Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen

Dr Franke Ghostwriter
Beim Wiederholen kommt bei mir immer wieder dieses eine Problem mit den Abschreibungen von Forderungen auf. Es will einfach nicht in meinen Kopf.

Dass Einzelwertberichtigungen direkt über das Konto 233 abgeschrieben werden, ist soweit klar.

Bei Pauschalwertberichtigungen wird dies hingegen indirekt über das Konto 159 gemacht. Das heißt doch im Klartext, dass ich folgende Buchung habe, um Forderungen pauschal zu korrigieren, wenn diese mglw. nicht einforderbar sind: 159/141.

Wird im Folgejahr nun festgestellt, dass die Pauschalwertberichtigung zu niedrig angestzt war, also Forderungen des letzten Jahres ausfallen, mit denen nicht gerechnet wurde, wird dies doch als periodenfremder Aufwand des 2. Jahres wie folgt verbucht: 221/141 Oder?

Bei zu hoch angesetzter Pauschalwertberichtigung müsste dies doch nun eigentlich über das Konto 227 also Pendant zu 221 erfolgen, oder? Wieso wird das im Skript auf Seite 47 (KE 3) stattdessen über das Konto 226 gemacht? Und wieso lautet der Buchungssatz dann nicht zumindest 226/141? Im Skript steht es dann so: 159/226. Das verstehe ich gar nicht.

Das nächste Problem besteht dann, wenn das Konto 232 "Einstellungen in die Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen" ins Spiel kommt. Das kann ich mal gar nicht einordnen. Auf Seite 46 (KE 3) wird im mittleren Abschnitt die Pauschalwertberichtigung erläutert, dann wird erklärt, wann eine MwSt-Korrektur geschieht und wann nicht und dann kommt dieser Buchungssatz, den ich in diesem Zusammenhang nie kapiert habe :"232/159". Von besagtem Konto 232 hab ich dann nichts mehr gelesen. Bis zur KE 5 auf Seite 35 ff.; dort wurde allerdings auch nichts erklärt, sondern einfach vorausgesetzt.

Ich finde, dass in diesen Skripten viele Dinge immer wieder wiederholt werden, die eigentlich klar sind, aber dafür andere Dinge "einfach mal gemacht werden" und erst viel später oder auch gar nicht mehr erklärt werden. Auch in den Aufgabenlösungen, die eigentlich selbst erklärend sein sollten (weil man ja eigentlich NICHT reingucken sollte) werden Zahlen einfach mal ausgerechnet ohne den Rechenweg dorthin zu erklären.

Ich verstehe sicherlich nicht immer alles sofort und muss mir oft eingestehen, dass ich es Schuld bin, wenn es nur schwer vorangeht. Aber wenn das chaotische Skript Schuld ist, ärgere ich mich doppelt. Es tut jedenfalls gut, sich mal Luft machen zu können.

Ich hoffe sehr, dass mein Problem halbwegs klar wurde und mir irgendwer etwas Licht ins Dunkele bringen kann. Danke schonmal!

Lieben Gruß!
Caro
 
Caro,

ich gebe zu, dass ich Dein eigentliches Problem noch nicht so ganz verstanden habe. Somit: Fangen wir einfach ganz vorne an:

Pauschalwertberichtung macht man auf Grundlage von Erfahrungswerten. Wer also einschätzen kann, dass jedes Jahr eine bestimmte Quote von Forderungen ins Leere läuft, nimmt diesen Prozentsatz, multipliziert das mit dem Forderungsbestand und verbucht das entsprechend. Das hat nichts mit konkreten Einzelforderungen zu tun!

Einzelforderungen, bei denen man schon weiß, das wahrscheinlich nix mehr rumkommt, werden einzeln berichtigt.

Hat man nun einen Forderungsausfall, der nicht in der Einzelberichtigung berücksichtigt worden ist, so bucht man aus der Pauschalwertberichtigung heraus. Solange bis das Ding aufgebraucht ist.

Ist das ein Anfang fürs Verständnis?

LG Nina
 
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