Pimp my HGB

Dr Franke Ghostwriter
Da man das HGB an der Klausur als offiziellen "Spickzettel" verwenden darf, würde mich interessieren wie Ihr euer HGB legal aufmotzt (Post-it´s, Textmarker, ...).

Man darf ja auch Seiten mit farbigen Post-it´s markieren. Darf ich diese auch beschriften?
Zum Beispiel würde ich mir gerne § 275 Absatz II mit dem Hinweis "GUV" versehen, damit ich mir in der Klausur längeres Suchen ersparen kann.

Vorab vielen Dank für eure Antworten.

Viele Grüße
Tobias
 
Tobias,

ich hatte mir im 275 durch farbliche Unterstreichungen gekennzeichnet, welche Positionen man beispielsweise zum Rohergebnis, Betriebsergebnis usw. zusammenfasst.

Außerdem den 267 mit den Größenklassen und den 255 mit den Kosten, die als Herstellungskosten angesetzt werden dürfen.

Leider kann ich dir was das Beschriften der Postits angeht nicht weiterhelfen, würde es aber im Zweifel lieber lassen (ah, ich seh grad, es hat sich schon erledigt 😉).

LG
Lianea
 
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