Pauschalwertberichtigung

Dr Franke Ghostwriter
Bei der Pauschalwertberichtigung zu Forderungen von zb 5%verstehe ich nicht,wie man bei dem Buchungssatz 159/226 auf die Werte kommt.Man bucht also die Erträge aus der Pauschalwertberichtigung heraus.Also vom Wert,der auf dem Konmto 159 steht wird Umsatzsteuer abgezogen?Oder noch etwas?

Liebe Grüße
 
PWB werden grundsätzlich ohne USteuer eingestellt, dass passiert am Ende des Jahres, dann wird gebucht 232/159. Es kann natürlich aber sein, dass auf dem Konto 159 noch aus der vorherigen Periode ein Wert eingestellt ist, den man in der laufenden Perioden nur teilweise oder gar nicht benötigt hat. Dann ist er als Ertrag zuerst herauszubuchen 159/226.

Hoffe das hilft dir weiter.
Gruß
 
Also, bevor ich eine "neue" PWB bilde, muß ich erst die aus dem Vorjahr auflösen, d.h. wenn diese nicht durch Ausfall von Forderungen aufgebraucht wurde, über das Ertragskonto 226.
Danach kann ich eine neue PWB z.B. i.H.v. 5% bilden, diese wird Netto gebucht. Die USt wird erst bei konkretem Ausfall korrigiert.
Hoffe dir etwas helfen zu können?!
 
Richtig.
Bevor du eine Neue bilden kannst, mußt du in der Saldenbilanz nachsehen, ob da noch was drin steht, und diesen Betrag dann als Ertrag ausbuchen.
ggf. an die Nachtragsbuchungen in der Aufgabe denken!

LG Ramona
 
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