Da man das HGB an der Klausur als offiziellen "Spickzettel" verwenden darf, würde mich interessieren wie Ihr euer HGB legal aufmotzt (Post-it´s, Textmarker, ...).
Man darf ja auch Seiten mit farbigen Post-it´s markieren. Darf ich diese auch beschriften?
Zum Beispiel würde ich mir gerne § 275 Absatz II mit dem Hinweis "GUV" versehen, damit ich mir in der Klausur längeres Suchen ersparen kann.
Vorab vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
Tobias
Man darf ja auch Seiten mit farbigen Post-it´s markieren. Darf ich diese auch beschriften?
Zum Beispiel würde ich mir gerne § 275 Absatz II mit dem Hinweis "GUV" versehen, damit ich mir in der Klausur längeres Suchen ersparen kann.
Vorab vielen Dank für eure Antworten.
Viele Grüße
Tobias