.
Der Wert eines Bezugsrechts muss also die Differenz aus altem Aktienkurs und neuem Mischkurs ausgleichen.

sagen wir die Aktie war vorher 100 wert, der Emissionskurs war 60. Dann ergibt sich der Mischkurs als (10000 alte Aktien + 100 Kurs Alte Aktien + 60 emissionskurs * 5000 junge Aktien) / 15000 = 86.66 Euro Mischkurs.

Damit ist ein Bezugsrecht also 100-86 = 13 Euro wert zirka.
Jetzt kommt die Operation Blanche:
Wenn man zu Beginn 200 aktien hat stehen einem 200 Bezugsrechte zu.

Jetzt will man genausoviele Bezugsrechte verkaufen, dass man mit dem erlös die verbleibenden Bezugsrechte ausüben kann.

Um eine Aktie zum Kurs von 60 zu kaufen braucht man 2 Bezugsrechte und 60 euro

Um 60 Euro zu erhalten muss man 60/13 =4.6 Bezugsrechte verkaufen. D.h man braucht pro Aktie die man kaufen will 6.6 (4.6+2) Bezugsrechte. D.h man kann mit 200 Bezugsrechten 30 Aktien kaufen (=200/6.6).

Man kauft also 30 Aktien zum Kurs von 60.

Das Vermögen ist dann das selbe wie für denjenigen der seine Bezugsrechte verkauft hat.
Probe der der 30 Aktien kauft hat ein Vermögen:
230 Aktien * 86 = 19780

Probe der der 200 Bezugsrechte à 13 Euro verkauft erhält = 2600
Und seine 200 Aktien à 86 Euro = 17200
In Summe hat er also auch zirka 19800. (Hier sind ein paar Rundungsfehler drinnen, da das Beispiel jetzt spontan erfunden wurde)

Man sieht aber schön wie das Bezugsrecht dazu führt, dass alte Aktionäre das gleiche Vermögen behalten.

LG Lukas

Falls jemand noch ein besseres Rezept zur Haftungsfrage hat, wäre ich auch sehr dankbar.
 
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