Optionswert des Bezugsrechts

Dr Franke Ghostwriter
ich bin grade über die dritte Aussage zum Optionswert des Bezugsrechts gestolpert:

"Der Optionswert des Bezugsrechts fällt tendenziell umso höher aus, je geringer c.p. der absolute Abstand zwischen dem aktuellen Börsenkurs ex right und dem vorgesehenen Emissionskurs ist"

Meine Denke an dieser Stelle wäre, dass ein Bezugsrecht umso wertvoller ist, je "günstiger" die jungen Aktien im Vergleich zu den Altaktien sind.. Dies würde jedoch bedeuten, dass der Optionswert des Bezugsrechts steigt, je größer der Abstand ist... 😕


Kann mir jemand sagen, wo hier mein Denkfehler liegt??
 
In meinen Augen sind "Wert" und "Optionswert" genau so zwei linke Schuhe wie CA und CAEx:

Mithin wird der Wert des Bezugsrechts tendenziell umso größer sein, je größer die Differenz (CA - CE) ist.


Für die meisten Konstellationen kann nämlich gezeigt werden, dass der „Optionswert" des Bezugsrechts, also der über den gemäß (3.06) oder (3.07) berechneten Wert hinausgehende Kursanteil tendenziell umso höher ausfällt, [...] je geringer c.p. der (absolute) Abstand zwischen dem aktuellen Börsenkurs ex right und dem vorgesehenen Emissionskurs ist.
 
das fand ich sehr hilfreich:

es ist in diesem Zusammenhang wichtig, zwischen dem Wert des Bezugsrechts und dem Optionswert des Bezugsrechts zu unterscheiden. Der Optionswert ist nur ein Teil des Kurses des Bezugsrechts und zwar der Teil, der über den mit Formeln (3.06) oder (3.07), Seite 79/80, berechneten Wert hinausgeht. Formel (3.07) zeigt, dass der Wert des Bezugsrechts, so wie er in dem Modell ermittelt wird, mit der Differenz zwischen dem Kurs ex und dem Emissionkurs zunimmt. Das gilt aber nicht für den Optionswert des Bezugsrechts. Dieser steigt mit fallender Differenz. Dies kann man sich wie folgt erklären: Der Inhaber eines Bezugsrechts nimmt in voller Höhe an Kurssteigerungen aber nur begrenzt an Kursverlusten der Aktie teil (vgl. Seite 103). Die Begrenzung der Verluste wird für einen Anleger um so wichtiger, je wahrscheinlicher es ist, dass die Aktie zukünftig unter den "Schwellenwert" in Höhe des Emissionskurses sinkt.
Wenn für einen Anleger fast nicht in Betracht kommt, dass der Aktienkurs unter den Emissionskurs sinkt, da der Aktienkurs im Vergleich zum Emissionskurs sehr hoch ist oder da die verbleibende Frist zum Handel nur noch sehr kurz ist oder da das Spektrum möglicher Kurse nicht sehr breit ist, also keine allzu große Schwankung des Aktienkurses erwartet wird, wird er für diese Option nicht bereit sein, einen hohen Betrag zu zahlen.
Diese Aussage gilt aber nur für den Optionswert, nicht für den Wert des Bezugsrechts, wie er in den Formeln (3.06) oder (3.07) ermittelt wird.
 
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