Hallo Silvia,
seit 2008 ist § 32a EStG geändert worden.
Die Teile des zu versteuernden Einkommens, die rund 52T€ hinausgehen werden gleichmäßig mit einem Grenzsteuersatz von 42% (1.Proportionalzone, unterer Plafond) belastet. Dieser untere Playfond erstreckt sich bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 250.000€. Darüber hinausgehende Teile des zu versteuernden Einkommens (2. Proportionalzone, oberer Plafond) unterliegen einem Steuersatz von gleichbleibend 45%.
Du musst halt darauf achten, wie hoch das zu versteuernde Einkommen in der Klausur angegeben ist.
Gruß
Denise