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Der Optionswert eines Bezugsrechts auf Aktien ist der Preis, den der Käufer (Long) an den Verkäufer (short) zahlen muss. Dieser Wert setzt sich aus zwei Komponenten zusammen, nämlich dem inneren Wert und dem Zeitwert. Der innere Wert berechnet sich als als Differenz zwischen Basispreis der Option und Kassakurs des Underlying.
Schau aber vorsichtshalber noch einmal in die KE 2 von 41350. Ich weiß nämlich, dass die FU da noch mal auf die Bezeichnung genauer eingeht. Und ich bin mir jetzt nicht hundertprozentig sicher, wie das richtig war. Die Prämie stellt nämlich nur den inneren Wert einer Option dar. Das kann bei dem Optionswert genauso sein. Und nur der Optionspreis als solcher besteht aus zwei Komponenten. Die hatten da so eine Begriffsklarstellung vorgenommen. Habe nur gerade mein Skript nicht zur Hand.
Im Kurs 41320 KE 1 ist das leider nicht so klar erklärt worden. Im Kurs 41350 ist alles ein wenig verständlicher. Danke schon mal für Deine Hilfe. Ich werde mir das alles noch mal ansehen.
Wie gesagt, im 41350 steht das ziemlich genau drin und da wird auch die Begriffszuordnung geklärt (evtl. in einer Fußnote...). Aber vom Prinzip her stimmt die Antwort schon.
"Auf der von Studenten organisierten Seite www.studienservice.de lässt es sich wunderbar plaudern, lästern und abschreiben, ganz wie im richtigen Leben auch."