Hmm ... bin jetzt etwas verwirrt. Zu meinem Problem:
Wenn jetzt der Krankenversicherungsbeitrag mit 100 Euro einbehalten wird. Dann ist das doch nur der AN Anteil, d.h. der AG muss ebenfalls 100 Euro abdrücken. Wenn aber jetzt die KV mit 5% gegeben ist und Brutogehalt z.B. 1000 Euro betragen, dann bekomme ich 50 Euro als KV-Beitrag. Das ist jetzt auch nur der AN Anteil richtig? Der AG muss ebenfalls die 50 Euro zahlen.
Irgendwo in irgend einer Aufgabe war aber mal nach dem KV-Beitrag in % gefragt. Dort wurde als Lösung der AN-Anteil x 2 genommen und dann durch das Brutogehalt geteilt.
Wenn jetzt der Krankenversicherungsbeitrag mit 100 Euro einbehalten wird. Dann ist das doch nur der AN Anteil, d.h. der AG muss ebenfalls 100 Euro abdrücken. Wenn aber jetzt die KV mit 5% gegeben ist und Brutogehalt z.B. 1000 Euro betragen, dann bekomme ich 50 Euro als KV-Beitrag. Das ist jetzt auch nur der AN Anteil richtig? Der AG muss ebenfalls die 50 Euro zahlen.
Irgendwo in irgend einer Aufgabe war aber mal nach dem KV-Beitrag in % gefragt. Dort wurde als Lösung der AN-Anteil x 2 genommen und dann durch das Brutogehalt geteilt.